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Partito Radicale Centro Radicale - 13 giugno 1997
EP/Abschaffung der Todesstrafe: Entschlieung

a) B4-0468, 0487, 0497, 0513 und 0542/97

Entschlieung zur Abschaffung der Todesstrafe

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschlieungen zur Abschaffung der Todesstrafe,

unter Hinweis auf die Entschlieung 1047 aus dem Jahre 1996 und die Empfehlung 1302 aus dem Jahre 1996 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Abschaffung der Todesstrafe in Europa,

unter Hinweis auf die Entschlieung der Paritätischen Versammlung AKP-EU vom 26. September 1996 und 20. März 1997 zur Abschaffung der Todesstrafe,

unter Hinweis auf den jüngsten Bericht der Vereinten Nationen zur Todesstrafe (E/CN. 15/1996/19),

unter Hinweis auf die in Genf auf der 53. Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen angenommene Resolution zur Todesstrafe (E/CN.4/1997/L.20),

A. unter Hinweis auf den verstärkten Rückgriff auf die Todesstrafe in der ganzen Welt,

B. erfreut über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe in Italien, Spanien, Belgien, Moldawien und Mazedonien in den Jahren 1995 und 1996,

C. erfreut über die Unterzeichnung des Sechsten Protokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention durch Ruland, wodurch die Abschaffung der Todesstrafe zu einer gesetzlichen Verpflichtung erhoben wird; in dem Bedauern jedoch, da die russische Duma andererseits das Gesetz zur Einführung eines Moratoriums für Hinrichtungen abgelehnt hat,

D. erfreut darüber, da in den vergangenen beiden Jahren internationale Gremien wie der Europarat, das Lateinamerikanische Parlament und die Paritätische Versammlung AKP-EU Entschlieungen zugunsten eines weltweiten Moratorium für Hinrichtungen angenommen haben,

E. zutiefst besorgt über die jüngsten Berichte, denen zufolge in verschiedenen Mitgliedstaaten des Europarates nach wie vor Hinrichtungen stattfinden sollen, vor allem in der Ukraine, wo im Laufe des Jahres 1996 insgesamt 167 Hinrichtungen vollzogenwurden,

F. in der Erwägung, da 28 Mitglieder des Europarates die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft haben,

G. in der Erwägung, da von den Mitgliedern des Europarats Zypern, Malta und das Vereinigte Königreich die Todesstrafe für alle Verbrechen auer für auergewöhnliche Verbrechen abgeschafft haben, während Albanien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen und die Türkei die Todesstrafe faktisch abgeschafft haben, diese aber dennoch in ihren Gesetzestexten beibehalten,

H. in der Erwägung, da 7 Mitglieder des Europarats das Sechste Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert haben, während 9 Mitglieder das Protokoll noch nicht unterzeichnet haben,

I. in der Erwägung, da zahlreiche Mitglieder des Europarats das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte noch nicht unterzeichnet haben,

J. in dem tiefen Bedauern über die weitverbreitete Anwendung der Todesstrafe in der Volksrepublik China,

K. in dem Bedauern über die zunehmende Anwendung der Todesstrafe in den meisten Bundesstaaten der USA,

L. unter Hinweis darauf, da Italien der Regierungskonferenz einen Vorschlag für die Aufnahme eines Verbots der Todesstrafe in den EU-Vertrag vorgelegt hat,

1. bekräftigt seine entschlossene Ablehnung der Todesstrafe und fordert alle Staaten auf, ein Moratorium in bezug auf Hinrichtungen anzunehmen und die Todesstrafe abzuschaffen;

2. fordert die Regierungskonferenz auf, das Verbot der Todesstrafe in den neuen Vertrag über die Europäische Union aufzunehmen;

3. fordert die europäischen Staaten, die die Todesstrafe beibehalten, ohne sie anzuwenden, auf, sie umgehend und endgültig für alle Verbrechen abzuschaffen;

4. fordert Belgien, Kroatien, Estland, Griechenland, Mazedonien, Moldawien und Ruland auf, das Sechste Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu ratifizieren und fordert Albanien, Bulgarien, Zypern, Lettland, Litauen, Polen, die Türkei, die Ukraine und das Vereinigte Königreich auf, das Protokoll zu unterzeichnen;

5. fordert Ruland und die Ukraine nachdrücklich auf, sich an die vor dem Europarat eingegangenen Verpflichtungen zu halten und unverzüglich ein Moratorium anzunehmen und die Todesstrafe abzuschaffen;

6. schlägt vor, da die Staaten, die dem Europarat beitreten wollen, sich verpflichten, das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu unterzeichnen und zu ratifizieren, bevor sie Mitglieder des Europarates werdenkönnen;

7. fordert die Unterzeichnerstaaten des AKP-EU-Abkommens auf, die Todesstrafe umgehend abzuschaffen, sofern sie dies noch nicht getan haben;

8. ist der Auffassung, da bei Verhandlungen über Partnerschafts- und Kooperationsabkommen die Frage der Todesstrafe berücksichtigt werden mu;

9. fordert die Kommission auf, in ihren Jahresberichten über die Menschenrechtsklauseln, die Teil der Verträge zwischen der Europäischen Union und Drittländern sind, der Anwendung der Todesstrafe besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

10. fordert den Rat, die Mitgliedstaaten und die Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auf, bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution zu einem weltweiten Moratorium für Hinrichtungen einzureichen;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlieung der Kommission und dem Rat sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Parlamenten und Regierungen des Europarats, der AKP-Staaten, Weirulands, Georgiens, Armeniens, Aserbeidschans, Bosnien-Herzegowinas, der Volksrepublik China und der Vereinigten Staaten von Amerika, dem Generalsekretär des Europarates und dem Präsidenten seiner Parlamentarischen Versammlung sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Präsidenten seiner Generalversammlung zu übermitteln.

 
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