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Partito Radicale Centro Radicale - 14 novembre 1996
Wang Dan: EP Entschlie ung

Entschlie ung zur Inhaftierung von Wang Dan und zur Lage der Menschenrechte in der Volksrepublik China

B4-1258, 1268, 1301, 1311, 1321 und 1326/96

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf seine früheren Entschlie ungen zur Einhaltung der Menschenrechte in China,

- unter Hinweis auf die Erklärung des Rates von Dezember 1995, da die grundlegenden Ziele der EU bei den Beziehungen zu China u.a. die Förderung demokratischer Strukturen auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte sind,

- unter Hinweis auf die Erklärung des Vorsitzes der Europäischen Union vom 5. November 1996 zur Verurteilung von Wang Dan in China,

A. unter Hinweis auf den jüngsten Proze gegen Wang Dan, den 27jährigen chinesischen Dissidenten und Befürworter der Demokratie, der nach dreieinhalbjähriger Inhaftierung im Anschlu an seine Verhaftung zu einer elfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde,

B. in der Erwägung, da Wang Dan wegen seiner in der internationalen Presse erschienenen Artikel über die Lage der Menschenrechte und das politische und wirtschaftliche Leben in China sowie wegen seiner Kontakte zu einigen ausländischen Universitäten des "Umsturzversuches" angeklagt war,

C. in der Erwägung, da der Proze gegen Wang Dan den Mindestanforderungen an einen fairen Proze nicht genügt hat, und da die internationalen Beobachter, die zu dem Proze nach Peking gereist waren, nicht daran teilnehmen konnten,

D. in der Erwägung, übereinstimmend mit der Erklärung des Rates, da Wang Dan, ein Verteidiger der Menschenrechte, zu elf Jahren Gefängnis verurteilt worden ist, und zwar für Tätigkeiten, die in einer demokratischen Gesellschaft unter das unveräu erliche Recht auf Meinungsfreiheit fallen,

E. voller Besorgnis über die Lage und die Gesundheit anderer politischer Gefangener wie Liu Xiaobo, eines Literaturkritikers, dem Kritik an den chinesischen Behörden vorgeworfen wurde, und von Wei Jingshen, dem im Oktober 1996 gerade der Sacharow-Preis des Europäischen Parlaments verliehen worden war,

F. in Erwägung der Tatsache, da die zum wiederholten Male von den Behörden der Volksrepublik China angekündigte Reform des Justizwesens noch immer nicht in die Tat umgesetzt wurde;

G. in der Erwägung, da die Konsolidierung der wirtschaftlichen Reformen mit der Entwicklung der Demokratie einhergehen mu ,

1. bedauert die Verurteilung von Wang Dan und fordert seine sofortige Freilassung sowie die Einstellung aller gegen ihn laufenden politischen und gerichtlichen Verfahren;

2. fordert, da für das Berufungsverfahren alle Rechts- und Verfahrensgarantien gewährleistet werden;

3. ruft die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, ihre Vertreter vor Ort mit der genauen Verfolgung des Berufungsverfahrens zu beauftragen;

4. kritisiert die Haltung der chinesischen Behörden, die die Ausübung der Menschenrechte und insbesondere der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit massiv beschneiden und bekundet seine Überzeugung, da eine wirkliche Demokratie unter anderem vom freien Verkehr von Ideen und Informationen lebt; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer freien Presse;

5. fordert die Regierung der Volksrepublik China auf, Ärzteteams und internationalen humanitären Organisationen regelmä igen und vertraulichen Zugang zu Häftlingen in chinesischen Gefängnissen sowie in den Laogai zu gewähren;

6. gibt seinem Wunsch nach einem offenen, freien Dialog mit den Behörden der Volksrepublik China im Hinblick auf eine effektive Verbesserung hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte Ausdruck;

7. fordert Kommissionsmitglied Brittan auf, sich während seines Chinabesuchs voll und ganz dafür einzusetzen, da die Empfehlungen des Parlaments Wirkung zeigen;

8. fordert den Rat und die Kommission auf, die Strategie der EU gegenüber der Volksrepublik China in einen kohärenten Zusammenhang zwischen Wirtschaftsbeziehungen und Achtung der Menschenrechte in diesem Land einzubetten, u.a. durch Einbeziehung einer Menschenrechtsklausel in das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und China;

9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlie ung der Kommission und dem Rat sowie der Regierung der Volksrepublik China zu übermitteln.

 
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