B4-0638/97
Entschlieung zur Festnahme von Kriegsverbrechern im ehemaligen Jugoslawien
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf seine früheren Entschlieungen zum ehemaligen Jugoslawien und zum Kriegsverbrechertribunal in Den Haag,
A. in der Erwägung, da Soldaten der von der NATO geführten Stabilisierungskräfte am 10. Juli 1997 den beschuldigten Kriegsverbrecher Kovacevic festnahmen und Drljaca, der sich der Festnahme widersetzte, töteten,
B. in der Erwägung, da lediglich eine Handvoll der vom internationalen Kriegsverbrechertribunal in Den Haag als beschuldigte Kriegsverbrecher verzeichneten 75 Personen zusammen mit zwei geheim aufgelisteten Personen nach Den Haag gebracht wurden,
C. in der Erwägung, da das Versäumnis, mutmaliche Kriegsverbrecher der Justiz zu überführen, die Glaubwürdigkeit der friedenserhaltenden Mission unterlaufen und die gesamte Umsetzung des Daytoner Abkommens gefährden,
1. begrüt die neue Entschlossenheit der Stabilisierungskräfte und des Haager Tribunals bei der Überführung mutmalicher Kriegsverbrecher und fordert sie auf, ihre Anstrengungen fortzusetzen, alle beschuldigten Kriegsverbrecher festzunehmen, und zwar vorrangig die am schwersten belasteten, unter anderem auch RadovanKaradzic und General Mladic;
2. wiederholt seine Forderung an die Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien, von Kroatien und Bosnien-Herzegowina, beschuldigte Personen dem Haager Tribunal auszuliefern, wozu sie sich im Daytoner Abkommen verpflichtet haben;
3. fordert den Rat auf, erneut deutlich zu machen, da die Zusammenarbeit mit dem Kriegsverbrechertribunal eine Voraussetzung für die Entwicklung künftiger Beziehungen zur EU ist;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlieung dem Rat, der Kommission, dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal in Den Haag und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien, Kroatiens und Bosnien-Herzegowinas zu übermitteln.