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Conferenza Partito radicale
Partito Radicale Centro Radicale - 23 dicembre 1998
Osterreich/Internationalen Strafgerichtshofes: Entschliessungsantrag

987/A XX.GP

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Partnerinnen und Partner

betreffnd Ratifizierung der Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes

Am 17. Juli 1998 wurde in Rom das Statut für einen Internationalen Strafgerichtshof von der Internationalen Staatengemeinschaft mit 120 Ja - und nur 7 Neinstimmen bei 21 Enthaltungen angenommen. Die Errichtung dieses Gerichtshofes ist ein ganz wesentlicher Schrift zur konkreten Verfolgung von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unabhängig von dem Land in dem sie begangen wurden. Auch für "interne Konflikte" wird eine Zuständigkeit dieses Gerichtshofes bestehen, wobei der Ankläger auch von sich aus - und nicht nur auf Antrag von Staaten - Ermittlungen aufnehmen kann. Obwohl das Statut einige Schwächen aufweist (der Staat, in dem ein Verbrechen begangen wurde oder aus weichen ein Angeklagter kommt, mu das Abkommen ratifiziert haben; die Zuständigkeit des Gerichtshofes kann von Staaten für einen Übergangszeitraum von sieben Jahren ausgeschlossen werden), wäre ein möglichst rasches Inkraftreten von besonderer Bedeutung für die baldige Strafverfolgung von Kriegsverbrechern oder a

uch Diktatoren.

60 Staaten müssen das Statut ratifizieren, darmit es in Kraft treten kann. Daher wäre es von besonderer Bedeutung, da auch Österreich diesen Schrift se schnell wie möglich setzt, nicht zuletzt, um Druck auf jene Staaten auszuüben, die das Statut nicht einmal noch unterzeichnet haben.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschlieen:Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Statut von Rom zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichsthofes so rasch wie möglich, jedoch spätestens bis 28. Februar 1999 dem Nationalrat zuzuleiten, darmit es bald ratifiziert werden kann.

Weiters wird der Busdesminister für auswärtige Angelegenheiten aufgefordert, sich im Rahmen der EU und in Bilateralen Verhandlungen dafür einzusetzen, da diejenigen Staaten, die das Statut zur errichtung des Internationbalen Strafgerichtshofes noch nicht unterzeichnen haben, besonders die Volksrepublik China, Indien, der Irak, Libyen und die Vereinigten Staaten von Amerika, dies so bald wie möglich tun werden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den auenpolitischen Ausschu vorgeschlagen.

 
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