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Partito Radicale Olivier - 10 aprile 1997
Lage in Hongkong: EP Entschlieung

B4-0181, 0182, 0183, 0184, 0187 und 0282/97

Entschlieung zur Lage in Hongkong

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf seine früheren Entschlieungen zu Hongkong,

A. in der Erwägung, da die Souveränität über Hongkong am 1. Juli 1997 auf der Grundlage der Gemeinsamen chinesisch-britischen Erklärung und des Grundgesetzes der Sonderverwaltungsregion Hongkong vom Vereinigten Königreich auf China übergeht,

B. unter Hinweis auf die in der Gemeinsamen Erklärung eingegangene Verpflichtung, der Sonderverwaltungsregion Hongkong, abgesehen von auenpolitischen und Verteidigungsangelegenheiten, in hohem Umfang Autonomie zuzugestehen,

C. in der Erwägung, da in der Gemeinsamen Erklärung festgelegt ist, da Hongkong nach seiner Rückgabe an China am 1. Juli 1997 50 Jahre lang ein hohes Ma an Autonomie genieen wird, die gegenwärtig geltenden Gesetze wie auch der bestehende Lebensstil im wesentlichen unverändert bleiben und die Rechte und Freiheiten, einschlielich der Rede-, Versammlungs- und Pressefreiheit, garantiert sein werden,

D. in der Erwägung, da es in Artikel 39 des Grundgesetzes heit, da der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte mittels der Rechtsvorschriften der Sonderverwaltungsregion (SAR) Hongkong angewandt werden soll, und da in Artikel 156 der Gemeinsamen Erklärung festgelegt ist, da die Bestimmungen dieses Pakts, so wie sie auf Hongkong angewandt werden, in Kraft bleiben werden,

E. mit der Feststellung, da der chinesische Präsident Jiang Zemin die Grundsätze und die Politik von Deng Xiaoping als Grundlage des Souveränitätswechsels bekräftigt hat und diese Grundsätze auf dem Grundsatz "ein Land, zwei Systeme" und der Verpflichtung zur Erhaltung der Rechtsinstitutionen und der Rechtsordnung basieren,

F. besorgt über die Ankündigung Chinas, den gewählten Gesetzgebenden Rat aufzulösen und durch ein Organ zu ersetzen, das aus von der chinesischen Regierung ernannten Vertretern besteht; in der Erwägung, da die Ernennung dieses provisorischen Gesetzgebungsorgans vor dem Souveränitätswechsel erfolgte,

G. unter Hinweis auf Berichte, wonach der chinesische Auenminister Qian Qichen erklärt hat, da das provisorische Gesetzgebungsorgan durch einen neugewählten Rat ersetzt werden soll,

H. besorgt über die Ankündigung Chinas, wonach Teile der Hongkong Bill of Rights Ordinance von 1991 aufgehoben und die Public Order Ordinance sowie die Societies Ordinance geändert werden sollen, was zur Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit führen könnte; mit der Feststellung, da dieses Vorgehen von der Mehrheit der Bevölkerung Hongkongs abgelehnt wird,

I. allerdings unter Würdigung der bei der Ernennung der hochrangigen Beamten der ersten Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong festzustellenden Kontinuität,

J. in der Erwägung, da das Bruttoinlandsprodukt von Hongkong im letzten Jahr um 4,5%gestiegen ist, was Ausdruck des mit einem reibungslosen Souveränitätstransfer assoziierten wirtschaftlichen Erfolgs ist,

K. in der Erwägung, da das Flüchtlingsproblem in Hongkong noch immer noch nicht ganz gelöst ist,

L. unter Hinweis auf den bevorstehenden Transfer der Souveränität über Macao Ende 1999,

M. unter Würdigung der Ankündigung der chinesischen Behörden, die beiden Internationalen Pakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu unterzeichnen und die Unterzeichnung der Pakte über bürgerliche und politische Rechte prüfen zu wollen,

N. in der Erwägung, da die Europäische Union zur Zeit ihre langfristige Politik gegenüber China erörtert und festlegt,

1. ist der Auffassung, da die Zukunft Hongkongs und Macaos und die Wahrung ihrer politischen, sozialen und wirtschaftlichen Freiheit für die EU von entscheidender Bedeutung sind;

2. fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, gemeinsam nachdrücklich darauf zu bestehen, da der Souveränitätstransfer in voller Übereinstimmung mit den Prinzipien der Gemeinsamen Erklärung und des Grundgesetzes erfolgt;

3. vertritt die Auffassung, da die uneingeschränkte Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung ein wesentliches Element eines erfolgreichen Souveränitätstransfers ist, und fordert die chinesischen Behörden auf, in jeder Hinsicht die Gemeinsame chinesisch-britische Erklärung und die Bestimmungen des Grundgesetzes zu achten;

4. weist angesichts der vorgeschlagenen Änderungen an Grundrechtsbestimmungen darauf hin, da die Gemeinsame Erklärung die Zusage enthält, Hongkong, insbesondere durch weitere Geltung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, ein hohes Ma an Autonomie zuzuerkennen und seine Lebensgewohnheiten und hochgeschätzten Freiheiten zu gewährleisten;

5. bedauert den Beschlu der chinesischen Regierung, den gewählten Gesetzgebenden Rat Hongkongs aufzulösen, bestreitet die Legitimität des provisorischen Gesetzgebenden Rates und fordert den Exekutivrat der Sonderverwaltungsregion Hongkong auf, Wahlen für einen neuen Gesetzgebenden Rat gemä Artikel 70 des Grundgesetzes innerhalb von drei Monaten abzuhalten;

6. hält es für wichtig, im Sinne des US-Hong Kong Acts von 1992 Gespräche mit dem Kongre der Vereinigten Staaten zu führen;

7. fordert die Behörden Hongkongs und die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, sich erneut um eine umfassende Lösung des Flüchtlingsproblems in Hongkong vor Übergabe der Souveränität zu bemühen;

8. fordert den Rat auf darzulegen, wie er die Beziehungen zu Hongkong nach dem Souveränitätswechsel weiter zu entwickeln gedenkt;9.fordert die Kommission auf, jährlich über die Entwicklung der politischen, wirtschaftlichen und der Menschenrechte in der Sonderverwaltungsregion Hongkong Bericht zu erstatten;

10. ist entschlossen, die Lage in Hongkong nach der Übergabe, insbesondere die nachstehenden Punkte, genau zu verfolgen:

- Unabhängigkeit der Rechtsprechung,

- Weiterführung der Praxis, regelmäig und rechtzeitig zuständigen UN-Stellen gemä dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Bericht zu erstatten,

- Wahrung des Rechts auf friedliche Demonstration,

- Recht auf Aktivität der bestehenden politischen Parteien,

- Erhalt eines unabhängigen öffentlichen Dienstes, für den Ernennungen nach dem Leistungsprinzip erfolgen,

- Freiheit der Medien;

11. hält es für wichtig, nach dem Souveränitätstransfer eine Delegation des Europäischen Parlaments zu einer Informationsreise nach Hongkong zu entsenden;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlieung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Regierung der Volksrepublik China und dem Chinesischen Nationalen Volkskongre zu übermitteln.

 
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