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Partito Radicale Centro Radicale - 28 settembre 1996
Esperanto/Europaparlament: Vorschlag einer Resolution

VORSCHLAG EINER RESOLUTION GEMÄ ARTIKEL 45 DER SATZUNG ZUR REVISION DER VERTRÄGE UND ZUR PROBLEMATIK DER KOMMUNIKATION INNERHALB DER INSTITUTIONEN UND ZWISCHEN DEN BÜRGEN DER UNION

Das Europaparlament

A. unter Hinweis darauf, da sowohl im Vertrag von Maastricht als auch 1995 vom Europarat die Bedeutung der Sprachenvielfalt innerhalb der Union als wesentliches Element der europäischen Dimension und Identität wie auch ihres gemeinsamen Kulturgutes bekräftigt wurde;

B. unter Hinweis darauf, da das Sprachproblem auf lange Sicht den politischen Zusammenhalt der Union in Gefahr bringen könnte;

C. unter Hinweis darauf, da Artikel 27 des Abkommens über die bürgerlichen und politischen Ehrenrechte von 1976 sowie die Erklärung zum Personenrecht, welche in der UNO-Vollversammlung vom 21. Februar 1992 aufgegriffen wurde, den Mitgliedern von Sprachminderheiten das Recht zuerkennen, ihre eigene Sprache zu gebrauchen;

D. im Bewuátsein, da bei der Arbeit des Europaparlamentes allein für sbersetzungen und Dolmetscher 33% der Ausgaben des Gesamthaushaltes aufgewendet werden;

E. im Bewuátsein, da Wahlvorgänge und andere Arbeiten des Parlamentes immer häufiger aufgrund von sbersetzungsfehlern unterbrochen werden müssen;

F. im Bewuátsein, da die bevorstehende Erweiterung der Europäischen Union um Zypern, Malta, die Tschechische Republik, Polen und Ungarn die Zahl der offiziellen Sprachen von 11 auf 15 erhöhen wird, was von den derzeit 110 zu 210 Sprachkombinationen führen wird (ohne Maltesisch dazuzurechnen);

G. im Bewu tsein, da eine darauffolgende Erweiterung der Europäischen Union um Slowenien, Estland, Lettland und Litauen zu einer Erhöhung der Anzahl der offiziellen Sprachen von 15 auf 19 führen wird und damit auf 342 Sprachkombinationen;

H. im Bewu tsein, da eine Erweiterung um andere Länder wie die Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Albanien, Kroatien, Serbien-Montenegro und Bosnien zu einer Ausweitung auf 25 offizielle Sprachen und somit 600 Sprachkombinationen führen wird;

I. im Bewu tsein, da bei 25 Sprachen, die annähernd das gesamte Sprachenspektrum repräsentieren, der sbersetzungs- und Dolmetscherdienst mit 6 verschiedenen Sprachfamilien arbeiten mü te;

J. im Bewu tsein, da Ausweitungen dieser Art und das damit verbundene erweiterte Spektrum der Sprachen letztendlich nicht nur auf den Haushalt des Parlamentes sondern auch auf den reibungslosen Ablauf des sbersetzungs- und Dolmetscherdienstes in seiner derzeitigen Form Auswirkungen haben würde;

K. im Bewu tsein, da derzeit bereits zwei nationale Amtssprachen, nämlich Gälisch und Luxemburgisch bei den sbersetzungen innerhalb der europäischen Institutionen keine Berücksichtigung finden;

L. im Bewuátsein, da einige Sprachen wie zum Beispiel Baskisch und Katalanisch, die auf regionaler Ebene offiziellen Charakter haben, nicht als offizielle Sprachen der Europäischen Union anerkannt werden, obwohl sie weiter verbreitet sind als einige offizielle Sprachen der Union;

M. im Bewu tsein, da innerhalb der gegenwärtigen Grenzen der Union noch andere Sprachgemeinschaften existieren wie die korsische, wallisische, sardische, ladinische, provenzalische, friesische, elsässische,...

N. im Bewu tsein, da inerhalb der Europäischen Union gro e länderübergreifende Sprachminderheiten existieren wie Roma, Sinti oder das Jiddische;

O. im Bewu tsein, da bei 11 offiziellen Sprachen die Zuhilfenahme einer Sprache, die eine Brückenfunktion zwischen den anderen Sprachen einnimmt, im Bereich des sbersetzungs- und Dolmetscherwesens zu einer Reduzierung der Sprachkombinationen von 110 auf 24, und bei 25 offiziellen Sprachen von 600 auf 50 führen würde;

P. unter Hinweis darauf, da sich Esperanto in den hundert Jahren seiner Existenz als einfaches und wirksames Hilfsmittel bewährt hat, welches die Kommunikationsmöglichkeiten Aller auf die gleiche Ebene gebracht hat;

Q. unter Hinweis darauf, da Esperanto in keinerlei Konkurrenz steht zu anderen sogenannten ethnischen Sprachen, was einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Würde und der Lebendigkeit jeder einzelnen der existierenden Sprachen bedeutet;

R. unter Hinweis darauf, da bei drei Gelegenheiten, 1954, 1985 und 1993 die UNESCO die Bedeutung der internationalen Sprache, genannt Esperanto, hervorgehoben hat als Hilfsmittel, welches einen Beitrag leistet zum Frieden und dem Verfolgen der Ziele der UNESCO;

S. unter Hinweis darauf, da Esperanto als Basis zum Erlernen weiterer Fremdsprachen gute Dienste leistet, was in zahlreichen Studien und wissenschaftlichen Abhandlungen, so zum Beispiel auch vom italienischen Kultusministerium (Rundschreiben Nr.126 vom 10. April 1995) anerkannt worden ist;

Das Europaparlament

1. ruft die Kommission dazu auf, gemeinsam mit den Ländern der Union ein Experiment zu verwirklichen, welches das Ziel hat, das Erlernen von Fremdsprachen zu beschleunigen unter Zuhilfenahme einer künstlichen Sprache, wie dem Esperanto;

2. ruft die Kommission dazu auf, eine Studie anzustellen über die Zweckmä igkeit der Einführung einer künstlichen Sprache, und zwar des Esperanto, in den Lehrplan aller Grund- und weiterführenden Schulen in der Europäischen Union als erste Fremdsprache bzw. dort, wo eine regionale oder Minderheitensprache Muttersprache und die offizielle Landessprache daher erste Fremdsprache ist, als zweite Fremdsprache;

3. beauftragt seinen Generalsekretär, eine Studie anzustellen über die Durchführbarkeit und die wirtschaftlichen und finanziellen Einschnitte, welche die Einführung einer künstlichen Sprache, und zwar des Esperanto, als Hilfssprache und auf juristischer Ebene gültige Sprache im sbersetzungs- und Dolmetscherwesen mit sich bringen würde, insbesondere indem Esperanto probeweise als Sprache mit Brückenfunktion beim Dolmetschen angewendet würde;

4. beauftragt seinen Präsident, die vorliegende Resolution weiterzuleiten an den Ratspräsident, den Präsidenten der Kommission, die Parlamentspräsidenten und die Kultusminister der Mitgliedsstaaten.

 
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