In Erwägung da :
- die Arbeit des aufgrund des Entschlie ungsantrages 780 vom 6. Oktober 1992 eingerichteten Ausschusses der Experten, der die Vergehen gegen das Internationale Humanitäre Recht untersucht, gerät aufgrund mangelnder Finanzen in Gefahr nicht mit der erforderlichen Dringlichkeit und Gründlichkeit voranschreiten zu können;
- der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat zur Unterstützung der Aktivitäten des Ausschusses der Experten einen Fond ad hoc ins Leben gerufen, der trotz der Forderung des Ausschusses um $ 1.8 Millionen im Moment nur $ 1 Million beinhaltet, die von Kanada, Dänemark, Neuseeland, Norwegen,Schweden, den Vereinigten Staaten und den Niederlanden überwiesen worden sind;
- die Vereinten Nationen haben bis jetzt 500 000 Dollar nur für die Aktivitäten des ad hoc Gerichts für Kriegsverbrechen in Ex - Jugoslawien, das vom Sicherheitsrat aufgrund seines Entschlie ungsantrages 827 vom 25 Mai eingerichtet und in La Haye am 17 November eingeweiht wurde, beigetragen;
- der Generalsekretär hat der Generalversammlung einen Finanzentwurf von 35 Millionen Dollar (jährlich) zur Finanzierung des genannten Tribunals vorgestellt;
- die Generalversammlung der Vereinten Nationen und vor allem das V. Komitee haben noch nicht beschlossen, ob die notwendige Summe zur Aktivierung des Tribunals in den Rubriken der ordentlichen Bilanz der Vereinten Nationen, wie es aufgrund des Entschlie ungsantrags 827 beschlossen wurde beinhaltet sein sollte, oder ob sie durch freiwillige Beiträge der Milgliedsstaaten geliefert werden sollte;
- um dieses Hindernis zu überwinden, sah sich der Generalsekretär gezwungen, einen Spezialfond einzurichten um das effektive Funktionieren des Gerichts zu garantieren. Er läd die Mitgliedsstaaten ein, so schnell und so weitreichend als möglich dazu beizutragen;
- Dies alles in Betracht gezogen,
bitten wir die Regierung, finanziell am Fond für den Ausschu der Experten für die Untersuchungen der Verbrechen in Ex-Jugoslavien und am Fond für das Kriegsverbrechertribunal beizutragen.