** Written 5:14 pm Jan 8, 1992 by gn:peacenews in glas:wri.news **
Wir Unterziechner/inner sind Intellectuelle aus allen Teilen Jugoslawiens, die als wichtigste Aufgabe heute erkennen, den Krieg zu stoppen. Dies erfordert einen Vorschlag fuer die Zukunft offenhuelt. Es waere fuer uns unangemmesen, die Zukunft von Millionen Menschen vorzuschreiben. Was wir haben, ist unsere gegenseitige Verantwortung fuereinander als menschliche Wesen, die ueber die Grenzen unserer eigenen Regionen hinausgeht. In diesem Lichte wurde dieser Vorschlag gemacht.
EIN VORSCHLAG, DEN KRIEG IN JUGOSLAWIEN ZU BEENDEN
Die Friedensverhandlung in Den Haag dominieren die gegenwaertige Diskussion in ganz Jugoslawien, besonders innerhalb der Friedensbewegung (so schwach wie sie sein mag). Sie sind von allergroesster Bedeutung fuer alle im Lande. Dennoch ist seit einigen Wochen klar, dass kein Fortschritt gemacht wird. Ungluecklickerweise werden die Gruende fuer dies Steckenbleiben selten diskutiert, nicht einmal in der Friedensbewegung.
Tatsaechlich gibt es kinne reale Chance, dass diese Verhandlunger Erfolg haben werden.
* Erstens sind nur sehr selten jemals Friedensvertraege formuliert und unterschreiben worden, waehrend der Krieg noch andauerte.
* Zweitens setze ein Freidensvertrag irgendeine Form von dauerhaften Einverstaendnis ueber den politischen, sozialen und rechtlichen Kontext der Ursachen des Krieges voraus. Solch ein Einverstaendnins ist mit beinahe absoluter Sicherheit unmoeglich zu errichen, wenn die dringenste Prioritaet darin besteht, das Kaempfen zu beenden.
* Drittens sind die Parteien bei Friedensverhandlungen nicht immer dieselben wie diejenigen, die in den Krieg verwickelt sind (z.B. die Abkommen nach den Ersten Weltkrieg)
* Viertens sind die Versionen eines Friedensvertags, die in Den Haag entworfen wurden, zu lang und zu ehrgeizig, um die Chance offenzuhalten, dass die betroffen Parteien ihm zustimmen. Jedes zusaetzliche Wort multipliziert die Moeglichtkeiten von Missverstaendnissen und Ablehnung bei den sieben Parteien in beinahe exponentieller Weise.
* Fuenftens und am zutreffendsten fuer den joglslawischen Fall: Parteien, die ein Dutzend Mal demonstriert haben, dass sie unfaehig sind, die Bedingungen fuer einen Waffenstillstand zu formulieren, werden beinahe absolut sicher unfaehig sein, die Art von Einverstaendnis zu erreichen, das fuer einen selbst relativ bescheidenen stablien Frieden ausreichte.
Dies ist der Grund, warum das wahre Ziel im Moment das Erreichen eines Waffenstillstands sein muss, aber eines Waffenstillstandes, der einiger essentille Bedingungen erfuellt.
* Erstens muss er eine mehr oder weniger stabile Situation fuer einige Jahre schaffen. (Das ist notwendig, weil die betroffen Parteien eine lange Zeit fuer ernsthafte Verhandlungen benoetingen, um einen andauerden Frieden zu schaffen.)
* Zweitens muss der Waffenstillstand jede der moeglichen endgueltigen Loesungen zulassen.
* Drittens muss er Elemente enthalten, die de jede der Parteien als Teile ihrer eigenen Programme betrachten kann, so dass alle motiviert sind, ihn ohne militaeristche Intervention zu akzeptieren.
Winter ist die beste Zeit des Jahres, das Kaempfen zu beended, den das Wetter wird die Intensitaet von Operationen in jedem Falle minimieren. Deshalb muessen Diskussionen ueber solch einen Waffenstillstand so schnell wie moeglich beginnen (was sie nock nicht getan habe) und so rasch wie moeglich beendet werden.
Das Waffenstillstandsabkommen koennte die folgended Klauseln enthalten:
a) Den Rueckzug der jogoslawischen Bundesarmee in die Kasernen, aus denen sie ihre gegenwaertige Intervention starteten: Beginn der Demilitarisierung aller Repbuliken, einschliesslich der schrittenwisen Aufloesung der Bundesarmee und aller paramilitaerischen Einheiten und internationale Kontrolle und Ueberwachung des Abruestungsprozesses; financielle Hilfe, um Pensionen und Umschulungen fuer ehemalige Berufsoffiziere der Bundesarmee zu bezhlen.
b) Suspension aller bundesstaatlichen Institutionen. Das wuerde den Republiken innerhalb Jugoslawiens Handlungsfreiheit im Inland wie international geben. Gleichzeitig wuerde es die Moeglichkeit bewahren, zumindest einige der bundesstaatlichen Institutionen nach einem endgueltigen Abkommen zu reaktivieren.
c) Uebereinkommen, dass die Grenze, wie sie durch die Verfassung von 1974 formuliert wurden, in den naechsten drei Jahren nicht beruehrt oder formal diskutiert werden. Dies wuerde jeder Partei erlauben, das Recht zu verlangen. Grenzaenderungen in der Zukunft auf den Verhandlungstisch zu bringen, waehrend es ine zwischenzeitliche Sicherheitsgarantie fuer die andere Seite braechte. Jede eventuelle Grenzaenderund wird die Zustimmung beider Republiken verlangen; in Uebereinstimmung mit einem Referendum unter der betroffen Bevoelkerung.
d) Internationale Grantien fuer alle jugoslawischen Republiken, dass sie ihre Minderheiten in anderen Republiken repraesentieren und -- mit legalen Mitteln -- schuetzen koennen, wie dies durch Artikel 7 des Oesterreichischen Staatsvertrags von 1955 vorgesehen war, der festhielt, dass Jugoslawien das Recht hat, die slowenische und kroatische Minderheit in Oesterreich auf deren Verlangen hin rechtlich zu schuetzen. Solche Garantien sind nicht noetig fuer Bosnien-Herzegowina, das seiner Verfassung gemaess der Staat aller drei Nationen ist, die es bewohnen.
e) Internationale Beobachter (anfaenglich vielleicht UNO oder KSZE-Blauhelme) in den Gebeiten Kroatiens mit einer serbischen Mehrheit oder einer gemischten Bevoelkerung, wo die Kaempfe sich konzentrierten und in Gebieten, wo eine akute Gefahr besteht, wie in Bosnien-Herzegowina, dem Sandzak und Kosovo. Sie wuerden auch die unmittelbare Rueckkehr von Fluechtingen in ihre Heimat ueberwachen.
f) Die Schaffung eines provisorischen Komitees, um die Friedensverhandlungen fortzusetzen. Es wuerde aus Vertretren aller Republiken und der beiden "autonomen Provinzen" (wie in der Verfassung von 1974 festgelegt) nach freien Wahlen in diesen Regionen bestehen. Die Aufgaben des Komitees wuerden einschliessen jene bundeestaatlichen Strukturen ze aktivieren, die noetig sind, um die Kommunikation zwischen den Republiken in oekonomischen und politischen Angenegenheiten zu verwalten und mit bundesstaatlichen Vermaechtnis umzugehen.