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Partito Radicale Centro Radicale - 19 settembre 1996
International Tribunal: EP Entschlie ung

ENTSCHLIESSUNG ZUR ERRICHTUNG DES STÄNDIGEN INTERNATIONALEN TRIBUNALS FÜR VERBRECHEN

Das Europäische Parlament,

A. angesichts der enormen Zunahme der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in einer gro en Anzahl von Ländern begangen werden und die unbestraft bleiben,

B. angesichts des dringenden Erfordernisses, den Kern einer ersten, internationalen unparteilichen Gerichtsbarkeit zu schaffen, um vor allem über die Kriegsverbrechen und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wo auch immer sie begangen werden, zu richten,

C. unter Betonung der in dieser Hinsicht erzielten bedeutenden Fortschritte dank der Errichtung der internationalen Ad-hoc Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda sowie deren erste konkrete Handlungen,

D. erfreut darüber, da sowohl in den Statuten der Ad-hoc Tribunale als auch im Entwurf des Statuts des Ständigen Tribunals die Todesstrafe nicht vorgesehen ist,

E. in der Erwägung, da die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf ihrer 50. Tagung im Herbst 1995 formell beschlossen hat, einen Vorbereitenden Ausschu damit zu beauftragen, die Arbeiten für die Festlegung des Statuts des Internationalen Tribunals fertigzustellen, um den Vereinten Nationen die Möglichkeit zu geben, die konstituierende Konferenz des Ständigen Internationalen Tribunals für Verbrechen einzuberufen,

F. in der Erwägung, da der Vorbereitende Ausschu seine letzte Tagung am 30. August 1996 abgeschlossen und die Generalversammlung der Vereinten Nationen aufgefordert hat, die Bevollmächtigte Diplomatenkonferenz vor Ende 1998 einzuberufen,

G. in der Erwägung, da trotz dieses vor allem dank der Entschlossenheit einer gro en Anzahl von Mitgliedstaaten der Europäischen Union erzielten positiven Ergebnisses bei bestimmten Drittländern weiterhin ein starker Widerstand vorhanden ist und auch auf seiten von zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union weiterhin Vorbehalte bestehen,

H. in der Erwägung, da die italienische Regierung sich bereits bereit erklärt hat, die Bevollmächtigte Diplomatenkonferenz zur Errichtung des Tribunals aufzunehmen,

1. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten feierlich auf, in bezug auf das Erfordernis der Errichtung des Ständigen Internationalen Tribunals für Verbrechen umgehend zu einer gemeinsamen Haltung zu gelangen und während der 51. Generalversammlung der Vereinten Nationen einvernehmlich zu handeln, damit sie das Mandat des Vorbereitenden Ausschusses erneuert und den Beschlu fa t, eine Bevollmächtigte Diplomatenkonferenz zur Errichtung des Internationalen Tribunals für Verbrechen noch vor 1998 einzuberufen;

2. fordert daher die irische Präsidentschaft und die Kommission auf, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, damit sich die Union mit einer Stimme zu dieser bedeutenden Frage äu ern kann;

3. betont die Notwendigkeit für die Union, sich finanziell an den Bemühungen zur Errichtung eines Ständigen Tribunals zu beteiligen;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu übermitteln.

 
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