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Partito Radicale Centro Radicale - 18 settembre 1997
EP/Inneren Mongolei: Entschlieung

Entschlieung zur Lage in der Inneren Mongolei und zur Verurteilung von Herrn Hada, Gründer der "Southern Mongolian Democracy Alliance"

B4-0750/97

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschlieungen zu den Menschenrechtsverletzungen in der Volksrepublik China und den angeschlossenen Gebieten,

A. in der Erwägung, da die Volksrepublik China seit der Besetzung im Jahre 1947 bis heute ihre Repressionspolitik gegenüber der Bevölkerung der Inneren Mongolei fortgesetzt hat und während dieser fünfzigjährigen chinesischen Verwaltung mehr als 150.000 Mongolen verschwunden sind und etwa 800.000 inhaftiert wurden,

B. angesichts der Festnahme von Herrn Hada, Gründer der "Southern Mongolian Democracy Alliance" (SMDA) unter der Beschuldigung des Separatismus und seiner Verurteilung zu 15Jahren Gefängnis und des Entzugs seiner politischen Rechte während vier Jahren,

C. in Anbetracht der jüngsten Ereignisse in Hohhot, Hauptstadt der Inneren Mongolei, diezur Festnahme zahlreicher SMDA-Militanter geführt haben, die sich für die Erhaltung des kulturellen und sprachlichen mongolischen Erbes eingesetzt haben,

D. unter Mibilligung der ständigen Verlagerung der Bevölkerung in der Inneren Mongolei mit dem Ziel, die ethnische Zusammensetzung dieser Region zu ändern, wobei mehr als 20Millionen Chinesen dort angesiedelt wurden und die einheimische Bevölkerung auf eine unbedeutende Minderheit verringert wurde (3,6 Millionen Mongolen laut Schätzungen von 1992),

E. unter Verurteilung des Einsatzes der Zwangssterilisation und Zwangsabtreibung als Methoden der Geburtenkontrolle seitens der chinesischen Behörden,

F. mit der Feststellung, da in der Inneren Mongolei auch weiterhin buddhistische Kloster zerstört werden und die kulturelle, religiöse und sprachliche Integrität des mongolischen Volkes ständig bedroht wird,

G. in der Erwägung, da daher eine offene und stetige Diskussion zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China, insbesondere über die äuerst wichtigen Fragen der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, erforderlich ist,

H. in der Erwägung, da die Europäische Union die Pflicht hat, sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen jegliche Politik zu wenden, die die Integrität von Bevölkerungsgruppen oder Teilen davon bedrohen oder deren Kultur oder Autonomiebestrebungen unterdrücken sollen,

I. zutiefst besorgt angesichts der wachsenden Instabilität in Tibet und Ost-Turkestan (Xinjiang), von der Volksrepublik China besetzten Regionen, und der möglichen Folgen für die angrenzenden Regionen,

1. verurteilt die Politik der Volksrepublik China, die die Unterdrückung der Kultur, Religion und Sprache der Bevölkerung in der Inneren Mongolei sowie das Ersticken jeglicher legitimer Autonomiebestrebungen des mongolischen Volkes zum Ziel hat;

2. fordert die Regierung der Volksrepublik China auf, in einen politischen Dialog mit der mongolischen Opposition einzutreten, um eine friedliche Lösung dieser Frage auf dem Verhandlungswege zu erzielen;

3. fordert die chinesische Regierung auf, sämtliche für Delikte, die nicht den diesbezüglichen Völkerrechtsnormen und -verträgen entsprechen, verurteilte Häftlinge freizulassen;

4. fordert die chinesische Regierung auf, den Proze gegen den Gründer der SMDA, Herrn Hada, und die sonstigen festgenommenen SMDA-Aktivisten in Anwesenheit internationaler Beobachter wiederaufzunehmen;

5. fordert die chinesische Regierung auf, den internationalen Journalisten und Beobachtern freie Einreise in die Innere Mongolei zu ermöglichen;

6. verurteilt die chinesischen Behörden für ihre unterschiedliche wirtschaftliche und politische Behandlung der Bevölkerungen in den besetzten Gebieten der InnerenMongolei, Ost-Turkestans und Tibets und der sonstigen ethnischen Minderheiten;

7. fordert die Kommission auf, in die Kooperationsvereinbarungen mit China eine Klausel gegen die ethnische und politische Diskriminierung aufzunehmen und zur Überwachung der Einhaltung dieser Klausel geeignete Organe einzusetzen;

8. fordert die Kommission und den Rat auf, Druck auf die Behörden der Vollksrepublik China auszuüben, damit sie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowohl auf dem chinesischen Hoheitsgebiet wie auch in der Inneren Mongolei, Tibet und Ost-Turkestan garantieren;

9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlieung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung der Volksrepublik China, den im Exil lebenden Vertretern der mongolischen bzw. ostturkestanischen Opposition sowie der tibetanischen Exilregierung zu übermitteln.

 
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