b) B4-0289, 0296, 0311, 0323 und 0320/97
Entschlieung zur Menschenrechtssituation in Ost-Turkestan (Xinjiang)
Das Europäische Parlament,
- unter Hinweis auf seine früheren Entschlieungen zu Menschenrechtsverletzungen in China,
A. zutiefst besorgt über die zunehmende Instabilität in Ost-Turkestan (Region Xinjiang),
B. alarmiert über die Verhaftungen vom 20. März 1997 in der vornehmlich islamischen Ost-Turkestan (Region Xinjiang), die durch die chinesischen Autoritäten, infolge der ethnischen Unruhen vorgenommen wurden,
C. ferner beunruhigt über die Hinrichtung zahlreicher Uiguren durch die chinesischen Regierungsstellen, was zu Unruhen geführt hat, in deren Verlauf weitere Personen zu Hunderten verhaftet worden sind,
D.unter Verurteilung der Anwendung von Gewalt, wie beispielsweise der Einsatz von Bomben, gleichgültig von welcher Seite sie erfolgt,
E. in der Feststellung, da in Ost-Turkestan (Region Xinjiang) eine schwere Unterdrückung der Religionsfreiheit herrscht und im letzten Jahr über 100 Koranschulen geschlossen wurden und 180 moslemische Geistliche, Professoren und Studenten verhaftet wurden,
F. unter Hinweis auf die vom UN-Ausschu gegen Rassendiskriminierung bekundete Besorgnis über die Lage des Volkes der Uiguren,
G. in der Erwägung, da die EU seit den Massakern auf dem Platz des Himmlischen Friedens im Jahr 1989 immer wieder für eine Entschlieung zu China in der UN-Menschenrechtskommission eingetreten ist, und im Bedauern über das Ausbleiben einer gemeinsamen EU-Politik zu China dieses Jahr in Genf,
1. verurteilt die Politik der Volksrepublik China, die darauf abzielt, die Kultur des Volkes der Uiguren auszulöschen und die Ausübung des islamischen Glaubens zu unterbinden, die u.a. unterschiedslose Anwendung der Todesstrafe, Bevölkerungsumsiedlung und Bevölkerungskontrolle durch eine Geburtenpolitik, die auf eine Änderung der ethnischen Zusammensetzung in dieser Region abzielt, beinhaltet;
2. fordert die chinesischen Behörden auf, alle Gefangenen, die für ihre angebliche Mitwirkung bei den Unruhen verhaftet wurden und die nicht einer dem internationalen Standard entsprechenden Straftat angeklagt sind, unverzüglich freizulassen und das Recht auf ein öffentliches Verfahren, das Recht auf Verteidigung und das Recht auf anwaltliche Vertretung zu garantieren, wie dies im modifizierten chinesischen Strafprozerecht seit 1. Januar 1997 vorgesehen ist;
3. fordert die chinesische Regierung auf, in einen politischen Dialog mit allen beteiligten Parteien in Ost-Turkestan (Region Xinjiang) einzutreten, um zu einer politischen Verhandlungslösung für die verschiedenen Forderungen des uigurischen Volkes zu gelangen;
4. fordert die chinesische Regierung mit Nachdruck auf, Journalisten und Menschenrechtsbeobachtern Zugang zu Ost-Turkestan (Region Xinjiang) zu gewähren;
5. fordert die Kommission und den Rat auf, Druck auf die Behörden der Volksrepublik China auszuüben, damit der Respekt für Menschenrechte und Grundrechte sowohl auf chinesischem Gebiet wie auch in den angeschlossenen Territorien sichergestellt wird;
6. bedauert, da der Rat nicht imstande war, sich auf eine gemeinsame Haltung zu einigen, damit in der Menschenrechtskommission der UNO in Genf eine Entschlieung zur Menschenrechtslage in China, in Tibet, in der inneren Mongolei und in Ost-Turkestan (Region Xinjiang) angenommen wird, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die bereits eingereichte Entschlieung zu unterstützen;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlieung der Kommission, dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung der Volksrepublik China, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Organisation der nichtrepräsentierten Völker und Nationen (UNPO), den uigurischen Organisationen, sowohl in Europa als auch in Kasachstan, und dem Botschafter der Volksrepublik China bei der EU zu übermitteln.