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Parlamento Europeo - 6 aprile 1995
Menschenrechte : Armenien

B4-0685, 0703 und 0714/95

Entschlie ung zur Lage der Menschenrechte in Armenien und zum Verbot der Partei Fra Dachnaktsoutioun

Das Europäische Parlament,

A.in der Erwägung, da Armenien seit seiner Unabhängigkeit am 21. September 1991 am Aufbau eines freiheitlichen Staates mit demokratischen Institutionen arbeitet,

B.in der Erwägung, da es den Parteien gesetzlich verboten wurde, Führungsgremien zu unterhalten, die sich im Ausland befinden oder aus Ausländern bestehen, mögen sie auch armenischer Herkunft sein, sowie in Erwägung des Verbots der Finanzierung von armenischen Parteien durch ausländische Quellen,

C.in Erwägung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Armeniens vom 13. Januar 1995, die Oppositionspartei Fra Dachnaktsoutioun für die Dauer von sechs Monaten zu verbieten, obwohl die allgemeinen Wahlen im Juli 1995 stattfinden, eine Entscheidung, die eine Bestätigung des Präsidialerlasses vom 28. Dezember 1994 ist, diese Oppositionspartei zu verbieten, der vorgeworfen wird, das Gesetz über die bürgerlichen und politischen Organisationen verletzt zu haben,

D.in Erwägung der Verletzungen der Meinungsfreiheit, indem ein Dutzend Titel verboten wurden, unter anderem das Presseorgan der Partei Fra Dachnaktsoutioun und ihre Presseagentur sowie die "unabhängigen Zeitungen", die, glaubt man den Behörden, mit dieser Partei verknüpft sind,

E.in Erwägung des Berichts über die Reise der "Human Rights Advocates" vom 20. bis 26. Januar 1995 in die Republik Armenien, in dem festgestellt wird, da seit Dezember 1994 21 Mitglieder der Fra Dachnaktsoutioun wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der "mutma lichen" terroristischen Untergrundorganisation der Fra verhaftet wurden,

1.ist der Auffassung, da das Verbot von Oppositionsparteien eine Verletzung der elementaren Grundsätze der Demokratie darstellt; ist allerdings der Ansicht, da jede demokratische Partei sich an die geltenden Gesetze und Regelungen ihres Landes halten mu ;

2.fordert mithin die Partei Fra Dachnaktsoutioun auf, die erforderlichen Ma nahmen zu treffen, wie dies von den anderen Oppositionsparteien getan wurde, um in die Legalität zurückzukehren, so da das Verbot dieser Partei sofort aufgehoben werden kann und der armenischen Regierung jede Möglichkeit genommen wird, sich auf das geltende Gesetz zu berufen, um die Beteiligung dieser Partei am Wahlproze zu verhindern;

3.ist der Ansicht, da die Zensur der Presse, die mit der vorübergehend verbotenen Oppositionspartei in Verbindung steht, wie auch die Zensur unabhängiger Presseorgane eine Verletzung der Meinungsfreiheit darstellt, die eine unverzichtbare Voraussetzung für jedes demokratische System bildet;

4.fordert die armenischen Behörden auf, ihren Beschlu über das Verbot bestimmter Zeitungen zu überdenken und es allen politischen Kräften des Landes zu gestatten, sich unter Achtung der geltenden Gesetze des Landes unbehindert an den nächsten Wahlen zu beteiligen;

5.fordert, da den 21 Beschuldigten umgehend ein fairer Proze in Anwesenheit internationaler Beobachter gemacht wird, bei dem sie das Recht auf Verteidigung genie en;

6.begrü t den Beschlu seiner Konferenz der Präsidenten, vor den Wahlen im Juli 1995 eine Beobachtermission zu entsenden, um die Bedingungen für die Vorbereitung der Wahlen zu prüfen;

7.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission und der armenischen Regierung zu übermitteln.

 
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