A4-0235/95
Entschlie ung zum Entwurf des Gesamhaushaltsplans der Europäischen Union
für das Haushaltsjahr 1996 - Einzelplan III - Kommission
Das Europäische Parlament,
-in Kenntnis des von der Kommission vorgelegten Vorentwurfs des Haushaltsplans (KOM(95)0300),
-in Kenntnis des vom Rat am 24. Juli 1995 aufgestellten Entwurfs des Haushaltsplans (C4-0300/95),
-unter Hinweis auf seine Entschlie ung vom 5. April 1995 zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 1996 - Einzelplan III - Kommission,
-in Kenntnis des Berichts der interinstitutionellen Arbeitsgruppe "Rationalisierung der Verwaltungsausgaben", deren Schlu folgerungen von allen Beteiligten am oder vor dem 16. Oktober 1995 akzeptiert wurden,
-in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A4-0235/95),
A.in der Erwägung, da der Rat in seinem am 24. Juli 1995 aufgestellten Entwurf des Haushaltsplans die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 festgelegte Eigenmittelobergrenze von 1,22% des BSP nicht erreicht hat, sondern von einer Höchstgrenze von 1,189% des BSP ausgegangen ist,
B.in der Erwägung, da einige Mitgliedstaaten den auf dem europäischen Gipfel im Dezember 1992 in Edinburgh gefa ten Eigenmittelbeschlu noch nicht ratifiziert haben,
C.in der Erwägung, da die im EU-Vertrag verankerten Grundsätze in den Haushaltsfragen beachtet werden sollten,
D.in der Erwägung, da ein Haushaltsplan angenommen werden sollte, der den Erwartungen der Bürger der erweiterten Europäischen Union gerecht wird, die Verpflichtungen in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 respektiert und der gegenwärtigen Wirtschaftslage in der erweiterten Gemeinschaft Rechnung trägt,
E.in der Erwägung, da die EU-Organe im Interesse ihrer Bürger die vorhandenen Mittel wirksam verwenden und einen angemessenen Gegenwert dafür erzielen müssen,
F.in der Erwägung, da die EU effizienter, demokratischer und transparenter arbeiten mu ,
Allgemeine Bemerkungen
1.fordert die Länder auf, die die Schlu folgerungen von Edinburgh bezüglich der "Eigenmittel" noch nicht ratifiziert haben, umgehend die entsprechenden Beschlüsse fassen;
2.betont, da es den in seiner obengenannten Entschlie ung vom 5. April 1995 festgelegten Leitlinien in seinen Beschlüssen zur ersten Lesung des Haushaltsplans 1996 so weit wie möglich gefolgt ist;
3.hat insbesondere damit begonnen, die Ausführung des Haushaltsplans des laufenden Jahres eng mit den Vorschlägen für die erste Lesung zu verknüpfen; stellt fest, da aus dieser Analyse Schlu folgerungen gezogen wurden, um die Kontrolle über die Verwendung der Mittel zu straffen; fordert, weitere Überlegungen bezüglich der Verwendung der Reserve sowie des Einfrierens von Mitteln in der Haushaltspolitik anzustellen, und beauftragt seinen Haushaltsausschu , bis spätestens 30. Mai 1996 einen entsprechenden Bericht vorzulegen; ersucht den Rat, über die Verwendung der Reserven für die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Haushaltszeilen nachzudenken;
4.ist der Auffassung, da die Kommission so bald wie möglich Informationen mit einer Schätzung der Kosten der Erweiterung der EU um die mittel- und osteuropäischen Länder vorlegen und die Union Anstrengungen unternehmen sollte, um sicherzustellen, da sich beitrittswillige Länder an die Gemeinschaftspolitiken anpassen können;
Rechtsgrundlagen
5.bedauert, da die Kommission ohne vorherige Konzertierung zwischen beiden Teilen der Haushaltsbehörde eine härtere Haltung in der Frage der Rechtsgrundlagen eingenommen und willkürlich einige Aktionen und Pilotvorhaben gestrichen hat, die ihren Nutzen bereits bewiesen hatten; hält jedoch an dem Grundsatz fest, da Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans nicht behindert werden sollten, und vertritt die Auffassung, da eine funktionierende Lösung nur über eine Revision der Finanzbestimmungen möglich ist;
6.fordert für den Fall, da zwischen den beiden Teilen der Haushaltsbehörde keine globale Vereinbarung erzielt wird, eine Ad-hoc-Lösung im Rahmen eines Trilogverfahrens, wann immer dies für notwendig erachtet wird, und beauftragt seinen zuständigen Ausschu , die geeigneten Schritte zu unternehmen; das Parlament wird dann im Lichte dieser Ergebnisse über seine Haltung für die zweite Lesung entscheiden;
OA/NOA
7.bekräftigt erneut den Standpunkt, den es bereits im Verlauf des Haushaltsverfahrens 1995 in der Frage der Klassifizierung der Ausgaben vertreten hat; erinnert daran, da seine Entscheidung, die Erläuterungen zum Ermessensspielraum der Kommission bei der Verwaltung der in bestimmten Haushaltszeilen erfa ten Aktionen nicht wieder in den Haushaltsplan 1996 einzubeziehen, keinerlei Änderung seiner Haltung bedeutet; bestätigt in diesem Zusammenhang, da ein derartiger Beschlu nur deshalb gefa t wurde, um den in Kürze für diesen Bereich zu erwartenden Entscheidungen des Gerichtshofes nicht vorzugreifen;
RUBRIK I
8.nimmt die am 24. Juli 1995 erzielte Einigung über die Agrarausgaben zur Kenntnis und hält es für wichtig, da der Rat in diesem Jahr erstmals einen echten Dialog akzeptiert hat;
9.begrü t die Vorlage des Berichtigungsschreibens gemä Artikel 14 der Haushaltsordnung; hält jedoch die nach den technischen Anpassungen an der Finanziellen Vorausschau vorgenommene Anhebung der Leitlinie für unangebracht; ist der Auffassung, da die nach der Vorlage des HVE beschlossene Erhöhung einen Versto gegen Artikel 2 der Entscheidung 94/729/EG des Rates vom 31. Oktober 1994 betreffend die Haushaltsdisziplin sowie gegen Ziffer 9 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 darstellt;
10.ist jedoch der Auffassung, da die Einleitung des in dieser Vereinbarung vorgesehenen Ad-hoc-Verfahrens die vorherige Ausarbeitung eines Berichts über die in den HVE eingesetzten Ausgaben, die vom Rat als obligatorisch angesehen werden, erfordert; dieser von den zuständigen Ausschüssen des Parlaments vorgelegte Bericht wird auch Änderungsvorschläge und Abänderungsentwürfe zu den Haushaltszeilen der Rubrik I des HVE enthalten;
11.wiederholt seine Aufforderung an die Kommission, ihre Befugnisse zu nutzen und Mittel dort zurückzuhalten, wo ein offenkundiger Mi brauch in einem speziellen politischen Bereich vorliegt, wobei sie die für die Sicherstellung der Haushaltsdisziplin vereinbarten neuen Verfahren anwenden sollte, die in Artikel 13 der obengenannten Entscheidung 94/729/EG des Rates festgelegt sind;
12.stellt fest, da im Bereich der Flächenstillegungen Einsparungen von ca. 60 Mio. ECU erzielt werden sollten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die erforderlichen Vorschläge vorzulegen, um diesen Betrag für Programme zur Verbesserung der Erzeugung zu verwenden;
13.stellt fest, da die Haushaltszeile B1-381 die Harmonisierung der bestehenden Qualitätsgütezeichen für die Agrarprodukte in den Mitgliedstaaten, vor allem die Einführung eines europäischen Umweltzeichens für die landwirtschaftliche Erzeugnisse anstrebt;
RUBRIK II
14.äu ert seine anhaltende Besorgnis über die schwache Beteiligung bestimmter Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf Ziel Nr. 1; fordert daher die Kommission auf, weiterhin auf eine grö ere Transparenz beim Einsatz der Strukturfonds, insbesondere des Sozialfonds, hinzuarbeiten;
15.billigt den Beschlu , die Mittel der Reserve für die Gemeinschaftsinitiativen in Kapitel B0-40 einzusetzen, bis ein Beschlu über die Aufteilung der gesamten Marge (1,6 Mrd. ECU) gefa t wird; ersucht die Kommission, einen Antrag auf Mittelübertragung zu stellen, sobald das Parlament seine Stellungnahme abgegeben hat, und beauftragt unterdessen seinen Haushaltsausschu in Verbindung mit seinem Ausschu für Haushaltskontrolle, einen Bericht über die Finanzierung der Gemeinschaftsinitiativen auszuarbeiten;
RUBRIK III
16.begrü t die Tatsache, da die Abänderungen zur Rubrik III in diesem Jahr über eine echte Neuverteilung eine Konzentration der Mittel auf die vom Parlament angegebenen Prioritäten erlauben;
Netze
17.stellt fest, da die Mittelausführung 1995 für die grenzüberschreitenden Netze sehr niedrig geblieben ist; bestätigt darüber hinaus sein umfassendes Engagement für die Verwirklichung der gro en grenzüberschreitenden Netze, die einen weiteren Fortschritt im Hinblick auf den Aufbau des Binnenmarkts und eines stärker integrierten Europas darstellen werden, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Schlu folgerungen des Europäischen Rates von Essen;
18.billigt für transeuropäische Netze auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastrukturen (B5-700) einen Betrag von 280 Mio ECU, wovon 25% in die Reserve eingesetzt werden; diese wird freigegeben, sobald die Verhandlungen von Parlament und Rat über die erforderliche Rechtsgrundlage einen befriedigenden Abschlu gefunden haben;
Kultur, Bildung und Medien
19.bestätigt die hohe Priorität, die es den Bereichen Bildung, Kultur und Medien beimi t; begrü t die Rationalisierung und Umstrukturierung einer Reihe von Haushaltszeilen durch die neuen konsolidierten Aktionsprogramme wie SOKRATES und MEDIA; fordert, da die Kommission ihre Bemühungen im Hinblick auf eine europäische Sportpolitik fortsetzt;
20.fordert eine Intensivierung der Bemühungen zur Stärkung der Toleranz in den europäischen Gesellschaften, auf der nicht nur die historische Verantwortung Europas, sondern auch seine gemeinsame Zukunft beruht;
Information
21.stellt mit Genugtuung fest, da inzwischen ein Proze der Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen der beiden Organen eingeleitet wurde, und billigt die in dem vom Europäischen Parlament und den Dienststellen der Kommission vorgelegten gemeinsamen Dokument enthaltenen Leitlinien; bedauert allerdings, da die Absicht, ein neues integriertes interinstitutionelles Informationssystem einzurichten, nicht klarer definiert wird, und fordert folglich, da innerhalb kürzester Frist die Umstrukturierungen vorgenommen werden, die für die im Hinblick auf eine zunächst an die Bürger der Union gerichtete umfassende Information zu verwirklichenden Synergien erforderlich sind;
22.bekräftigt seinen Wunsch, da die Dienststellen der Kommission und des Parlaments eine Neuverteilung ihrer finanziellen und personellen Ressourcen vornehmen, um Synergien zu erzeugen; bestätigt seinen Beschlu , die Au enbüros des Parlaments und der Kommission bis spätestens 1. Januar 2000 in jedem Land in Form eines "Europahauses" räumlich zusammenzulegen;
23.billigt die Annahme einer Abänderung, mit der die Institutionen aufgefordert werden, den Bürgern der Union spezifische Informationen über die Ergebnisse und Errungenschaften der europäischen Integration (PRINCE) zu übermitteln; die für dieses Programm bestimmten Mittel werden bis zum Abschlu einer Vereinbarung der Organe über Ziele und Modalitäten dieses Programms sowie insbesondere die Einsetzung eines interinstitutionellen beratenden Ausschusses in die Reserve eingesetzt;
24.fordert eine Evaluierung der Informationsausgaben und der gesamten Informationspolitik, die bis 30. Juni 1996 durchzuführen und der Haushaltsbehörde vorzulegen ist;
Fachagenturen
25.bestätigt seine fortdauernde Unterstützung der Fachagenturen der Europäischen Union; weist allerdings daraufhin, da alle Agenturen, insbesondere die neu eingerichteten, sich an die Haushaltsdisziplin und die für die europäischen Institutionen geltenden Grundsätze halten müssen; bekräftigt, da die Agenturen ihre Tätigkeit und ihre Haushaltspläne nur bei nachweislichem Bedarf ausweiten sollen;
26.erinnert die Kommission, den Rat und die Fachagenturen daran, da das Europäische Parlament sie aufgefordert hat, Änderungen bezüglich der für sie geltenden Regelungen vorzuschlagen, zu beschlie en und durchzuführen, um ihre jeweiligen Haushaltsbestimmungen zu harmonisieren und ihre Haushaltspläne in transparenter und detaillierter Form im Gesamthaushaltsplan der Union vorzulegen;
27.fordert die Fachagenturen auf, die entsprechenden Änderungen ihrer Vorschriften vorzuschlagen, damit sie Zugang zu der Globalreserve für die Fachagenturen erhalten können; stellt darüber hinaus fest, da jede Mittelübertragung aus den spezifischen Reserven für die Fachagenturen und/oder der Globalreserve der Evaluierung ihrer Leistung unterliegt;
Umwelt
28.begrü t die Entscheidung für ein Verfahren, das sicherstellen soll, da mit Gemeinschaftsmitteln - soweit möglich - umweltgerechte Aktivitäten gefördert werden, da viele Umweltfaktoren (bislang noch) keinen Geldwert aufweisen und daher nicht voll veranschlagt werden;
29.ersucht die Kommission, bis 8. Dezember 1995, wie in den Leitlinien für diesen Haushaltsplan gefordert, einen Verhaltenskodex vorzulegen, um sicherzustellen, da die ökologische Dimension bei den durch Gemeinschaftsmittel unterstützten Politiken und Programmen berücksichtigt wird; fordert, da dieser Verhaltenskodex auf den folgenden Grundsätzen aufbauen sollte:
a)die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds sollten die Grundsätze einer umweltgerechten und dauerhaften Entwicklung und Nutzung natürlicher Ressourcen anwenden, um eine langfristige Schädigung der Ressourcen, sehr viel höhere Kosten für Sanierungsma nahmen und kostspielige technologische Lösungen zu vermeiden,
b)hauptsächlich durch die Entwicklung standardisierter quantifizierbarer Umweltevaluierungstechniken - ex ante, in itinere und ex post - sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission der Haushaltsbehörde angemessene Informationen über die Umweltaspekte der wichtigen Vorhaben und/oder Programme übermitteln, wobei die geltenden Erfordernisse der Haushaltsbeschlüsse sowie der Kontroll- und Evaluierungsverfahren, insbesondere betreffend die Struktur- und den Kohäsionsfonds zu beachten sind; diese Informationen sollen jährlich übermittelt werden;
c)neue Programme sollen den ökologischen Grundsätzen der Gemeinschaftspolitiken Rechnung tragen; das gilt für die Gemeinsame Agrarpolitik, die Energiepolitik, die transeuropäischen Netze, das Netzwerk Natura 2000 und die Richtlinie über den Schutz der Lebensräume;
d)die Kommission sollte der Haushaltsbehörde im Rahmen ihrer Überprüfung der oben genannten Programme nach der Hälfte der Laufzeit Einzelheiten der Ergebnisse ihrer ständigen Umweltkontrollen und -evaluierungen mitteilen; sollte die Haushaltsbehörde die Ansicht vertreten, ein Mitgliedstaat oder eine Region habe die adäquaten Informationen über Umweltaspekte nicht übermittelt, so kann sie die Kommission anweisen, geeignete Ma nahmen zu ergreifen;
30.fordert die Kommission auf, für die Berücksichtigung, Kontrolle und Bewertung der Umweltaspekte von Programmen und Vorhaben im Rahmen der Landwirtschaftsfonds, der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds Sorge zu tragen;
RUBRIK IV
31.unterstützt nachdrücklich den Beschlu , für den Wiederaufbau Sarajevos 35 Mio. ECU und für den Wiederaufbau in anderen Teilen des ehemaligen Jugoslawien 15 Mio. ECU bereitzustellen;
32.fordert die Kommission auf, Prioritäten bezüglich ihrer Au enpolitik festzulegen, insbesondere im Hinblick auf eine effiziente Mittelverwendung in Mittel- und Osteuropa und im Mittelmeerraum auf der Grundlage gut vorbereiteter spezifischer Vorhaben; die Festlegung derartiger Prioritäten sollte immer noch ein echtes Engagement für die Verfolgung von EU-Interessen mit einem globalen Umweltschutz ermöglichen; unterstützt die Entwicklung einer Bürgergesellschaft und Demokratie im Rahmen der Partnergesellschaften des MEDA-Programms mit 10 Mio. ECU; unterstützt ferner die grenzüberschreitende Nutzung der Programme PHARE, TACIS und INTERREG; ist überzeugt davon, da diese nicht ohne neue Haushaltsmittel verwirklicht werden kann;
33.übernimmt die vom Europäischen Rat in Cannes vorgeschlagenen Gesamtbeträge für die Programme PHARE, TACIS und MEDA für den Zeitraum 1996-1999; fordert für diese Programme eine direktere Kontrolle und eine effizientere Verwendung europäischer öffentlicher Mittel; die Kommission wird daher regelmä ige Informationen, einschlie lich vierteljährlicher und jährlicher Berichte, über die Ausgabenverwendung übermitteln; au erdem wird sie bis 30. Juni 1997 eine Zwischenbewertung der Programme vorlegen, damit das Europäische Parlament über die Freigabe künftiger Mittelansätze nach 1997 entscheiden kann; vor dem Auslaufen der jeweiligen Programme wird ein Gesamtevaluierungsbericht vorgelegt;
34.fordert, da für die GASP ein gesondertes Kapitel vorgesehen wird und da der Rat den EU-Vertrag bezüglich der Finanzierung gemeinsamer Aktionen respektiert; lehnt die vom Rat im Fall von Mostar praktizierte Vorgehensweise ab, sich über die Haushaltsbeschlüsse des Parlaments über die Freigabe von Mitteln für die EU-Verwaltung hinwegzusetzen;
35.bestätigt seine Unterstützung einer europäischen Entwicklungspolitik, die sich bewährt hat und für die das Europäische Parlament in bezug auf Haushaltsposten sowie Initiierung und Bewertung eine wesentliche impulsgebende Rolle gespielt hat;
36.hält ein langfristiges finanzielles Engagement für Stabilität und wirtschaftlichen Wiederaufschwung Südafrikas für notwendig; fordert die Kommission insbesondere auf, bis 8. Dezember 1995 detaillierte Informationen über die Ausführung der Haushaltszeile B7-5070 (Südafrika) zu übermitteln;
37.stellt mit Genugtuung fest, da die Unterstützungma nahmen für die Fischerei (B7-800) durch Untergliederung transparenter werden; hat vorgeschlagen, neue Haushaltsposten für internationale Abkommen, Finanzprotokolle, Beiträge zu Fischereiorganisationen und eine Globalreserve für künftige Fischereiabkommen und Finanzprotokolle zu schaffen;
38.ersucht die Kommission, ein neues Verfahren anzuwenden und nötigenfalls, zumindest jedoch zweimal im Jahr, einen vertraulichen Bericht über die finanziellen Auswirkungen laufender Verhandlungen vorzulegen und, sofern dies erforderlich ist, die entsprechenden Anträge auf Mittelübertragungen zu stellen;
RUBRIK V
39.beschlie t, 10% der für die Delegationen der Kommission vorgesehenen Mittel in eine spezielle Reserve einzusetzen, die freigegeben werden, sobald zwischen der Haushaltsbehörde und der Kommission, mit Unterstützung einer aus Mitgliedern des EP, des Rechnungshofes und der Kommission bestehenden Reflexionsgruppe, eine klare Vereinbarung über Form und Finanzierung des Kontroll- und Evaluierungspersonals in den PHARE- und TACIS-Empfängerländern erzielt wurde; fordert die Kommission auf, eine Studie vorzulegen, um u.a. eine Rahmenregelung für "externes Statutspersonal" zu schaffen, die folgendes umfa t:
*die Verteilung der Beamten in den Delegationen einschlie lich Tätigkeitsbeschreibungen;
*die Verteilung der örtlichen Bediensteten und des nichtstatutarischen Personals in den Delegationen einschlie lich Tätigkeitsbeschreibungen;
*die Verteilung der einzelnen Ausgabenquellen je Delegation, wie etwa die Kosten für Repräsentation, Unterkunft, Telekommunikation, Reisen usw.;
*die Transparenz der Kontrollen (sowohl durch die Dienststellen der Kommission als auch durch die Haushaltsbehörde);
Zahl und Aufgaben der externen Ortskräfte würden für jedes Programm vereinbart;
40.unterstreicht seine Entschlossenheit, die Finanzverwaltung in der Kommission zu verstärken, und beschlie t dafür die Schaffung neuer Planstellen mit dem Ziel, die von Parlament und Rat während des Haushaltsverfahrens 1995 vorgeschlagenen und vom Parlament in diesem Jahr bewilligten neuen Stellen für den Anti-Dumping-Sektor zu ergänzen; unterstützt die Strategie zur Betrugsbekämpfung und zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und ersucht die Kommission, die UCLAF durch eine Umschichtung und/oder Abordnung von Personal zu verstärken;
41.setzt die Dienstreisekosten, Fahrkosten und Nebenkosten der Kommissionsmitglieder (A-104) mit dem Ersuchen in die Reserve ein, da die Haushaltsbehörde vor der zweiten Lesung des Haushaltsplans 1996 darüber unterrichtet wird, in welchem Umfang die Kommissionsmitglieder im Haushaltsjahr 1995 Vergütungen und Erstattungen erhielten, die als wiederzuverwendende Einnahmen klassifiziert werden können, wenn sie beispielsweise in Ausübung ihres Amtes an Veranstaltungen externer Organisationen, Institutionen und Organen teilnahmen;
42.begrü t ausdrücklich die Entscheidung zur Einführung des GEMINI-Programms zur Förderung von Partnerschaften zwischen Städten in der Europäischen Union und in den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie zur Förderung von Beziehungen zwischen den Rand-, Berg- und Inselregionen der Union, wobei ein geographisches Gleichgewicht zu wahren ist;
43.stellt mit Genugtuung fest, da die Abänderungen zum Eingliederungsplan von Kapitel A-30 des Haushaltsplans betreffend Zuschüsse an nichtinstitutionelle Strukturen, deren Einflu auf die Bürger wirklich spürbar ist und für deren Auswahl künftig strengere Kriterien im Hinblick auf eine grö ere Rationalisierung gelten, zur Transparenz und zur Publizität der Gemeinschaftsaktionen beitragen;
44.begrü t die Anstrengungen zur Verstärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit bei den Verwaltungsmitteln des Haushalts; besteht darauf, da die Kommission ihre uneingeschränkte Unterstützung dafür gewährt, Einsparungen für diesen Proze zu finden;
45.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.