f) B4-0503, 0537 und 0550/97
Entschlieung zu den Wahlen in Indonesien und zur Lage in Ost-Timor
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf seine früheren Entschlieungen zu Indonesien und Ost-Timor,
A. in der Erwägung, da die Parlamentswahlen in Indonesien vom 19. Mai 1997 alles andere als freie und faire Wahlen waren, insbesondere weil die indonesische Regierung weiterhin die staatsbürgerlichen Freiheiten erheblich einschränkt und schwere Menschenrechtsverletzungen begeht,
B. in der Erwägung, da ein von der Regierung nicht anerkanntes Wahlüberwachungskomitee behauptet, da es systematische Verstöe gegen das Wahlrecht und Stimmenmanipulationen zugunsten der Golkar-Partei gegeben hat,
C. in der Erwägung, da der Wahlkampf der gewalttätigste Wahlkampf seit Jahrzehnten war, insbesondere im besetzten Ost-Timor, wo mindestens 34 Menschen in den vier Tagen um den Wahltermin getötet wurden,
D. in Erwägung der jüngsten Vorschläge des CNRM (Nationalrat des Timoresischen Widerstands), die auf eine friedliche Lösung des Konflikts durch den schrittweisen Abzug der indonesischen Truppen abzielen, wodurch die Bedingungen für die Durchführung eines Referendums über das künftige Statut des Gebiets geschaffen werden könnten,
E. in der Erwägung, da die indonesischen Behörden nach wie vor alle Stellungnahmen der internationalen Staatengemeinschaft, welche das Recht auf Selbstbestimmung des Volkes von Ost-Timor und die Einhaltung der Menschenrechte in Indonesien einfordern, auer acht lassen,
1. verurteilt die undemokratischen Praktiken der indonesischen Behörden, die die Wahlen zu einer Farce machen;
2. fordert die indonesische Regierung auf, alle politischen Gefangenen freizulassen und sämtliche Gesetze auer Kraft zu setzen, die das Recht auf Teilnahme am politischen Leben, die Versammlungsfreiheit und die freie Meinungsäuerung einschränken;
3. unterstützt die demokratischen Kräfte, die für die Demokratie und die Achtung der Menschenrechte in Indonesien und in Ost-Timor kämpfen;
4. appelliert an die indonesische Regierung, den vom CNRM vorgelegten Vorschlag für eine friedliche Lösung des Konflikts zu prüfen;
5. wünscht, da die laufenden Verhandlungen zwischen Indonesien und Portugal unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs der UNO und der inner-timoresische Dialog so schnell wie möglich abgeschlossen werden und da die Beteiligung von Vertretern des Volkes von Ost-Timor daran garantiert wird;
6. fordert die Kommission auf, einen Bericht über die Lage in Ost-Timor und über die Menschenrechtsverletzungen in Indonesien vorzulegen und die hierfür nötigen Manahmen zu ergreifen;
7. bekräftigt den nach dem Massaker auf dem Friedhof von Santa Cruz gefaten Beschlu vom 21. November 1991, eine Delegation des Europäischen Parlaments nach Ost-Timor zu entsenden, um sich vor Ort über die Lage zu informieren, und legt der indonesischen Regierung nahe, die Mission der besagten Delegation nicht zu behindern;
8. fordert den Rat auf, sich an seine Stellungnahme vom 14. Juni 1995 zu Ost-Timor und Indonesien zu halten;
9. ersucht die Kommission, Projekte zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Indonesien zu unterstützen;
10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlieung dem Rat, der Kommission, der Regierung Indonesiens, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem UNO-Hochkommissar für Menschenrechte zu übermitteln.