a) B4-0609, 0630, 0653 und 0678/97
Entschlieung zu der in den Vereinigten Staaten gegen Joseph O'Dell verhängten Todesstrafe
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis von Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,
in Kenntnis von Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie des Zweiten Fakultativprotokolls, das 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde und 1991 in Kraft trat,
unter Hinweis auf seine früheren Entschlieungen zur Todesstrafe,
A. in der Erwägung, da der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten die gegen Joseph O'Dell verhängte Todesstrafe mit nur einer Stimme bestätigt hat und da dieses Urteil am 23. Juli 1997 vollstreckt wird,
B. angesichts der Tatsache, da es erwiesen ist, da die Todesstrafe eine Verletzung der Menschenrechte darstellt und kein wirksames Instrument zur Verhütung von Verbrechen ist,
C. angesichts der Tatsache, da es erwiesen ist, da es jederzeit möglich ist, da die Todesstrafe auf einem Justizirrtum beruht, was zur Hinrichtung von Unschuldigen geführt hat und weiterhin führt,
D. in der Erwägung, da in den nächsten Tagen vier weitere US-Bürger - William J. Kitchens, James Session und Robert West im Staat Texas und Roy Smith im Staat Virginia hingerichtet werden sollen,
E. in der Erwägung, da Joseph O'Dell darum ersucht hat, erneut einem DNS-Test unterzogen zu werden, um seine Unschuld zu beweisen,
F. in Kenntnis der Tatsache, da einer der wichtigsten Zeugen der Anklage erklärt hat, alles erfunden zu haben, und da auch ein Mitglied der Jury es für angebracht hielt, seinen Standpunkt zu überprüfen,
G. angesichts der zahlreichen Bekundungen der Unterstützung und Solidarität, die weltweit zum Ausdruck gebracht wurden,
1. appelliert nachdrücklich an den Gouverneur des Staates Virginia und die übrigen zuständigen amerikanischen Behörden, die gegen O'Dell verhängte Todesstrafe in jedem Fall umzuwandeln;
2. ersucht die amerikanische Regierung und die Regierung des Staates Virginia, Joseph O'Dell die Möglichkeit zu geben, sich dem DNS-Test zu unterziehen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlieung dem Rat und der Kommission sowie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und dem Gouverneur des Staates Virginia zu übermitteln.