Durchführung der GASP (1996)
A4-0193/97
Entschlieung zu den Fortschritten bei der Durchführung der Gemeinsamen Auen- und Sicherheitspolitik (Januar bis Dezember 1996)
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf Artikel J.7 des Vertrags über die Europäische Union,
unter Hinweis auf Artikel 92 Absatz 4 und Artikel 148 seiner Geschäftsordnung,
unter Hinweis auf seine Entschlieungen vom 18. Mai 1995 zu den Fortschritten bei der Durchführung der Gemeinsamen Auen- und Sicherheitspolitik (November 1993 - Dezember 1994), vom 18. Juli 1996 zu den Fortschritten bei der Durchführung der Gemeinsamen Auen- und Sicherheitspolitik (Januar - Dezember 1995) und vom 16. Januar 1997 zu dem allgemeinen Rahmen für einen Entwurf zur Revision der Verträge,
unter Hinweis auf seine Entschlieungen, in denen sein Standpunkt zur laufenden Regierungskonferenz festgelegt ist,
in Kenntnis des Berichts seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik (A4-0193/97),
A. in der Erwägung, da es gemä Artikel J.7 Absatz 2 EUV einmal jährlich eine Aussprache über die Fortschritte bei der Durchführung der Gemeinsamen Auen- und Sicherheitspolitik abhalten mu,
B. unter Hinweis auf die Ziele dieser Politik gemä Artikel J.1 EUV sowie gemä der Bestimmungen von Artikel C betreffend die Kohärenz aller auenpolitischen Manahmen der Union und die diesbezügliche Verantwortung von Rat und Kommission,
C. unter Hinweis darauf, in welcher Form der Europäische Rat und der Rat von den im EUV vorgesehenen Instrumenten, insbesondere von den Gemeinsamen Aktionen und Standpunkten Gebrauch gemacht haben, sowie unter Hinweis auf die Bestimmungen von Artikel J.4 Absatz 1 betreffend die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitspolitik,
D. in der Erwägung, da bedeutende Herausforderungen aufgetaucht und neue Konflikte entstanden sind, die durchgreifendere und effizientere Manahmen der EU bei der Konfliktverhütung und friedlichen Beilegung von Konflikten erfordern,
E. in der Erwägung, da es keine Interinstitutionelle Vereinbarung über die GASP gibt und da der Rat seinen Bewertungen und Empfehlungen nur geringe Aufmerksamkeit geschenkthat,
F. in der Erwägung, da es seine eigene Rolle und seine Haltung im Hinblick auf die GASP ständig kritisch prüfen mu, um möglichst groen Einflu zu nehmen und die demokratische Kontrolle der GASP zu stärken,
G. unter Hinweis darauf, da die GASP kein Selbstzweck ist, sondern ein Mittel dazu ist, da die EU zu Frieden und Sicherheit in der Welt, zu Toleranz und zur Achtung der bürgerlichen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte und Freiheiten sowie zur Förderung und Weiterentwicklung europäischer Werte wie Demokratie, Freiheit und Solidarität beiträgt,
H. unter Hinweis darauf, da der Friedens- und Sicherheitspolitik nicht der notwendige Vorrang eingeräumt wurde, sowie in der Erwägung, da die Entwicklung nichtmilitärischer Mittel zur Verhütung, Eindämmung und Beilegung von Konflikten in den kommenden Jahren eine Aufgabe von allergröter Bedeutung sein wird,
I. unter Hinweis darauf, da in diesem Zusammenhang die Menschenrechts- und Demokratieklauseln, die in allen Wirtschaftsabkommen mit Drittländern enthalten sein sollten, ein hervorragendes Instrument zum Schutz und zur Förderung solcher Werte darstellen,
J. in der Erwägung, da es im Hinblick auf die bevorstehende Reform des EU-Vertrags und zusammen mit der Analyse der Ereignisse von 1996 zweckmäig erscheint, die allgemeinen Leitlinien bei der Durchführung der GASP seit ihrem Inkrafttreten im November 1993 zu analysieren,
Analyse über die allgemeinen Leitlinien der Funktionsweise der GASP
1. vertritt die Ansicht, da die Fortschritte bei der Durchführung der GASP während ihrer Geltungsdauer hinsichtlich der Verbesserungen in den Bereichen Organisation, Präsenz und besserer Handlungsfähigkeit der Union enttäuschend waren; stellt fest, da unter den Bürgern der Union im allgemeinen der Eindruck vorherrscht, da diese Politik, nach ihren Anfängen zu beurteilen, nicht überzeugend ist;
2. vertritt die Ansicht, da die Ernennung von Sondergesandten in speziellen Fällen zwar eine stärkere Präsenz der EU in den wichtigsten Konflikten bedeutet, da dies jedoch nicht ausreicht, um zu gewährleisten, da die Union eine vollwertige Rolle spielen kann;
3. bedauert, da der Rückgriff auf Gemeinsame Aktionen und Standpunkte auer bei wenigen Ausnahmen immer nur auf einzelne Fragen beschränkt war, ohne da dabei der Versuch unternommen wurde, im Rahmen dieser Fragen umfassende und langfristige Strategien für wichtige Themen der Weltpolitik zu entwickeln; bedauert ferner, da drei Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union verglichen mit der Anzahl der Erklärungen so selten auf Gemeinsame Aktionen und Standpunkte zurückgegriffen wurde, obgleich diese die eigentlichen Instrumente der GASP darstellen;
4. bedauert, da die EU oftmals nicht in der Lage war, die Menschenrechts- und Demokratieklauseln anzuwenden, die in allen Wirtschaftsabkommen mit Drittländern enthalten sein sollten, und ihre Augen vor den eklatanten Verstöen gegen internationale Konventionen verschlossen hat, zu denen es in einigen dieser Länder gekommen ist;
5. stellt fest, da die intensive politische und diplomatische Aktivität der Präsidentschaft und der heutigen Troika der Union nicht in einem starken und kohärenten institutionellen Rahmen geregelt wird, wodurch die Schlagkraft und die Effizienz der auenpolitischen Manahmen der Union geschmälert werden;hält es für notwendig, die bestehende Struktur der Troika durch eine stabilere Troika zu ersetzen, die aus dem Vorsitzenden des Rates, dem für Auenpolitik zuständigen Mitglied der Kommission und dem Generalsekretär des Rates besteht;
6. stellt fest, da nach mehreren Jahren Geltungsdauer der GASP die Interessen, die ihr zugrunde liegen, auf zwischenstaatlicher Ebene gestaltet werden; in diesem Zusammenhang sei auf den offensichtlichen Verzicht der Kommission auf ihr Recht - gemä Artikel J.8 EUV - verwiesen, in diesem Bereich Vorschläge zu unterbreiten;
7. erinnert an die Erfahrungen, die gezeigt haben, da gemeinsame Initiativen der Union im Vergleich zu einzelstaatlichen Initiativen stärkeres politisches Gewicht haben;
8. bedauert, da verschiedene Mitgliedstaaten regelmäig gegen Artikel J.1 Absatz 4 EUV verstoen und dadurch die Wirksamkeit der GASP untergraben;
9. verweist auf die Notwendigkeit, ein Studien- und Analysezentrum einzurichten - dem Beamte der Kommission, Beamte des Rates und nationale Beamte angehören -, das in der Lage ist, Risiken und Gefahren aus europäischer Perspektive zu beurteilen, sowie die nationalen diplomatischen Corps und Nachrichtendienste an die Ambitionen der GASP anzupassen;
10. fordert, da die Mitgliedstaaten der Union die Möglichkeit erhalten, sich in Drittländern, in denen sie keine diplomatische Vertretung besitzen, der Delegationen der Kommission zu bedienen, damit diese neben den Interessen der Union auch deren Interessen vertreten;
11. bedauert die allzu langsamen Fortschritte bei der Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitspolitik, der angestrebten Koordinierung der Verteidigungspolitiken und bei einer Konsolidierung der Beziehungen zwischen der WEU und der EU;
12. fordert, da die Union bei der Festschreibung ihrer Sicherheitsinteressen den Nachdruck nicht länger auf Sicherheit in einem vorrangig militärischen Sinne legt, sondern auch auf eine Sicherheitsauffassung, der es in erster Linie um wirtschaftliche und soziale Stabilität geht und durch die ethnische Spannungen abgebaut und bestehende Integrationsprozesse gefördert werden sollen;
13. wiederholt seinen Vorschlag, da im Rahmen einer gemeinsamen Sicherheitspolitik die Möglichkeit der Aufstellung eines europäischen Zivilfriedenscorps geprüft wird, um humanitäre Aktionen zu unterstützen, zur friedlichen Lösung von Konflikten beizutragen, den Ausbruch neuer Konflikte zu verhindern und die notwendigen vertrauensbildenden Manahmen in die Wege zu leiten; Ausgangspunkt sollten Erfahrungen wie beispielsweise mit der ECMM (EU-Überwachungskommission) im ehemaligen Jugoslawien sein;
14. bedauert, da im Rat noch immer keine Einigung über eine einheitliche und restriktive Auslegung der acht Kriterien für den Rüstungstransfer erzielt wurde, die anlälich des Rates von Luxemburg (Juni 1991) und Lissabon (Juni 1992) festgeschrieben wurden;15.stellt fest, da sich die GASP nicht wie im Vertrag vorgesehen entwickelt hat, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen institutionellen Änderungen mit dem Ziel einer effizienten und kohärenten GASP einzuleiten;
16. begrüt, da die von einigen Ländern vorgeschlagene Integration der WEU in die Europäische Union immer stärkeren Zuspruch findet;
17. bedauert, da es dem Rat nicht gelungen ist, Artikel J.3 Absatz 2 EUV wirkungsvoll anzuwenden, und fordert den Rat auf, Fortschritten in diesem Bereich Priorität einzuräumen;
18. bedauert, da es nicht möglich war, sich auf eine interinstitutionelle Vereinbarung über die Anwendung von Artikel J.7 EUV zu einigen und da der Rat es über die Durchführung der GASP nach wie vor nicht regelmäig schriftlich unterrichtet;
19. vertritt die Auffassung, da es die Effizienz und die Transparenz der GASP deutlich erhöhen würde, wenn operationelle Ausgaben regelmäig im Haushaltsplan verbucht würden;
20. betont, da seine Rolle in der GASP sich nicht auf die eines bloen Informationsempfängers beschränken darf, und da Vorkehrungen für seine angemessene Beteiligung bei der Festlegung der Leitlinien und der politischen Kontrolle der Durchführung der GASP-Manahmen getroffen werden müssen;
21. dringt darauf, da die Regierungskonferenz, wie in den früheren Entschlieungen des Europäischen Parlaments gefordert wurde, zu strukturellen Verbesserungen bei der GASP führt, indem sie Mehrheitsbeschlüsse einführt, das Handeln der Europäischen Union sichtbarer macht und eine Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigungspolitik einleitet;
22. bedauert ferner, da der Rat es nicht vor der Festlegung Gemeinsamer Standpunkte und Aktionen konsultiert und auch nicht auf die an ihn gerichteten Empfehlungen politisch reagiert; fordert in diesem Zusammenhang, da diese Empfehlungen offiziell auf die Tagesordnung der Ratstagungen gesetzt werden;
23. fordert den Rat auf, der Aufnahme von Mitgliedern des Europäischen Parlaments in EU-Delegationen bei Verhandlungen auf Ministerebene zuzustimmen;
24. sieht einer engeren Zusammenarbeit und einem besseren gegenseitigen Informationsaustausch mit dem Ausschu der Vorsitzenden der Auswärtigen Ausschüsse der Parlamente der Mitgliedstaaten mit Blick auf eine Ausweitung der demokratischen Kontrolle über die Entwicklungen in der Gemeinsamen Auen- und Sicherheitspolitik erwartungsvoll entgegen;
25. nimmt die wichtige Rolle zur Kenntnis, die der Präsident des Parlaments, der Ausschu für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik und andere Ausschüsse des Parlaments, die mit den Auenbeziehungen befat sind, die Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse und die Interparlamentarischen Delegationen bei der Überwachung der GASP spielen, bekräftigt jedoch die Notwendigkeit, angehört und in vollem Umfang über die Entwicklung dieser Politik, einschlielich der Annahme und Durchführung gemeinsamer Aktionen und Standpunkte schriftlich informiert zu werden;betont in diesem Zusammenhang, da die Rolle des Europäischen Parlaments bei der GASP sich nicht darauf beschränken darf, da es lediglich informiert wird: eine angemessene Beteiligung des EP bei der Erstellung der Leitlinien und die politische Kontrolle über die Durchführung von GASP-Manahmen müssen durch geeignete Bestimmungen gewährleistet werden;
26. bedauert, da es von seinem Recht, dem Rat im Bereich der GASP Empfehlungen auszusprechen, nicht im vollen Umfang Gebrauch gemacht hat, und bringt seine Genugtuung über die im Rahmen der Dringlichkeitsdebatten angenommenen 113 Entschlieungen zu den Menschenrechten und der GASP im Jahre 1996 zum Ausdruck; weist jedoch nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die Kohärenz zwischen diesem Verfahren und der Arbeit der parlamentarischen Ausschüsse, die mit den Auenbeziehungen befat sind, zu gewährleisten; ist der Ansicht, da das Europäische Parlament und sein zuständiger Ausschu Möglichkeiten finden müssen, um die Wirksamkeit seiner Mittel und die entsprechenden Folgemanahmen im Bereich der GASP zu verbessern; dies betrifft Entschlieungen im Rahmen der Dringlichkeitsdebatte, Empfehlungen und Debatten mit der Kommission und dem Rat am Rande der Ratstagungen;
27. bekräftigt die Notwendigkeit, die GASP auch weiterhin über nichtobligatorische Ausgaben zu finanzieren, um so die angemessene Kontrolle des Parlaments zu gewährleisten;
28. bekräftigt seinen Willen, an seinem bestehenden Zustimmungsrecht im Bereich der Auenpolitik festzuhalten, das ein wichtiges Instrument der demokratischen Kontrolle darstellt;
Entwicklung der GASP im Jahre 1996
29. stellt fest, da die Gemeinsamen Aktionen zum ehemaligen Jugoslawien weniger neue Initiativen als vielmehr eine Folge der bereits 1995 beschlossenen Aktionen waren; bedauert, da es weder einen Gemeinsamen Standpunkt zu Bosnien-Herzegowina noch einen Gemeinsamen Standpunkt gibt, der die Bedingungen für eine Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur Bundesrepublik Jugoslawien regelt;
30. fordert den Rat auf, den diplomatischen und wirtschaftlichen Druck auf die Parteien des Daytoner Abkommens zu erhöhen, um die vollständige Umsetzung dieses Abkommen sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich der Überstellung öffentlich angeklagter Kriegsverbrecher an das Kriegsverbrechertribunal in Den Haag sowie hinsichtlich der Lage der Massengräber und des Verbleibs vermiter Personen;
31. bedauert die Wirkungslosigkeit der EU-Reaktionen auf den ersten Ausbruch in der Albanienkrise und bekräftigt erneut seine Auffassung, da eine wirkungsvolle gemeinsame Auen- und Sicherheitspolitik keinesfalls nur die Summe einzelstaatlicher geopolitischer Interessen sein kann;
32. stellt fest, da der Kosovo nach wie vor eine jener europäischen Problemregionen darstellt, die einer dauerhaften Lösung bedarf, und bedauert, da auch im Jahre 1996 keine effizienten Initiativen zu umfassenden Gesprächen zwischen allen Beteiligten ohne Vorbedingungen ergriffen wurden;
33. bewertet die Gemeinsame Aktion zur Benennung und Mandat von Herrn Moratinos als EU-Sondergesandten im Nahen Osten positiv, vermit jedoch einen ehrgeizigeren Gemeinsamen Standpunkt, der die langfristigen Politiken der Union festlegt und als Bezugspunkt für das eventuelle Eingreifen bestimmter Mitgliedstaaten in der Region dient;
34. bedauert die Schwäche der Gemeinschaftsdiplomatie im Zusammenhang mit den Ereignissen in Zypern und den Beziehungen zur Türkei; hält es diesbezüglich für notwendig, einen Gemeinsamen Standpunkt festzulegen, der die Beziehungen zur Türkei regelt, und vertritt die Ansicht, da in Sitzungen wie die vor kurzem in Rom abgehaltene Sitzung zwischen fünf Mitgliedstaaten und der Türkei so viele Mitgliedstaaten wie möglich einbezogen werden müssen, wenn sie zur Weiterentwicklung der GASP oder zur Lösung der bestehenden Probleme beitragen sollen;
35. bedauert, da es während der letzten zwei Jahre keinerlei Gemeinsame Aktionen oder Standpunkte in bezug auf die südlichen Mittelmeerländer gegeben hat; bedauert insbesondere die Untätigkeit in bezug auf die Lage in Algerien;
36. bedauert, da die EU sich nicht auf einen Gemeinsamen Standpunkt zur NATO-Erweiterung, zu den Beziehungen zu Ruland und zu deren Auswirkungen auf den Proze der Erweiterung der Gemeinschaft verständigen konnte;
37. hält es für angebracht, da der afrikanische Kontinent prioritäres Ziel der GASP im Rahmen von Erklärungen, Gemeinsamen Standpunkten und Aktionen gewesen ist, ist jedoch der Ansicht, da es trotz aller unbestreitbaren Bemühungen nicht den Anschein hat, als wären dabei alle Aktionsmöglichkeiten der EU ausgeschöpft worden;
38. hält die Gemeinsamen Aktionen zur Entsendung eines Sonderbeauftragten für die Region der Groen Seen und zur Unterstützung des Übergangsprozesses in der Demokratischen Republik Kongo zwar für positiv, weist jedoch darauf hin, da es an einer umfassenden, klar definierten und gemeinsamen Politik für diesen Kontinent mangelt;
39. vertritt deshalb die Ansicht, da ein Gemeinsamer Standpunkt festgelegt werden müte, in dem der Ansto zu einer Regionalkonferenz für die Groen Seen gegeben wird, um das Flüchtlingsproblem zu lösen, den Demokratisierungsproze in der Demokratischen Republik Kongo, in Burundi und Ruanda zu unterstützen, eine ausgewogene Machtverteilung in den beiden letztgenannten Ländern zu erreichen, eine strikte Rüstungskontrolle in der Region und eine langfristige Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der EU und dieser Region herbeizuführen;
40. bedauert, da die im Dezember 1996 unterzeichnete Transatlantische Erklärung keine praktischen Auswirkungen gehabt hat, als es um die Koordinierung der politischen Manahmen der EU und der Vereinigten Staaten von Amerika in so wichtigen Themen wie dem Friedensproze im Nahen Osten ging;
41. ist der Ansicht, da die Intensivierung des Dialogs von San José zwischen der EU und Mittelamerika ein Hauptziel der GASP darstellt, und fordert ein globales Aktionsprogramm der GASP im Zusammenhang mit Lateinamerika, durch das ein echter "transatlantischer Dialog" zwischen beiden Zonen möglich ist;
42. begrüt das entschiedenere gemeinsame Vorgehen der Union, um ein Verbot der Antipersonenminen durchzusetzen, hofft jedoch, da der Rat sich stärker einsetzen wird, um diesen gemeinsamen Ansatz umzusetzen;
43. bedauert zutiefst die wachsende Uneinigkeit in der Europäischen Union im Hinblick auf die Beziehungen zu der Volksrepublik China, die insbesondere im Verlauf der Arbeiten der UN-Menschenrechtskommission zutage getreten ist;
44. weist darauf hin, da diese Uneinigkeit den Anhängern der "Entwicklung ohne Demokratie" den Rücken stärkt, und warnt vor den schwerwiegenden Folgen, die ein solches Modell für die Volksrepublik China und die Länder in dieser Region sowie für alle übrigen Entwicklungsländer und für die Wahrung des Weltfriedens hat bzw. haben kann;
45. beglückwünscht die Kommission für ihre Anstrengungen und Initiativen zur Entwicklung der Beziehungen der Union zur Indischen Föderation und ersucht den Rat, diesen Weg weiterzuverfolgen;
46. vertritt die Ansicht, da die Gemeinsamen Standpunkte zu Myanmar (Birma) und Kuba ein gutes Beispiel dafür sind, wie dieses Instrument wirksam angewendet werden kann, und ersucht den Rat, diesem Beispiel zu folgen, welches dazu beitragen könnte, den auenpolitischen Aktionen der Union mehr Klarheit und Effizienz zu verleihen;
47. hält die Bilanz im Sicherheitsbereich für relativ positiv, was die Festlegung aufeinander abgestimmter Positionen in internationalen Konferenzen und die Verbesserung in den Arbeits- und Sekretariatsbeziehungen zwischen der EU und der WEU betrifft, insbesondere hinsichtlich der Evakuierung von EU-Bürgern und des eventuellen Engagements der WEU in der Region der Groen Seen;
48. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlieung der Kommission, dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Generalsekretär der Westeuropäischen Union zu übermitteln.