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Partito Radicale Centro Radicale - 14 marzo 1997
EP/Myanmar: Rücknahme AZP

1. Rücknahme der allgemeinen Zollpräferenzen für Myanmar *

A4-0085/97

I. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur vorübergehenden Rücknahme der allgemeinen Zollpräferenzen für gewerbliche Waren aus der Union Myanmar (KOM(96)0711 - C4-0085/97 - 96/0317(CNS))

Der Vorschlag wird mit folgender Änderung gebilligt:

Vorschlag der Kommission

(1) Änderungsantrag

(Änderung 1)

Artikel 2

Der Rat setzt diese Verordnung auf Vorschlag der Kommission auer Kraft, sobald er an Hand eines Berichts der Kommision feststellt, da in der Union Myanmar keine Zwangsarbeit mehr vorkommt.

(1) Die Kommission beobachtet kontinuierlich die Entwicklung der Lage in Myanmar bezüglich des Rückgriffs auf Zwangsarbeit.

(2) Sollte es Hinweise dafür geben, da keine Zwangsarbeit mehr vorkommt, führt die Kommission eine umfassende Untersuchung durch, um festzustellen, ob dies der Fall ist. Sie berichtet dem Allgemeinen Präferenzausschu über ihre Erkenntnisse und informiert das Europäische Parlament.

(3) Falls die Kommission der Ansicht ist, da in Myanmar keine Zwangsarbeit mehr vorkommt, unterbreitet sie dem Rat einen Vorschlag zur Auerkraftsetzung dieser Verordnung, der nach Konsultation des Europäischen Parlaments mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheidet.

(1) ABl. C 35 vom 04.02.1997, S. 14.

Legislative Entschlieung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur vorübergehenden Rücknahme der allgemeinen Zollpräferenzen für gewerbliche Waren aus der Union Myanmar (KOM(96)0711 - C4-0085/97 - 96/0317(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat KOM(96)0711 - 96/0317(CNS),

vom Rat konsultiert (C4-0085/97),

gestützt auf Artikel 58 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Auenwirtschaftsbeziehungen und des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit (A4-0085/97),

1. billigt den Vorschlag der Kommission vorbehaltlich der von ihm vorgenommenen Änderungen;

2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemä Artikel 189 a Absatz 2 des EG-Vertrages entsprechend zu ändern;

3. wünscht erneut konsultiert zu werden, falls der Rat beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

II. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur vorübergehenden Rücknahme der allgemeinen Zollpräferenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Union Myanmar (KOM(97)0058 - C4-0086/97 - 97/041(CNS))

Der Vorschlag wird mit der folgenden Änderung gebilligt:

Vorschlag der KommissionÄnderungsantrag

(Änderungsantrag 2)

Artikel 2

Der Rat setzt diese Verordnung auf Vorschlag der Kommission auer Kraft, sobald er an Hand eines Berichts der Kommision feststellt, da in der Union Myanmar keine Zwangsarbeit mehr vorkommt.

(1) Die Kommission beobachtet kontinuierlich die Entwicklung der Lage in Myanmar bezüglich des Rückgriffs auf Zwangsarbeit.

(2) Sollte es Hinweise dafür geben, da keine Zwangsarbeit mehr vorkommt, führt die Kommission eine umfassende Untersuchung durch, um festzustellen, ob dies der Fall ist. Sie berichtet dem Allgemeinen Präferenzausschu über ihre Erkenntnisse und informiert das Europäische Parlament.

(3) Falls die Kommission der Ansicht ist, da in Myanmar keine Zwangsarbeit mehr vorkommt, unterbreitet sie dem Rat einen Vorschlag zur Auerkraftsetzung dieser Verordnung, der nach Konsultation des Europäischen Parlaments mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheidet.

Legislative Entschlieung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur vorübergehenden Rücknahme der allgemeinen Zollpräferenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Union Myanmar (KOM(97)0058 - C4-0086/97 - 97/0041(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat KOM(97)0058 - 97/0041(CNS),

vom Rat konsultiert (C4-0086/97),

gestützt auf Artikel 58 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Auenwirtschaftsbeziehungen und des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit (A4-0085/97),

1. billigt den Vorschlag der Kommission vorbehaltlich der von ihm vorgenommenen Änderungen;

2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemä Artikel 189 a Absatz 2 des EG-Vertrages entsprechend zu ändern;

3. wünscht erneut konsultiert zu werden, falls der Rat beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

 
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