Politik der EU gegenüber China
A4-0198/97
Entschlieung zu der Mitteilung der Kommission betreffend die langfristige Politik der Europäischen Union gegenüber China (KOM(95)0279 - C4-0288/95)
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission (KOM(95)0279 - C4-0288/95)),
in Kenntnis der am 4. Dezember 1995 angenommenen Schlufolgerungen des Rates zu dieser Mitteilung,
in Kenntnis der Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses,
unter Hinweis auf die Gespräche zwischen seiner Delegation für die Beziehungen zur Volksrepublik China und der Delegation des Nationalen Volkskongresses,
unter Hinweis auf seine früheren Entschlieungen zu China, Tibet, Ost-Turkestan (Xinjiang), Taiwan, Hongkong und Macau,
unter Hinweis auf seine Entschlieungen vom 13. November 1996 zur Welthandelsorganisation (WTO), vom 14. Juni 1995 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat "Auf dem Weg zu einer neuen Asien-Strategie", vom 9. Februar 1994 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China, und vom 28. Mai 1993 zur Aufnahme von China und Taiwan in das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) und zur Unterstützung des Antrags von Taiwan auf Beitritt zum GATT,
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Auenwirtschaftsbeziehungen (A4-0198/97),
A. in der Erwägung, da es sowohl für die Europäische Union als auch für China wichtig ist, eine eher von Zusammenarbeit als Konfrontation geprägte Beziehung zu China zu haben, gegenseitige Wirtschaftsinteressen zu entwickeln und eine vollständigere Beteiligung Chinas am Dialog auf der Grundlage des Prinzips "not just business as usual, but also politics as usual", d.h. nicht nur einer handelspolitischen, sondern auch einer politischen Dimension, zu fördern,
B. in der Erwägung, da die Auswirkungen der Entwicklungen in China auf die chinesische Bevölkerung von 1,2 Milliarden, auf die EU oder auf die Welt insgesamt auf lange Sicht nicht vorhersagbar sind,
C. in der Erwägung, da die Beziehungen zu China sich auf die Ziele der Gemeinsamen Auen- und Sicherheitspolitik im Sinne des Vertrags über die Europäische Union stützen müssen, zu denen die Förderung und Konsolidierung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten gehören,
D. in der Erwägung, da dies keinesfalls als ein Akt der Einmischung in innere chinesische Angelegenheiten interpretiert werden kann, sondern vielmehr als positive Aktion zur Unterstützung universeller Werte, auf denen gemeinsame internationale Institutionen aufgebaut worden sind,
E. in Anbetracht der Tatsache, da praktisch alle Personen in China, die Kritik an der Regierung geübt haben, festgenommen bzw. inhaftiert wurden; ferner in der Erwägung, da in den vergangenen Jahren keinerlei Anzeichen dafür festzustellen waren, da sich die Menschenrechtssituation insgesamt verbessert hat,
F. unter Hinweis darauf, da die EU 1985 ein Fünfjahres-Abkommen über Handel und Zusammenarbeit mit der Volksrepublik China unterzeichnet hat, das seit 1990 stillschweigend von Jahr zu Jahr verlängert wurde; unter Hinweis darauf, da die Reaktion auf die brutale Unterdrückung der Demokratiebewegung im Jahr 1989 ein immer noch geltendes Waffenembargo und die diplomatische Isolation war,
G. angesichts des raschen Zuwachses beim Handel zwischen der EU und China und auch der Einschränkungen, die durch den zersplitterten Innenhandel Chinas, regionale Ungleichheiten, Protektionismus, willkürlich festgelegte Gebühren und Wegegelder und die schlechte Kommunikationsinfrastruktur entstehen,
H. in Kenntnis der Ergebnisse der Mitgliederbefragung der "Europe China Business Association" über "Handel und Investitionen in China - China und die Welthandelsorganisation" und ihrer Erklärung, da China noch einen langen Weg vor sich habe, bevor es allgemein akzeptierte internationale Handelsgepflogenheiten übernehme, seine Märkte öffne, ausländischen Firmen gestatte, frei tätig zu sein und Distributionsnetze zu schaffen,
I. unter Hinweis auf die Erfahrungen der Europäischen Union mit der Schaffung eines Binnenmarktes von 370 Millionen Menschen auf der Grundlage der Harmonisierung vor allem der Handelsgesetze und -normen und einem daraus resultierenden Wirtschaftswachstum, ihre Erfahrungen bei der Unterstützung der Anpassung der früheren Planwirtschaften Mittel- und Osteuropas und der ehemaligen Sowjetunion an diese Normen sowie die derzeitige Entwicklung einer aus zwölf Mittelmeerländern bestehenden Freihandelszone, durch die ein integrierter Markt von ca. 700 Millionen Menschen entsteht,
J. in der Erwägung, da angesichts der Gröe Chinas die Art und Weise, wie sich die Wirtschaft Chinas entwickelt, entscheidende Auswirkungen nicht nur auf die Umwelt in China selbst, sondern in der ganzen Welt und damit auch in Europa hat; in der Erwägung, da es, wenn China ein westliches Konsum- und Umweltverschmutzungsniveau erreicht, eine ausgewogenere Aufteilung des globalen Umweltraums erfordert, wodurch China mehr und der Westen einschlielich der EU weniger Raum für Raubbau und Umweltverschmutzung hätte als heute,
K. in Kenntnis der politischen und wirtschaftlichen Manahmen, die die interne und externe Position Chinas seit 1978 verändert haben,
L. unter besonderem Hinweis darauf, da das beeindruckende Wirtschaftswachstum Chinas der vergangenen Jahre eine schrittweise politische und institutionelle Reform erforderlich macht, mit der die grundlegenden Rechte und Pflichten sowohl der Bürger als auch des Staatsapparates auf demokratischere Art und Weise geregelt werden,
M. in Kenntnis der Tatsache, da sich die Herrschenden in China bei der Bewahrung des politischen Status quo auf die Volksbefreiungsarmee verlassen; jedoch in Anerkennung der Tatsache, da diese durch ihre dominierenden finanziellen, kommerziellen und industriellen Aktivitäten, die in der "sozialistischen Marktwirtschaft" Chinas einzigartig sind, auch ein Akteur und Nutznieer des wirtschaftlichen Wandels geworden ist; ferner in der Erwägung, da die Volksbefreiungsarmee, solange diese Rolle nicht aufgegeben wird, durch die Machtkonzentration hinderlich für die Entwicklung zur Marktwirtschaft und Demokratie wirkt,
N. besorgt über die steigenden Verteidigungsausgaben Chinas durch die Schaffung einer Hochseemarine und die Modernisierung seines Kernwaffenarsenals, eine Erhöhung, die in der gesamten Region zu höheren Verteidigungsausgaben geführt und die Gefahr von Konflikten vergröert hat,
O. in der Erwägung, da im Jahr 1996 die Strafprozeordnung und das Verwaltungsstrafgesetz revidiert wurden; in der Erwägung, da diese Gesetze jedoch bei weitem nicht an die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren heranreichen und da ihnen zum Teil andere Gesetze, die seit den Ende der 1980er Jahre erlassen wurden, zuwiderlaufen, unter anderem das Gesetz über das Kriegsrecht von 1996, durch die ein weites Spektrum von Aktivitäten kriminalisiert wird, die als Bedrohung für die etablierte politische, wirtschaftliche und soziale Ordnung angesehen werden,
P. in der Erwägung, da weitverbreitete illegale Praktiken von Vollstreckungsbeamten, die fehlende Unabhängigkeit der Justiz und die willkürliche Anwendung von Gesetzen zu zahlreichen Menschenrechtsverletzungen führen, und da es, obwohl offensichtlichBemühungen unternommen wurden, einige dieser Praktiken zu unterbinden, nach wie vor schwerwiegende Fälle gibt, die zu Besorgnis über die Menschenrechtssituation in China Anla geben,
Q. in der Erwägung, da es aufgrund der weiterbestehenden Rechtsvorschriften, die in Konflikt mit internationalen Standards stehen, und der lückenhaften Umsetzung von modernisierten Gesetzen in China nach wie vor ernste und systematische Menschenrechtsverletzungen gibt mit einer immer häufigeren und umfassenderen Vollstreckung der Todesstrafe auch für geringfügigere Verbrechen und einer groen Zahl von Personen, die aufgrund der friedlichen Äuerung ihrer politischen oder religiösen Überzeugungen inhaftiert sind, viele von ihnen in Arbeitslagern, die Güter herstellen, die in die EU exportiert werden können, wodurch die Bestimmungen des Allgemeinen Präferenzsystems verletzt werden,
R. angesichts der fortgesetzten Unterdrückung ethnischer und religiöser Gruppen, und insbesondere der Tibeter, Uiguren und Mongolen, und der zunehmenden Kolonialisierung ihrer Gebiete,
S.mit dem nachdrücklichen Bedauern, da der Rat und die Kommission entgegen dem vom Parlament in seiner Entschlieung vom 20. Februar 1997 zur 53. Tagung der UN-Menschenrechts-Kommission zum Ausdruck gebrachten diesbezüglichen Wunsch nicht in der Lage waren, gegenüber der Menschenrechtskommission in Genf eine gemeinsame Haltung zu der Frage der schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in China einzunehmen,
T. unter Hinweis auf die Verleihung des Sacharow-Preises für die geistige Freiheit 1996 an Wei Jingsheng,
U. überzeugt davon, da die Menschenrechte in Gesellschaften besser verstanden und geschützt werden können, die dem freien Handel, freien Investitionen, dem freien Personenverkehr und dem freien Austausch von Ideen offenstehen,
V. unter Hinweis darauf, da es in der Gemeinsamen Chinesisch-Britischen Erklärung aus dem Jahr 1984 heit, da die Bestimmungen des Internationalen Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte und des Internationalen Paktes über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, wie sie für Hongkong gelten, in Kraft bleiben und da in Artikel 89 des Grundgesetzes hinzugefügt wird, da sie durch Gesetze der Sonderverwaltungsregion Hongkong umgesetzt werden,
W. unter Hinweis darauf, da die Ausweitung dieser Internationalen Pakte auf Macau in einem Memorandum im Oktober 1992 zwischen Portugal und China verhandelt und gebilligt wurde, das keinerlei Vorbehalte in dieser Hinsicht enthält, und da gemä Artikel 40 des Grundgesetzes die betreffenden Vorschriften durch die Gesetzgebung der Sonderverwaltungsregion Macau umgesetzt werden,
X. in Kenntnis der Tatsache, da das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen Macau und der Gemeinschaft eine Klausel über die demokratischen Grundsätze und dieMenschenrechte als "Grundlage der Kooperation" enthält,
I. Zusammenarbeit
1. begrüt die Mitteilung der Kommission; unterstützt ihre Strategie und ihr Programm von Aktivitäten in China, einschlielich der Bereiche Bekämpfung der Armut, Wohlergehen der Kinder, Umwelt- und Agrarreform, Wirtschafts- und kulturelle Beziehungen und insbesondere Entwicklung der Bürgergesellschaft, Demokratie und Rechtstaatlichkeit, und fordert die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen, um sie voll wirksam zu machen;
2. erkennt die Wichtigkeit, die umfassende Eingliederung der Volksrepublik China in das Gefüge der internationalen politischen, wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen zu unterstützen an, und fordert, da die Abhaltung regelmäiger Gipfeltreffen zwischen der EU und China in Erwägung gezogen wird;
3. fordert den Nationalen Volkskongre auf, sich der Wiederaussöhnung auf der Grundlage der Anerkennung historischer Miverständnisse anzuschlieen und sich auf eine Grundlage gemeinsamer Erfahrungen für die Erfüllung der Hoffnungen und Bedürfnisse der Bürger von China und Europa hinzubewegen;
4. bekundet seine Überzeugung, da ein besseres gegenseitiges Verständnis zwischen Europa und der Volksrepublik China auch über den Weg einer Vertiefung der interparlamentarischen Beziehungen erfolgt; fordert dazu den Nationalen Volkskongre und dessen interparlamentarische Delegation auf, die Kontakte zu intensivieren und verstärkt Begegnungen zur Förderung des Dialogs und des Meinungsaustauschs auszurichten;
5. fordert den Rat und die Kommission auf, umgehend direkte Verhandlungen mit den Behörden der Volksrepublik China aufzunehmen, damit ein Rahmenabkommen für wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit unterzeichnet werden kann, das dem Potential der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China gerecht wird; erinnert dazu an die Bedeutung, die die Europäische Union den Menschenrechten auch im Rahmen der wirtschaftlichen und handelspolitischen Auenbeziehungen beimit, und weist auf die entsprechende Menschenrechtsklausel hin, die die Möglichkeit enthalten mu, im Falle schwerwiegender, massiver und anhaltender Menschenrechtsverletzungen das Abkommen auszusetzen;
6. bekräftigt seinen Wunsch, China als Vollmitglied der Welthandelsorganisation auf der Grundlage der bereits festgelegten Bedingungen zu sehen;
7. fordert die Kommission und den Vorsitz des Rates auf, in Anbetracht der Bedeutung Chinas als Partner gemä Artikel J.7 des Vertrags über die Europäische Union eine halbjährliche Bewertung der Gespräche mit China im Anschlu an den Menschenrechtsdialog, des Stands des gegenseitigen Handels und der Einhaltung der internationalen Übereinkünfte durch China einschlielich der Schritte im Hinblick auf den Beitritt zur WTO und OECD, vorzulegen;
8. hebt nachdrücklich hervor, da die EU und ihre Mitgliedstaaten unbedingt sowohl ihre politischen als auch wirtschaftlichen Manahmen im Zusammenhang mit China,insbesondere in den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen, koordinieren sollten; unterstreicht darüber hinaus die Notwendigkeit, die EU-Politik betreffend China mit den Vereinigten Staaten und Japan abzustimmen;
9. ist der Ansicht, da die Rolle der Nichtregierungsorganisationen ausgebaut werden sollte, damit sie EU- und andere Projekte in China ergänzen und unterstützen, und fordert China auf, Rechtsvorschriften über ihr Niederlassungsrecht zu erlassen und ihnen die Verstärkung ihrer Bemühungen in diesem Land zu ermöglichen;
10. fordert die Nutzung der Sachkenntnis der EU auf breiter Basis für die Behebung der Umweltschäden, die aus der industriellen Expansion und der daraus folgenden Umweltverschmutzung entstehen, und fordert volle Unterstützung von seiten Chinas für internationale Umweltinitiativen;
11. fordert die Kommission, aber auch die Mitgliedstaaten auf, spezielle Programme der Umweltkooperation zu entwickeln, um den Proze der wirtschaftlichen, insbesondere der industriellen Entwicklung mit möglichst geringer Belastung der Umwelt - Luft, Wasser und Boden - zu gestalten; dabei sind besondere finanzielle Bedingungen (Haftungen, Garantien) für Umweltinvestitionen ebenso in Betracht zu ziehen wie der Transfer von Know-how und die Entwicklung von umweltgerechten Modellbetrieben im Einvernehmen mit der lokalen Wirtschaft;
12. ist der Ansicht, da die EU ihre Programme zur Förderung der Humanressourcen in China fortführen und ausbauen sollte, wozu auch die Aktion im Bereich rechtliche Zusammenarbeit, wie z.B. Ausbildungsmanahmen für Rechtsanwälte und Richter, und die Arbeit auf dem Gebiet des Handels- und Wirtschaftsrechts gehört, und da sie ihre Bildungs- und Kulturaustauschprogramme verstärken sollte;
13. fordert die Kommission auf, Ausbildungsprogramme für berufliche Qualifikationen in Bereichen zu schaffen, in denen die europäischen Normen ein allgemeingültiges Modell liefern, wie z.B. Einhaltung der Umweltauflagen, Informationstechnologie, Rechnungswesen, Recht, Versicherung, Fachkenntnisse im Bankwesen und bezüglich des Wertpapiermarktes;
14. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Beijing die Einrichtung eines Büros zu unterstützen, das die kommerziellen Interessen der EU vertreten soll, und fordert die Aufstellung eines Verhaltenskodex für Unternehmen aus der EU, die Geschäfte in China tätigen, der wirtschaftliche und soziale Aspekte umfat;
15. fordert die Kommission auf, ihre Sachkenntnis sowie die der Mitgliedstaaten und ihrer betreffenden Berufs-, Handels- und Arbeitnehmerorganisationen in eine Task Force einzubringen, die die Entwicklung des internen Markts in China gemä dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung unterstützen soll;
16. stellt fest, da die von der EU unterstützte China Europe International Business School in Shanghai sich als groer Erfolg erwiesen hat, der die wirtschaftlichen Verbindungen zwischen dem Wirtschaftsleben der EU und Chinas stärkt;
17. fordert den Nationalen Volkskongre auf, nach und nach ein Programm für legislative Reformen in die Wege zu leiten, die mit der Entwicklung der Marktwirtschaft,einschlielich der Freizügigkeit und des freien Kapital-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs innerhalb Chinas, vereinbar sind, und dabei insbesondere die Rechte und Aktivitäten ausländischer Investoren zu gewährleisten;
18. befürwortet das Prinzip "ein Land, zwei Systeme"; fordert China trotzdem auf, die Anreize aufzunehmen, die das Modell Hongkong hinsichtlich des freien Handels und der Rechtsstaatlichkeit bieten dürfte;
19. fordert nachdrücklich die Einführung der konstitutionellen Demokratie in China auf der Grundlage universeller Grundsätze wie der Rechtsstaatlichkeit, der Meinungsfreiheit, der Vereinigungsfreiheit, der Achtung und dem Schutz der Privatsphäre, der körperlichen Unversehrtheit, dem Recht auf ein faires Gerichtsverfahren und dem Recht, Eigentum jeglicher Art zu besitzen, Nutzen daraus zu ziehen und es zu veräuern, sowie die Ausweitung vollständiger privater Eigentumsrechte in China auf landwirtschaftliche Betriebe, um optimale Investitionen und Effizienz sicherzustellen;
II. Internationale Fragen
20. ist überzeugt davon, da es für die EU notwendig ist, vollen Nutzen aus ihren Möglichkeiten für einen fruchtbaren Dialog mit China zu ziehen, wie z.B. im Rahmen des ASEAN-Regionalforums und des ASEM (Europa-Asien-Gipfel);
21. begrüt den Beitritt Chinas zum Atomwaffensperrvertrag, zum Vertrag über ein vollständiges Testverbot und zur Chemiewaffenkonvention;
22. bedauert die Rolle, die China bei der Entwicklung von Kernwaffen in Pakistan und in anderen Gebieten spielt, sowie die Lieferung von chemischen Waffen und von Flugkörpern an den Iran;
23. fordert China auf, seine politische, militärische und wirtschaftliche Unterstützung der Militärjunta in Birma zu beenden;
24. begrüt die Übereinkünfte zwischen China und seinen Nachbarn hinsichtlich der Grenzstreitigkeiten, stellt jedoch mit Beunruhigung fest, da die "strategische Allianz" mit Ruland zu bisher beispiellosen Waffenverkäufen an China führen könnte;
25. sieht keinen Grund für die Aufhebung des EU-Waffenembargos, das im Jahr 1989 gegen China verhängt wurde, und fordert den Rat auf, bei den Mitgliedstaaten abzuklären, inwieweit es eingehalten wird, und dem Parlament Bericht darüber zu erstatten;
26. fordert China auf, ein völliges Verbot der Tretminen zu beschlieen und sich am Ottawa-Proze zu beteiligen, der auf einen raschen Abschlu eines internationalen Vertrages zu diesem Thema abzielt;
27. begrüt die konstruktive Rolle, die China bei den Einigungsbemühungen über das Nordkoreanische Nuklearprogramm spielt, und fordert China, die Vereinigten Staaten, Südkorea und Nordkorea eindringlich auf, zu einem formellen Friedensabkommen zu gelangen; fordert China auf, seinen Druck auf Nordkorea zu verstärken, damit dieses Land umgehendpolitische und wirtschaftliche Reformen in die Wege leitet, da nur dies allein dem Land einen Ausweg aus dem derzeitigen Teufelskreis der Armut bieten kann;
28. fordert China als Mitglied des UN-Sicherheitsrates auf, sich der UN-Mechanismen zur Lösung regionaler Gebiets- und Souveränitätsfragen zu bedienen;
III. Menschenrechte
29. begrüt die Revision bestimmter Gesetze wie der Strafprozeordnung und des Verwaltungsstrafgesetzes, betrachtet sie jedoch als nicht ausreichend, um eine vollständige Achtung der Menschenrechte in China zu erreichen;
30. fordert China auf, ohne Vorbehalte den Internationalen Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte und seine zwei Fakultativprotokolle und den Internationalen Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu unterzeichnen und zu ratifizieren, und begrüt die erklärte Absicht Chinas, den letzteren zu unterzeichnen;
31. fordert China auf, die Todesstrafe abzuschaffen und dazu unverzüglich ein Moratorium für die Vollstreckung von Todesstrafen in die Wege zu leiten;
32. ist der Ansicht, da der zweimal jährlich stattfindende Menschenrechtsdialog EU-China, der im Jahr 1995 eingeführt wurde, fortgeführt werden sollte; fordert, da die Kommission das Parlament vor jedem Treffen über die Diskussionsthemen und danach über die Ergebnisse informiert;
33. fordert die chinesische Regierung auf, all diejenigen freizulassen, die wegen der friedlichen Äuerung kultureller, politischer oder religiöser Ansichten inhaftiert sind oder auf andere Weise in ihrer Freiheit beschränkt sind;
34. fordert die chinesische Regierung auf, dem Träger des Sacharow-Preises, Wei Jingsheng, die Erlaubnis zu erteilen, vom Parlament empfangen zu werden;
35. fordert den Nationalen Volkskongre auf, jene Gesetze, die mit dem Aufbau eines wahren Rechtsstaates, in dem die Rechte des einzelnen geachtet werden, unvereinbar sind, aufzuheben; fordert den Volkskongre ferner dringend auf, die neuen Vorschriften über die "Gefährdung der staatlichen Sicherheit" zu reformieren, um sie in Einklang mit internationalen Standards zu bringen, sowie die Gesetze über die staatliche Sicherheit und Staatsgeheimnisse aufzuheben und rechtlichen Schutz gegen willkürliche Festnahme, unfaire Gerichtsverhandlungen und Folter zu gewährleisten;
36. fordert die chinesische Regierung auf, eine unabhängige Revisionskommission einzusetzen, um die Fälle von ca. 2.700 Personen zu prüfen, die nach den mittlerweile aufgehobenen Gesetzen über die Konterrevolution verurteilt worden sind;
37. fordert China auf, in Einhaltung internationaler Praxis humanitären Organisationen regelmäigen und vertraulichen Zugang zu denjenigen zu gestatten, die in Gefängnissen, Internierungs- und Arbeitslagern in Gewahrsam gehalten werden und ausreichende medizinische Versorgung für alle Inhaftierten zu gewährleisten;
38. fordert China auf, die Zusammenarbeit mit internationalen Menschenrechtseinrichtungen auszubauen, insbesondere den Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen, und ausländischen Beobachtern regelmäig Zugang zu Tibet, Ost-Turkestan (Xinjiang) und der Inneren Mongolei zu gestatten;
39. verurteilt die Besetzung Tibets durch China und fordert die chinesische Regierung auf, den Vorschlag des Dalai Lama anzunehmen, der - ohne auf der Frage der Unabhängigkeit als Voraussetzung zu beharren - eine Wiederaufnahme der Verhandlungen auf der Grundlage der Anerkennung der kulturellen und religiösen Autonomie des tibetanischen Volkes und seines Anspruchs auf Selbstverwaltung fordert;
40. begrüt die offene Einladung von Vertretern des Nationalen Volkskongresses an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, Tibet zu besuchen und "sich selbst ein Bild zu machen";
41. fordert die Behörden der Volksrepublik China auf, einen politischen Dialog mit allen betroffenen Seiten einzuleiten, der es ermöglicht, die Voraussetzungen für eine friedliche Lösung der Fragen im Zusammenhang mit Ost-Turkestan (Xinjiang) und der Inneren Mongolei zu schaffen;
42. fordert eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in China mit einer stufenweisen Angleichung an die internationalen Normen, u.a. nach Rücksprache mit zu gründenden unabhängigen Gewerkschaften, die möglicherweise an die Mitgliedschaft in der OECD gekoppelt wird, und fordert insbesondere, da die EU und andere nichtchinesische Partner von gemeinsamen Projekten die internationalen Standards für Arbeitsbedingungen erfüllen;
43. fordert die Kommission auf, Untersuchungen über Zwangsarbeit und Gefängnisarbeit in China gemä Artikel 9, 10 und 11 der Verordnungen (EG) Nr. 3281/94 und 1256/96 des Rates betreffend das Allgemeine Präferenzsystem einzuleiten;
44. verurteilt das Verhalten gegen die Initiatoren einer Entschlieung, die im UN-Unterausschu für Menschenrechte 1997 eingebracht wurde und in der die Situation in China kritisiert wird, und ersucht die anderen Mitgliedstaaten, sich mit Dänemark, Irland und den Niederlanden solidarisch zu zeigen, denen die chinesische Regierung Sanktionen angedroht hat;
IV. Hongkong, Macau und Taiwan
45. ist der Ansicht, da die Zukunft von Hongkong und Macau und die Beibehaltung ihrer politischen, sozialen und wirtschaftlichen Freiheit eine Frage von entscheidender Bedeutung für die EU ist; verweist auf die Chinesisch-Britische-Erklärung von 1984 und die Chinesisch-Portugiesische Erklärung von 1987;
46. erinnert an die Zusagen in der Chinesisch-Britischen Erklärung, da die Sonderverwaltungsregion Hongkong für einen Zeitraum von 50 Jahren ein hohes Ma an Autonomie genieen wird, ausgenommen in auswärtigen Angelegenheiten und Verteidigungsfragen;
47. stellt fest, da in Artikel 14 des Grundgesetzes der Sonderverwaltungsregion Hongkong festgelegt ist, da von der Zentralen Volksregierung in der SonderverwaltungsregionHongkong zur Verteidigung stationierte Militärkräfte sich nicht in die lokalen Angelegenheiten der Region einmischen;
48. stellt fest, da gemä Artikel 14 des Grundgesetzes von Macau die Verantwortung für die Verteidigung bei der Zentralen Volksregierung liegt, was jedoch nicht die Stationierung von Streitkräften impliziert, da die Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständig ist;
49. begrüt die Zusage der chinesischen Regierung, nicht zu versuchen, die Todesstrafe in Hongkong oder Macau einzuführen;
50. besteht auf der uneingeschränkten Erfüllung der bilateralen Vereinbarungen über Hongkong und Macau;
51. verurteilt den Beschlu der chinesischen Regierung, den gewählten Legislativrat Hongkongs aufzulösen, und erkennt die Rechtmäigkeit des vorläufigen Legislativrats nicht an;
52. nimmt die Zusage zur Kenntnis, die ihm der verantwortliche chinesische Minister für Hongkong und Macau, Lu Ping, gegeben hat, da es in Hongkong in der ersten Jahreshälfte 1998 freie Mehrparteienwahlen ohne Teilnahmebeschränkung für irgendeine politische Partei geben wird;
53. unterstreicht, da das Grundgesetz von Macau vorsieht, da das Parlament, dessen Mitglieder seit 1976 mehrheitlich direkt bzw. indirekt gewählt werden, als erstes Parlament nach der Übergabe im Amt bleibt, und nimmt die diesbezüglichen Garantien der chinesischen Behörden zur Kenntnis;
54. bedauert die Entscheidung des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses, Gesetze einzuführen, durch die die Versammlungsfreiheit und die politischen Rechte eingeschränkt und Teile der "Hongkong Bill of Rights Ordinance 1991" aufgehoben werden, was gegen das Grundgesetz verstöt;
55. zeigt sich äuerst beunruhigt angesichts der demokratiefeindlichen Gesetzgebung über die Sicherheit des chinesischen Staates und über das Verbot für politische Vereinigungen und Organisationen, internationale Beziehungen aufzubauen, wozu Macau gemä Artikel 23 seines Grundgesetzes nach der Übergabe jedoch verpflichtet ist;
56. beschliet, die Lage in Hongkong und Macau angesichts der internationalen Bedeutung in diesem Zusammenhang nach der Übergabe aufmerksam zu beobachten, insbesondere was die folgenden Punkte angeht:
- Unabhängigkeit der Justiz,
- rasche Fortschritte bei der Wahl des ersten Legislativrats der Sonderverwaltungsregion Hongkong,
- Beibehaltung des gewählten Parlaments von Macau und Stärkung seines demokratischen Charakters,
- Fortsetzung der Praxis, für die mageblichen UN-Gremien regelmäige und aktuelle Berichte im Rahmen des Internationalen Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte und des Internationalen Paktes über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellenRechte auszuarbeiten,
- Wahrung und Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften über Meinungs-, Presse-, Versammlungsfreiheit, das Demonstrationsrecht und über die interne und externe Handlungsfreiheit von Parteien und Verbänden,
- Gewährleistung der Handlungsfreiheit von Menschenrechts- und humanitären Organisationen,
- Verbot der Todesstrafe und der Auslieferung von Gefangenen an Länder, in denen die Todesstrafe oder lebenslange Freiheitsstrafen verhängt werden,
- Nichtdiskriminierung von Einwohnern aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, Herkunft, Sprache oder anderer Faktoren,
- Weiterbestehen eines unabhängigen Staatsdienstes, in dem Ernennungen nach dem Leistungsprinzip erfolgen,
- Abschlu des Verfahrens der Überleitung des in Macau geltenden portugiesischen Rechts, internationaler Übereinkünfte und Verwaltungsvorschriften in lokales Recht Macaus und dessen Übersetzung ins Chinesische,
- Autonomie für die Gerichtsbarkeit Macaus sowie Ausbildung und Vervollständigung des einheimischen Stabes an portugiesisch- und chinesischsprachigen Richtern, Staatsanwälten und sonstigen öffentlichen Bediensteten;
57. fordert die Kommission auf, einen Jahresbericht über die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in Hongkong und Macau auszuarbeiten, und begrüt ihre Erklärung zu Hongkong vom April 1997;
58. beschliet, im Anschlu an das Hongkong-Gesetz der USA aus dem Jahr 1992 eine enge Verbindung mit dem Kongre der Vereinigten Staaten herzustellen und fordert die Kommission dringend auf, ihre Auenhandelspolitik vor dem Hintergrund der Entwicklung in Hongkong mit der US-Regierung zu koordinieren;
59. fordert die Mitgliedstaaten auf, denjenigen, denen in Hongkong die Gefahr politischer Diskriminierung droht, das ständige Aufenthaltsrecht einzuräumen;
60. nimmt die von Beijing und Taipeh eingegangene Verpflichtung zur Kenntnis, auf eine mögliche Wiedervereinigung hinzuarbeiten, erklärt jedoch auch, da ein Drängen darauf gegenwärtig zu Konflikten führen würde;
61. fordert China nachdrücklich auf, zur Förderung der Stabilität in der Region zu den 22 Millionen Einwohnern Taiwans gutnachbarliche Beziehungen herzustellen und sich öffentlich zu verpflichten, in seinen Auseinandersetzungen mit Taiwan auf keinen Fall Gewalt einzusetzen;
62. fordert den Rat auf, Druck auf die Volksrepublik China auszuüben, damit sie die für Taiwan bestehende Notwendigkeit einer besseren Vertretung in den internationalen Organisationen in den Bereichen Menschenrechte und Rechte der Arbeitnehmer, Wirtschaft, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit anerkennt;
63. fordert die Kommission im Sinne seiner Entschlieungen auf, ein Informationsbüro in Taipeh zu eröffnen;
64. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlieung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Regierung der Volksrepublik China und dem Nationalen Volkskongre Chinas zu übermitteln.