c) B4-0485, 0547 und 0551/97
Entschlieung zu den anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Burma
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis seiner vorangegangenen Entschlieungen zu den Menschenrechten in Burma und dem eventuellen Beitritt dieses Landes zur ASEAN,
in Kenntnis der Erklärung der Präsidentschaft im Namen der Europäischen Union vom 30.Mai 1997 über die Verschlechterung der politischen Lage in Burma,
A. in der Erwägung, da dem SLORC (State Law and Order Restoration Council) seit 1962 von der Völkergemeinschaft vorgeworfen wird, eine Politik der völligen Miachtung derMenschenrechte zu führen,
B. mit der Feststellung, da die UN-Kommission für Menschenrechte in ihrer 53. Sitzung ihre tiefe Besorgnis über die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Burma äuerte, und u.a. folgendes anprangerte: auergerichtliche summarische oder willkürliche Hinrichtungen, Tod in Haft, Folter, willkürliche und politisch motivierte Festnahme und Haft, zwangsweise Umsiedlung, Zwangsarbeit von Kindern sowie Erwachsenen, einschlielich dem Mibrauch von Frauen und Kindern durch Regierungsagenten und der Unterdrückung von ethnischen und religiösen Minderheiten,
C. unter Hinweis auf den Bericht der UN-Kommission für die Rechte von Kindern, demzufolge Tausende von Kindern während der Zwangsarbeit an den Folgen von Schlägen, Erschöpfung oder Krankheit sterben,
D. in dem Bedauern, da der SLORC am 21. Mai 1997 mehr als 300 Mitglieder der NLD (National League for Democracy) verhaftete, darunter auch 50 gewählte Parlamentsmitglieder, um sie daran zu hindern, an einer Parteiversammlung zum Jahrestag ihres überwältigenden Wahlsiegs bei den Wahlen von 1990 teilzunehmen,
E. mit Bedauern über den während der Haft eingetretenen Tod des politischen Gefangenen und prominenten NLD-Mitglieds Tim Shwe, der erneut die entsetzlichen Haftbedingungen in Rangun ins Scheinwerferlicht rückt,
F.in der Erwägung, da Frau Aung San Suu Kyi, Sacharow-Preisträgerin des Europäischen Parlaments, die Völkergemeinschaft mehrmals aufgerufen hat, politische und wirtschaftliche Sanktionen gegen den SLORC zu verhängen,
G. in dem Bedauern der anhaltenden Überwachung, Einschränkung der Bewegungsfreiheit und anderer Formen von Einschüchterung gegen Aung San Suu Kyi und höhere NLD-Mitglieder und die seit September 1996 fast ständige Blockade des Hauses von Aung San Suu Kyi, die sie daran hinderte, öffentliche Reden zu halten,
H. mit der Feststellung, da am 20. Mai 1997 der amerikanische Präsident Clinton Wirtschaftssanktionen gegen Burma verhängte, indem er Bürgern der Vereinigten Staaten Neuinvestitionen in Burma untersagte,
I. in der Erwägung, da die Regierungen der ASEAN-Staaten während der letzten Ministerkonferenz der Organisation beschlossen haben, den Beitritt Burmas zur ASEAN entgegen den Appellen verschiedener anderer Länder und internationalen Organisationen zu akzeptieren; diese hatten empfohlen, diesen Beschlu aufgrund der ernsten politischen Lage in Rangun zu verschieben,
1. verurteilt die Militärdiktatur Burmas und sämtliche Menschenrechtsverletzungen, die vom SLORC begangen wurden;
2. fordert das Regime in Rangun auf, dem Volk von Burma die Grundrechte zu garantieren und die Verfolgungen aus politischen Gründen einzustellen und ihren Verpflichtungen als Staat nachzukommen, der dem Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930 (Nr. 29) und dem Übereinkommen über Vereinigungsfreiheit und Schutz des Rechtes aufgewerkschaftliche Organisation, 1948 (Nr. 87), der Internationalen Arbeitsorganisation beigetreten ist;
3. fordert den Rat auf, auf Aung San Suu Kyi's Wunsch zu reagieren, da die EU Wirtschaftssanktionen gegen den SLORC verhängt, indem sie alle Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Burma, basierend auf Handel, Fremdenverkehr und Investitionen in Burma durch europäische Unternehmen, abbricht;
4. fordert die Kommission dringend auf, keine Manahmen gegen das "Gesetz zur Regelung staatlicher Verträge mit Firmen zu treffen, die mit oder in Burma Geschäfte machen", das am 25. Juni 1996 vom US-Bundesstaat Massachusetts im Rahmen des Streitbeilegungsverfahrens der Welthandelsorganisation erlassen wurde;
5. verurteilt entschieden die Aufnahme Burmas in die ASEAN, das dadurch trotz seiner Menschenrechtsverletzungen weitere internationale Anerkennung erfahren hat;
6. fordert die ASEAN-Staaten auf, ihre "Politik des konstruktiven Engagements" gegenüber Rangun zu revidieren, was wie eine Legitimierung der Politik des antidemokratischen und repressiven Regimes in Burma anmutet;
7. äuert sich solidarisch mit allen demokratischen Kräften Burmas, insbesondere der NLD und Aung San Suu Kyi, die für die Errichtung eines Rechtsstaates und für die Respektierung der Menschenrechte kämpfen;
8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlieung der Kommission, dem Rat, der Militärregierung von Burma und der ASEAN zu übermitteln.