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Conferenza Partito radicale
Partito Radicale Marco - 28 ottobre 1996
Vorschlag für eine Empfehlung gemä Artikel 94 der Geschäftsordnung des EP
eingereicht von den Abgeordneten ...

zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Bereich der Drogen

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, da die irische Präsidentschaft den Kampf gegen den

Drogenmi brauch in den Katalog der vorrangigen Aufgaben für das kommende

Halbjahr aufgenommen und der Europäische Rat erneut bekräftigt hat, da die

Untersuchung über die Harmonisierung der einschlägigen Rechtsvorschriften der

Mitgliedstaaten unbedingt abgeschlossen werden mu ,

B. unter Hinweis darauf, da die weltweit geführte Drogenpolitik auf den UN-Übereinkommen von 1961, 1971 und 1988 beruht und nach diesen Übereinkommen

insbesondere die Herstellung, der Handel, der Verkauf und der Konsum einer

ganzen Reihe von Substanzen - au er zu medizinischen oder wissenschaftlichen

Zwecken - untersagt sind,

C. unter Hinweis darauf, da Produktion und Konsum der verbotenen Stoffe

ungeachtet der beträchtlichen Ressourcen, die für die Politik der Drogen-

bekämpfung aufgewandt werden, in den letzten 30 Jahren exponentiell zugenommen

haben, was ein völliges Scheitern dieser Politik bedeutet, wie es auch von den

Polizei- und Vollzugsbehörden eingestanden wird,

D. insbesondere in Erwägung nachstehender Gründe:

Produktion und Handel

- Die zunehmenden Gewinne, die kriminelle Organisationen im Handel mit

illegalen Substanzen erzielen und die sie erneut in kriminelle Aktivitäten

investieren bzw. in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusen, haben ein

derartiges Ausma erreicht, da die Grundlagen der rechtmä igen Institutionen

und des Rechtsstaates sogar in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

erschüttert werden.

- Angesichts der Rentablität des Handels mit illegalen Stoffen wird sich die

Zahl der Erzeugerländer zwangsläufig erhöhen, und es ist damit zu rechnen,

da massiv in die Erforschung und die Herstellung neuer chemischer Drogen -

auch innerhalb der Europäischen Union - investiert werden wird.

- Die beträchtlichen Mittel, die zur Bekämpfung des Handels mit illegalen

Stoffen eingesetzt werden, bewirken in erster Linie lediglich einen Anstieg

des Verkaufspreises (crime tariff), was ausschlie lich der organisierten

Kriminalität nutzt, wenn man bedenkt, da über 90% der Suchtstoffe weltweit

frei gehandelt werden.

Soziale und gesundheitliche Aspekte des Drogenkonsums

- Der Konsument illegaler Substanzen verfügt über keinerlei Information, was

die Zusammensetzung und die Wirkung solcher Substanzen betrifft. Er setzt

sich infolgedessen erheblichen Risiken aus, vor allem der Gefahr einer

tödlichen Überdosis und einer Ansteckung mit dem HIV-Virus, d.h. die Risiken

gehen weit über die von den Suchtstoffen selbst drohende Gefahr hinaus.

- Der Umstand, da illegale Substanzen heimlich konsumiert werden, stellt ein

häufig unüberwindbares Hindernis für die Vorbeugungs- und Betreuungstätigkeit

staatlicher Stellen und privater Organisationen dar; die gegenwärtige Politik

verurteilt also die Konsumenten zu einem Dasein am Rande der Gesellschaft,

so da sie sich ständig in einem kriminellen Umfeld bewegen.

- Die organisierte Kriminalität bewirkt, da die Zahl der Konsumenten zunimmt

und sie von weniger gefährlichen Stoffen wie Cannabis und seinen Derivaten

auf den Konsum sogenannter "harter" Drogen umsteigen.

- Der starke finanzielle Druck sowie der von der organisierten Kriminalität

ausgehende Druck veranlassen den Konsumenten illegaler Substanzen, selbst zum

Zwischenhändler zu werden, was zur Ausbreitung des Drogenkonsums beiträgt.

Justiz und Strafvollzug

- Die Anwendung repressiver drogenpolitischer Vorschriften führt zu einer immer

unerträglicheren Belastung der Justiz und des Vollzugswesens. Mehr als die

Hälfte aller Insassen in den europäischen Haftanstalten wird wegen Delikten

belangt, die direkt oder indirekt mit der Droge zusammenhängen.

- Die Umsetzung der gegenwärtigen Drogenpolitik führt dazu, da in die

nationale Gesetzgebung Vorschriften Eingang finden, die zu einer

schrittweisen Beschneidung der Freiheit des Individuums führen.

E. in der Erwägung, da in einer zunehmenden Zahl von nationalen Parlamenten

Überlegungen über die Richtigkeit der derzeitigen Politik angestellt werden und

nach alternativen Lösungen gesucht wird,

1. bekräftigt, da die auf die UN-Übereinkommen von 1961, 1971 und 1988 gestützte

Drogenverbotspolitik die Ursache für die immer grö ere Bedrohung breiter Teile

der Gesellschaft und der Institutionen sowie die Gefährdung der Gesundheit, der

Freiheit und sogar des Lebens aufgrund der Herstellung, des Handels, des

Verkaufs und des Konsums illegaler Stoffe ist;

2. empfiehlt dem Rat und den Mitgliedstaaten, bei der Europäischen Beobach-

tungsstelle für Drogen und Drogensucht eine Kosten-Nutzen-Analyse der in

Anwendung der Übereinkommen von 1961, 1971 und 1988 geführten Drogenpolitik

unter sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Aspekten in Auftrag zu

geben;

3. empfiehlt dem Rat und den Mitgliedstaaten, sich mit den positiven Ergebnissen

der Politik der Risikobegrenzung (insbesondere durch Verabreichung von

Substitutionserzeugnissen), der Straffreigabe des Konsums bestimmter Stoffe,

der teilweisen Straffreigabe des Verkaufs von Cannabis und Cannabis-Derivaten

sowie der in mehreren Mitgliedstaaten praktizierten kontrollierten Abgabe von

Heroin auseinanderzusetzen;

4. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, im Sinne einer sehr viel

wirksameren Bekämpfung der organisierten Kriminalität unverzüglich

a) neue Vorschriften für die Herstellung, den Verkauf und den Konsum von

Cannabis und Cannabis-Derivaten aufzustellen;

b) die für den Konsum der übrigen illegalen Stoffe vorgesehenen Strafma nahmen

au er Kraft zu setzen;

c) ein System der öffentlichen Kontrolle des Angebots der heute noch illegalen

Substanzen einzuführen und die ärztliche Verschreibung dieser Substanzen

zuzulassen;

5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat, der Kommission sowie

den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 
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