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Parlamento Europeo - 12 ottobre 1995
Eingeborenenvölker Brasiliens

B4-1249, 1263, 1265, 1277 und 1288/95

Entschlie ung zur Lage der Eingeborenenvölker Brasiliens

Das Europäische Parlament,

-unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Notwendigkeit, die Menschenrechte der indigenen Bevölkerung Brasiliens zu schützen,

-unter Hinweis insbesondere auf seine Entschlie ungen vom 9. Februar 1994 zu den für einen wirksamen Schutz der eingeborenen Völker notwendigen internationalen Ma nahmen und vom 19. Januar 1995 zum Internationalen Jahrzehnt der eingeborenen Völker der Welt,

A.besorgt über den Bericht der Fundaç o Nacional do Indio (FUNAI), da 36 Angehörige des Guarani-Volkes im Bundesstaat Mato Grosso do Sul Selbstmord begangen haben, und über die Berichte über die Tötung von Indianern,

B.unter Hinweis darauf, da die brasilianische Verfassung Rechte der autochthonen Völker und insbesondere deren Recht auf ein Heimatgebiet anerkennt,

C.unter Hinweis darauf, da die Gebiete, die seit jeher von autochthonen Völkern bewohnt sind, wegen ihrer natürlichen Reichtümer Begehrlichkeiten ausgesetzt waren und sind und da diese Völker deshalb in verschiedenster Weise Opfer von Überfällen, Massenmorden, Morden, Einschüchterungen und Gewalthandlungen sind,

D.beunruhigt über Informationen, wonach Kräfte in Brasilien bestrebt sind, den Artikel 231 der brasilianischen Verfassung zu ändern,

1.bekräftigt sein Eintreten für den Schutz der Menschenrechte und der Minderheitenrechte und appelliert an die brasilianischen Behörden, ihren wiederholt bekundeten Willen, die Urbevölkerung zu schützen, nachdrücklich in die Tat umsetzen;

2.fordert das brasilianische Abgeordnetenhaus auf, die Verfassung, was die Rechte der autochthonen Völker angeht, aufrechtzuerhalten und deren wirtschaftliche und soziale Lage zu verbessern;

3.verlangt von den zuständigen brasilianischen Behörden, da die Überfälle auf und die Gewalthandlungen gegen autochthone Bevölkerungsgruppen entschlossen bekämpft werden und da die Schuldigen gerecht und unparteiisch abgeurteilt werden;

4.fordert Rat und Kommission auf, die Behörden Brasiliens von seiner Besorgnis über die Lage der Menschenrechte der Urbevölkerung zu unterrichten;

5.wiederholt seine Forderung an den Rat und die Kommission, einen Aktionsplan der Union in bezug auf die eingeborenen Völker auszuarbeiten, und fordert als ersten Schritt mehr Bemühung zur Zusammenarbeit;

6.unterstützt die Arbeit der verschiedenen NRO, die vor Ort, insbesondere im brasilianischen Amazonas-Gebiet tätig sind, beglückwünscht die Kommission zu ihrer Unterstützung der Vorhaben "Radio Amazônia" und "Sustainable Forest in the Brazilian Amazônia" und fordert sie auf, diese Art von Erfahrungen, die sich als äu erst nützlich für die Völker der Region erwiesen haben, fortzuführen;

7.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission sowie der Regierung Brasiliens, dem brasilianischen Abgeordnetenhaus, der Fundaç o Nacional do Indio (FUNAI) und dem Rat für die Belange der autochthonen Völker und Organisationen Brasiliens (CAPOIB) zu übermitteln.

 
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