A4-0205/95
Entschlie ung zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans zum EGKS-Funktionshaushaltsplan für 1995 (SEK(95)0761 - C4-0213/95)
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis des von der Kommission aufgestellten Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans zum EGKS-Funktionshaushaltsplan für 1995 (SEK(95)0761),
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 26. Oktober 1994 zum Entwurf des EGKS-Funktionshaushaltsplans 1995,
-in Kenntnis des Memorandums des Beratenden Ausschusses der EGKS zu den verschiedenen Aspekten im Zusammenhang mit dem Auslaufen des EGKS-Vertrages im Jahre 2002 vom 28. Juni 1995,
-in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission "Für eine Energiepolitik der Europäischen Union" vom 11. Januar 1995 (KOM(94)0659),
-in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik (A4-0205/95),
A.in der Erwägung, da der vorliegende Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans zum EGKS-Funktionshaushaltsplan 1995 in erster Linie den veränderten Bedingungen nach dem Beitritt von Finnland, Österreich und Schweden Rechnung trägt,
B.in der Erwägung, da ungeachtet dieses Berichtigungshaushalts die neuen Beitrittsländer bereits seit dem 1. Januar 1995 an den Regelungen des EGKS-Vertrages partizipieren,
C.in der Erwägung, da die Erweiterung des Einnahme- und Aktivitätenspektrums der EGKS in eine Zeit fällt, in der bei den zuständigen Stellen über vorbereitende Ma nahmen zum Auslaufen des EGKS-Vertrags im Jahre 2002 nachgedacht wird,
D.in der Erwägung, da nach Auslaufen des EGKS-Vertrags im Jahre 2002 eine Kontinuität bestimmter Prinzipien und Aktivitäten des derzeitigen Vertrages zweckmä ig sein könnte,
1.stellt fest, da der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans zum EGKS-Funktionshaushaltsplan 1995 den veränderten Bedingungen nach der Erweiterung der Union Rechnung trägt sowie einigen Veränderungen, die sich im Verlauf der Ausführung des Funktionshaushaltsplans 1995 ergeben haben;
2.stellt fest, da der Gesamtumfang des EGKS-Funktionshaushaltsplans für 1995 durch diese Berichtigung um 14% von ursprünglich 291 Millionen ECU auf 331 Millionen ECU ansteigt; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, da von den 40 Millionen ECU zusätzlicher EGKS-Haushaltsmittel 6 Millionen ECU aus der Anwendung des Umlagesatzes in den neuen Mitgliedsländern zustandekommen, während die übrigen Mittel aus Rückerstattungen für nicht genutzte Umstellungsbeihilfen, aus einer geringeren Inanspruchnahme der Sozialhilfemittel und aus nicht genutzten Rückstellungen resultieren;
3.nimmt zur Kenntnis, da die Kommission in ihrem Vorschlag die zusätzlichen Mittel nutzen will, um die Anpassungsbeihilfen um 18%, die Umstellungsbeihilfen um 17%, die Sozialma nahmen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Kohlebergbaus um 27% und die Forschungsbeihilfen um 15% zu erhöhen;
4.stellt fest, da damit bei den Anpassungsbeihilfen eine Bewilligungsrate der Anträge von über 90% erreicht werden kann, während im Forschungsbereich die Dotierungen weiterhin gerade oberhalb eines als absolutes Minimum zu betrachtenden Betrages verharren;
5.weist im Hinblick auf die Forschungstätigkeiten der EGKS auf das oben genannte Memorandum des Beratenden Ausschusses hin, in dem festgestellt wird, "...da die sektorspezifische EGKS-Forschungsförderung hervorragende Ergebnisse ... gezeitigt hat. Die auf dieser Grundlage durchgeführten Investitionen brachten ein Mehrfaches des Mitteleinsatzes wieder herein, bei gleichzeitiger bemerkenswerter Verbesserung der Arbeitsbedingungen.";
6.stellt fest, da es vor dem Hintergrund dieser Bilanz der Forschungsförderung der EGKS umso unverständlicher ist, da dieser Bereich der Förderung in den vergangenen Jahren relativ vernachlässigt wurde und auch aus Anla der Erweiterung die Schwerpunkte hier nicht verlagert wurden;
7.stellt fest, da eine Erhöhung der Umstellungsbeihilfen um 17% angesichts der Aussage, da entsprechende Anträge ab Juni des laufenden Jahres erst noch erwartet werden, unangemessen hoch und eher spekulativ erscheint;
8.stellt fest, da sich im Gegensatz zum Kohlebereich die wirtschaftlichen Indikatoren im Stahlsektor 1995 erheblich verbessert haben und man im Vergleich zu den Jahren 1992 bis 1994 jetzt nahezu von einem Boom in dieser Branche sprechen kann; hätte erwartet, da vor diesem Hintergrund die Fördermittel bei den Sozialma nahmen im Zusammenhang mit Umstrukturierungsma nahmen in der Stahlindustrie und im Kohlebergbau entsprechend umgeschichtet worden wären;
9.bedauert, da die Kommission immer noch nicht der Aufforderung des Europäischen Parlaments nachgekommen ist, die Verwaltungsausgaben als Sonderposten bei den EGKS-Ausgaben zu streichen;
10.stellt fest, da sich die Kommission in ihrem Ausgabenansatz des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans bei der Addition der sechs Haushaltsposten um 2 Millionen ECU verrechnet hat; während die Summe entsprechend der neu geschätzten Einnahmen 331 Millionen ECU ausweist, ergeben die addierten Einzelposten einen Betrag von 333 Millionen ECU;
11.bedauert, da die Kommission diesen Berichtigungshaushalt nicht zum Anla genommen hat, den überfälligen Bericht über ein "phasing in" der EGKS vorzulegen;
12.wiederholt seine Aufforderung an die Kommission, ihre auf das Jahr 2002 ausgerichtete Hypothese zu ergänzen, um den zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Restbetrag deutlicher hervorzuheben und die juristischen Ungewi heiten um seine Verfügbarkeit zu beseitigen;
13.beschlie t im Hinblick auf die oben genannten Feststellungen, das Ausgabentableau wie im folgenden dargestellt zu ändern:
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14.fordert die Kommission auf, ihren überfälligen Bericht zu Vorschlägen eines "phasing in" bis zum Ende des Jahres 1995 vorzulegen;
15.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung sowie seine Beschlüsse zur Aufstellung des Berichtigungshaushaltsplans zum EGKS-Funktionshaushaltsplan 1995 der Kommission zu übermitteln.