Entschlieung zum Iran
B4-0358, 0374, 0402, 0408, 0430 und 0433/97
Das Europäische Parlament,
- unter Hinweis auf seine früheren Entschlieungen zur Lage im Iran, insbesondere die vom 13.März 1996 und vom 20.Februar 1997,
- unter Hinweis auf die Resolution der UN-Menschenrechtskommission vom 15.April 1997,
A. in der Erwägung, da der Iran in mehreren Fällen des Staatsterrorismus verdächtig ist und insgesamt eine sehr schlechte Menschenrechtsbilanz aufzuweisen hat, bei der imvergangenen Jahr keine Anzeichen für eine Verbesserung zu bemerken waren,
B. in Kenntnis des Urteils eines Berliner Gerichts vom 10.April 1997, in dem bekräftigt wurde, da die politische und religiöse Führung des Iran hinter der Ermordung iranischer Oppositionspolitiker im Ausland steht,
C. in Kenntnis des vom Rat gefaten Beschlusses, den "kritischen Dialog" mit dem Iran und die Rückkehr der Botschafter der Mitgliedstaaten nach Teheran so lange auszusetzen, bis eine Klärung seitens der iranischen Behörden erfolgt ist, die geäuert hatten, da der deutsche und der dänische Botschafter im Lande nicht mehr erwünscht seien,
D. in Kenntnis ferner des Beschlusses des Rates, offizielle bilaterale Ministerbesuche auszusetzen, die Politik des Verzichts auf Waffenlieferungen an den Iran zu bestätigen, sicherzustellen, da Iranern mit Geheimdienst- und Sicherheitsfunktionen keine Visa ausgestellt werden, und iranisches Geheimdienstpersonal nicht in der EU zu dulden,
E. bestürzt über die fortgesetzten Drohungen gegen Salman Rushdie, die von der iranischen Regierung unterstützt werden, sowie über jüngste Äuerungen von Regierungsbeamten in Teheran, die zur Ermordung deutscher Staatsangehöriger aufgerufen haben,
F. zutiefst bestürzt darüber, da der Oberste Gerichtshof des Iran den Einspruch gegen die Verurteilung Mohammad Assadis und die gegen ihn verhängte Todesstrafe abgewiesen hat,
G. mit tiefem Beileid und Solidarität gegenüber den zahlreichen Opfern der jüngsten Erdbebenkatastrophe und ihren Angehörigen und mit der dringenden Aufforderung an das Europäische Büro für humanitäre Soforthilfe (ECHO), den Bitten des Iran um humanitäre Hilfe umgehend zu entsprechen,
1. verurteilt aufs schärfste die anhaltenden Fälle von Staatsterrorismus der iranischen Regierung im In- aus Ausland;
2. fordert den Rat auf, eine gemeinsame und solidarische Politik aller Mitgliedstaaten in bezug auf ihre diplomatische Vertretung im Iran zu verfolgen;
3. fordert den Rat auf, den "kritischen Dialog" mit der iranischen Regierung definitiv zu beenden und den Dialog mit allen denjenigen Kräften zu verstärken, die sich dafür einsetzen, den Iran zu einem demokratischen Staat zu machen;
4. ersucht den Rat und die Mitgliedstaaten angesichts des Fehlens positiver Schritte von seiten Teherans, nach Mitteln und Wegen zu suchen, mehr und schrittweise verstärkten Druck auf die Behörden in Teheran auszuüben;
5. bringt seine Solidarität mit den Opfern des Terrorismus des iranischen Regimes zum Ausdruck und unterstützt alle Demokraten, die sich dem gegenwärtigen Regime im Iran widersetzen und für die Errichtung eines wirklich demokratischen Staates im Iran kämpfen;
6. verurteilt erneut uneingeschränkt die "Fatwah" gegen Salman Rushdie und fordert, dasie von den iranischen Behörden als inexistent betrachtet wird;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlieung der Kommisssion, dem Rat und der iranischen Regierung zu übermitteln.