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Partito Radicale Centro Radicale - 13 giugno 1997
EP/Washingtoner Artenschutzübereinkommen: Entschlieung

B4-0473, 0478, 0479, 0506, 0516, 0532, 0545 und 0557/97

Entschlieung zu CITES

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die in der Zeit vom 9. bis 20. Juni 1997 in Harare (Simbabwe) stattfindende zehnte Konferenz der CITES-Vertragsparteien,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 3. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels,

unter Hinweis auf den ausgesprochen kritischen Bericht des CITES-Sekretariats über die Durchführung des Übereinkommens in der Europäischen Union (Dok. 9.23),

unter Hinweis auf die von der Konferenz verabschiedete Resolution 9.8, die die Durchsetzung der Vorschriften betrifft,

unter Hinweis auf die von den Teilnehmern der CITES-Konferenz von 1994 angenommene Resolution 9.13 zum Schutz des Tigers,

A. im Bewutsein der Bedeutung eines weltweiten Übereinkommens zur Regelung des Handels mit gefährdeten Arten im Hinblick auf die Unterbindung einer übermäigen Ausbeutung von Arten,

B. in dem Bewutsein, da das generelle Ziel des Übereinkommens, den grenzüberschreitenden Handel mit Exemplaren gefährdeter Tier- und Pflanzenarten auf ein ökologisch vertretbares Ma zu beschränken, noch nicht bei allen betroffenen Arten erreicht werden konnte,

C. in der Erwägung, da die nicht nachhaltige Nutzung der freilebenden Arten nach der Zerstörung der Habitate und der illegale Handel mit den bedrohten Arten dieHauptursache für die Verarmung der Biodiversität der Erde ist,

D. in Kenntnis der Tatsache, da ein groer, auf jährlich 3 bis 5 Mrd. US-$ bezifferter Teil des internationalen Handels mit Exemplaren dieser Arten auf illegalen Wegen abgewickelt wird,

E. unter Hinweis darauf, da in den letzten 50 Jahren drei der acht Tiger-Unterarten - Bali-Tiger, kaspischer Tiger und Java-Tiger - bereits zum Aussterben gebracht worden sind und da die noch überlebenden Tigerpopulationen in den vergangenen fünf Jahren stark abgenommen haben, speziell in Indien, wo zwei Drittel der weltweit noch verbleibenden Tigerpopulation leben,

F. unter Hinweis darauf, da China das gröte Erzeugerland für Arzneimittel aus Tiger-Körperteilen ist, und da noch immer erhebliche Mengen an aus Tigern gewonnenen Arzneimitteln in China abgesetzt werden; mit dem Hinweis, da alle CITES-Vertragsparteien und insbesondere die Staaten des Tiger-Verbreitungsgebiets aufgefordert sind, mit Kreisen zusammenzuarbeiten, die traditionelle Medizin betreiben, und Aufklärungskampagnen mit dem Ziel der Unterbindung des Verbrauchs von Tiger-Körperteilen und daraus gewonnenen Produkten durchzuführen,

G. in der Erwägung, da der illegale Handel mit Tigerexemplaren erheblich zugenommen hat, obwohl der Tiger in Anhang I des CITES aufgeführt ist und der internationale kommerzielle Handel mit Tiger-Körperteilen und daraus gewonnenen Produkten verboten ist,

H. in der Erwägung, da letztlich nur die CITES-Vertragsparteien dem illegalen Handel mit Tigern und Tiger-Körperteilen ein Ende bereiten und zur Erhaltung des weltweit noch verbleibenden Tigerbestands beitragen können,

I. in der Erwägung, da die Elefantenpopulation in Afrika wegen der illegal ausgeübten intensiven Jagd stark abgenommen hat, welche die wichtigsten Verbrauchermärkte in Europa, in den Vereinigten Staaten und im Fernen Osten mit Elfenbein versorgt, obwohl jeder Handel mit Elefantenprodukten im Jahre l989 durch die CITES untersagt wurde,

J. unter Hinweis darauf, da mehrere afrikanische Staaten in Harare die Absicht haben, die Deklassierung der Elefantenprodukte vorzuschlagen und in naher Zukunft Elfenbeinhandel zu betreiben,

K. eingedenk der Tatsache, da bei der gegenwärtigen 10. Versammlung der Konferenz der Vertragsparteien zu CITES in Harare mehrere Anträge zur Verhandlung stehen, deren Annahme oder Ablehnung für die Weiterentwicklung des Übereinkommens bedeutsam ist,

L. in der Besorgnis, da einige dieser Konferenz vorliegende Anträge auf Rückstufung bestimmter Populationen umstrittener Arten zu einer Wiederbelebung des internationalen Handels und zu einem Wiederaufleben der Wilderei in Teilen ihres Verbreitungsgebietes führen können,

M. unter Hinweis auf die umfassende Kritik an der Anwendung des Übereinkommens in der Europäischen Union, die im wesentlichen die notwendige Ersetzung der Verordnung(EWG) Nr.3626/82 betraf,

N. in wohlwollender Würdigung der Kampagne der Europäischen Kommission und des World Wildlife Fund for Nature, in der die europäische Öffentlichkeit von der neuen Verordnung zur Eindämmung des Handels mit Exemplaren wildlebender Arten unterrichtet und das Bewutsein für die Bedeutung der Erhaltung der Arten durch die Regelung des Handels mit ihren Exemplaren wachgerufen wird,

1. fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um diese neue Verordnung möglichst bald und möglichst wirksam durchzuführen; fordert sämtliche Vertragsparteien des Übereinkommens auf, geeignete Durchführungs- und Aufsichtsbehörden zu schaffen; fordert alle Vertragsparteien auf, ihre Strafmae anzuheben, damit sie möglichen Gewinnen aus illegalen Tätigkeiten angepat sind und als wirksame Abschreckung dienen;

2. fordert die CITES-Vertragsparteien auf, die Zusammenarbeit bei der Durchführung des Übereinkommens dadurch zu verstärken, da sie den Austausch von Fachwissen zwischen den Vertragsparteien herbeiführen und zusätzliche finanzielle Unterstützung für Ausbildung und technische Hilfeleistung gewähren;

3. ersucht die Staaten, die dem CITES-Übereinkommen noch nicht beigetreten sind, dies so rasch wie möglich zu tun;

4. fordert die CITES-Vertragsparteien auf, geeignete Manahmen in Kraft zu setzen und durchzuführen, um Sanktionen gegen die Vertragsparteien zu verhängen, die keine konkreten Schritte zur Einführung geeigneter Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Durchführung des CITES unternommen haben; schlägt den nationalen, regionalen und lokalen Behörden vor, bei territorialen Konfrontationen zwischen Mensch und Elefant - wie etwa der Beschädigung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Elefanten - diese Probleme auf akzeptable Weise zu lösen;

5. fordert alle CITES-Vertragsparteien auf, schleunigst die in der Resolution Conf. 9.13 enthaltenen, auf dem 9. Treffen der Vertragsparteien angenommenen Empfehlungen uneingeschränkt durchzuführen und die Verpflichtung dazu auf dem 10. Treffen der Konferenz der Vertragsstaaten in Harare zu bekräftigen;

6. fordert alle CITES-Vertragsparteien auf, Rechtsvorschriften zum Schutz sämtlicher Unterarten des Tigers sowie sämtlicher Tiger-Körperteile und daraus gewonnener Produkte und Derivate einzuführen und dabei vorzuschreiben, da Produkte, bei denen wahrheitsgemä oder wahrheitswidrig behauptet wird, da sie aus Tiger-Körperteilen gewonnen wurden, als Tiger-Produkte anzuerkennen sind und deshalb unter Anhang I der CITES fallen;

7. fordert alle CITES-Vertragsparteien auf, eine umfassende Kontrolle des innerstaatlichen Handels mit Tigerprodukten und aus Tigern gewonnenen Derivaten zu erlassen und durchzuführen und die Ressourcen für die Durchsetzung der Vorschriften zur Kontrolle des Handels erheblich auszuweiten;

8. fordert den Premierminister Indiens auf, bei der Wiedereinberufung des "Indian Board for Wildlife" unter seinem Vorsitz in Zusammenarbeit mit den Chief Ministers of the States"einen Plan für Sofortmanahmen zu erlassen;

9. fordert die Vertragsparteien auf, die Vorschläge von Botswana, Namibia und Simbabwe zur Rückstufung des Afrikanischen Elefanten nicht anzunehmen; spricht sich ebenfalls gegen eine Rückstufung des südafrikanischen Weien Nashorns, des südamerikanischen Vicunas und der kubanischen Karettschildkröten aus;

10. fordert die Ratspräsidentschaft und die Delegationen der Mitgliedstaaten bei der gegenwärtigen 10. Konferenz der Vertragsparteien zu CITES auf, insbesondere dem Ziel der nachhaltigen Nutzung wildlebender Tier- und Pflanzenarten im Rahmen des Übereinkommens ausschlielich durch die Annahme ökologisch begründeter und dem Vorsorgeprinzip verpflichteter Kriterien für die Anwendung von Art. IV des Übereinkommens Geltung zu verschaffen;

11. fordert die Ratspräsidentschaft und die Delegationen der Mitgliedstaaten auf, unbedingt die Annahme von Doc 10.75 zu unterstützen, wodurch endlich die seit 1992 ausgebliebenen und durch die Entschlieung Conf. 9.23 (1994) erneut bekräftigten durchgreifenden Manahmen zur Verringerung der Transportsterblichkeit empflindlicher Arten umgesetzt werden könnten;

12. fordert die Europäische Union auf, die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen auf der Ebene von Ortsgemeinschaften, die ländlichen Ortsgemeinschaften und die dauerhaft- umweltgerechte Nutzung dieser natürlichen Ressourcen zu fördern;

13. fordert die CITES-Vertragsparteien, die Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, denjenigen Staaten Unterstützung zu gewähren, denen es gelungen ist, den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu verbessern;

14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlieung dem Rat, der Kommission und den Vertragsparteien des CITES zu übermitteln.

 
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