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Conferenza Partito radicale
Partito Radicale Budapest - 10 luglio 1996
OESTERREICH/TIBET/ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Schmidt, Dr. Frischenschlager, Motter und Partner/innen

betreffend die Menschenrechtssitation in Tibet

Die politische Situation sowie die Lage der Menschenrechte in Tibet gibt immer groesseren Anlass zur Sorge. In den letzten Monaten verschaerfte die Volksrepublik China ihre Vorgangsweise in dieser von ihr beanspruchten "autonomen Region" gegenueber der tibetischen Bevoelkerung. Dies laesst sich nicht nur an der Verscheleppung des vom Dalai Lama ernannten Nachfolgers des Panchen Lama sowie an den Berichten verschiedener menschenrechtsorganisationen ablesen, die von ueber 600 politischen Gefangenen sowie von Folterungen an buddhisstischen Moenchen und Nonnen berichten, sondern auch daran, dass gegenueber Repraesentanten von Laendern, die sich der Menschenrechtssituation in Tibet annehmen, unfreundliche Akte gesetzt werden.

Seit dem widerrechtlichen Einmarsch Chinas in Tibet im Jahre 1950 dauert die Unterdrueckung des Strebens der Tibeter nach politischer, ethnischer und religioeser Selbstbestimmung an. Die Geschichte der Menschenrechtsverletzungen gegen Tibet reicht von der brutalen Unterdrueckung des Aufstandes von 1959, bei dem ueber 80.000 Menschen starben, ueber die Vertreibung des weltlichen und religioesen Oberhauptes, des Dalai Lama, bis hin zu einer massiven Umseiedlungspolitik der Chinesen nach Tibet, verbunden mit Zwangssterilisierungen von Tibeterinnen, wodurch die Tibeter zu einer Minderheit im eigenen Land wurden und ihr Ueberleben gefaehrdet ist.

Die Vereinten Nationen, das Europaeische Parlament (im Juli 1995) und zuletzt auch der deutsche Bundestag (am 21.6.1996) haben die Besetzung Tibets, die Verletzung der Menschenrechte und die Unterdrueckung der nationalen und kulturellen Identitaet dieses Landes verurteilt.

Da auch die Politik Oesterreichs darauf gerichtet sein muss, das Selbstbestimmungsrecht weltweit zu unterstuetzen sowie unrechtmaessige Gewaltanwendung und massive Menschenrechtsverletzungen nicht hinzunehmen, stellen die unterzeichneten Abgeordneten zu der Situation in Tibet folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister fuer auswaetige Angelegenheiten, wird aufgefordert, sich verstaerkt bei jeder sich bietenden Gelegenheit dafuer einzusetzen, dass

- die Regierung der Volksrepublik China die weltweit anerkannten Menschenrechte achtet, die Menschenrechtsverletzungen gegen Tibeter beendet und die Grund- und Freiheitsrechte des tibetischen Volkes und aller Individuen in Tibet respektiert,

- die chinesische Regierung alle Massnahmen unterlaesst, die die Zestoerung der tibetischen Kultur zu Folge haben koennen, vor allem die planmaessige Umsiedlung von Chinesen nach Tibet, um die tibetische Bevoelkerung zurueckzudraengen,

- die chinesischen Behoerden dafuer sorgen, dass der vom Dalai Lama bestimmte Nachfolger des Panchen Lama, Gedhun Choekyl Nyima, und seine Familie sofort freigelassen werden und in ihr Meimatdorf zurueckkehren koennen,

- alle politischen Gefangenen in Tibet freigelassen werden,

- die freie Rueckkehr im Ausland lebender Tibeter ermoeglicht wird,

- auch zukuenftig bei den Beratungen der UNO-Menschenrechtskommission die Lage der Menschenrechte in Tibet Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit und kritischer Diskussion sein wird,

- dem Verlangen des tibetischen Volkes, die tibetische Kultur und Religion zu erhalten, verstaerkt Beachtung geschenkt wird, und die Bereiche ermittelt werden, in denen die oesterreichische Bevoelkerung und die Bundesregierung Hilfe leisten koennen,

- die tibetische Exilregierung und der Dalai Lama von den Vereinten Nationen in aehnlicher Weise als legitime Vertreter des tibetischen Volkes anerkannt werden wie dies hinsichtlich der Palaestinensischen Befreiungsorganisation als Vertreterin des palaestinensischen Volkes geschah,

- ein konstruktiver Dialog zwischen der chinesischen Regierung und der tibetischen Exilregierung aufgebaut wird, der langfristig dazu fuehren soll, dass das tibetische Volk auf friedlichem Wege sein Recht auf Selbstbestimmung ausueben kann und seine kulturelle und religioese Freiheit erhaelt."

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, den Antrag dem aussenpolitischen Ausschuss zuzuweisen.

 
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