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Parlamento Europeo - 16 febbraio 1995
Sudan

B4-0230, 0255 und 0307/95

Entschlie ung zum Sudan

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zu Verletzungen der Menschenrechte und zum Krieg im Sudan,

A.in der Erwägung, da es immer noch zu Menschenrechtsverletzungen durch die sudanesische Regierung wie willkürliche Verhaftung, Folter, Mi handlung und fehlende Rechte für Gefangene kommt, trotz der wiederholten Appelle der Völkergemeinschaft, sie zu beenden,

B.in der Erwägung, da die Menschenrechtsverletzungen in den Kriegszonen ebenfalls weitergehen, da vorsätzliche Massaker an Zivilisten durch die Regierungstruppen und die SPLA-Soldaten verübt werden,

1.verurteilt die Regierung des Sudan und alle Gruppen der SPLA wegen der Fortsetzung des Bürgerkriegs im Südsudan und für die Tötung, die Massaker, die Folterung und die anderen Menschenrechtsverletzungen, die sie an der Zivilbevölkerung im südlichen Sudan und an den vertriebenen Menschen im gesamten Land begehen;

2.fordert die sudanesische Regierung auf, Menschenrechtsbeobachtern Zugang zu gewähren, damit sie die Vorwürfe von Folter, Hinrichtung ohne Gerichtsverfahren sowie vorsätzliche und willkürliche Tötungen untersuchen können; fordert die Union auf, die Modalitäten ihres Beitrags zu dieser Initiative zu prüfen;

3.fordert die sudanesische Regierung und die einzelnen Gruppen der SPLA auf, alle politischen Gefangenen bedingungslos freizulassen und die Menschenrechte zu achten;

4.fordert die Regierung des Sudan mit Nachdruck auf, die rechtlichen und verfassungsmä igen Vorschriften abzuschaffen, die eine Verwaltungshaft ohne Anklage oder Proze sowie grausame, inhumane oder entwürdigende Strafen erlauben;

5.ruft die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, die am 31. Januar 1995 ihre Jahrestagung begonnen hat, auf, dieser Frage besonderen Vorrang einzuräumen, und erwartet, da die Vertreter der Mitgliedstaaten, die ein Mandat in dieser Kommission haben, das Notwendige tun, damit die Lage im Sudan mit aller gebotenen Dringlichkeit behandelt wird;

6.fordert die Völkergemeinschaft auf, die Sanktionen gegen das Regime in Khartum zu verstärken, um Druck auf die sudanesische Regierung auszuüben, die Massaker an der Bevölkerung im Süden des Landes zu beenden und die Menschenrechte im gesamten Land zu respektieren;

7.ruft die OAU dazu auf, Anstrengungen zu unternehmen, um den Bürgerkrieg im Sudan durch friedliche Mittel zu beenden;

8.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission, der Regierung des Sudan, der OAU, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und den Ko-Präsidenten der Paritätischen Versammlung zu übermitteln.

 
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