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Partito Radicale Centro Radicale - 18 settembre 1997
EP/Lage in Algerien: Entschlieung

Entschlieung zur politischen Situation in Algerien

B4-0726, 0805, 0806, 0810 und 0811/97

Das Europäische Parlament,

A. bestürzt über die Zunahme der Gewalt in Algerien, die seit 1992 Tausende von Toten gefordert hat, davon mehrere Hundert in den letzten beiden Monaten,

B. mit der Feststellung, da selbst nach der Konstituierung der Nationalversammlung, die aus den Wahlen vom 5. Juni 1997 hervorgegangen ist, an denen die demokratischen politischen Kräfte des Landes teilgenommen haben, die Terroristen ihre brutale Gewalt fortsetzen,

C. unter Betonung der Notwendigkeit, zu einer politischen Lösung zu gelangen, um die von Gewalt geprägte Situation zu beenden, unter der das Land seit mehreren Jahren zu leiden hat,

D. mit der Feststellung, da die barbarische Gewalt der terroristischen Organisationen in den letzten Monaten blind zuschlägt und auch die schwächsten Glieder der Gesellschaft trifft, nämlich Kinder, Frauen und alte Menschen, sowie mit der nachdrücklichen Aufforderung an die algerische Regierung, unter Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten mit gröter Entschlossenheit gegen diese terroristischen Gruppierungen vorzugehen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu garantieren,

E. in der Erwägung, da die algerischen Behörden, die sich auf das Resultat mehrerer Wahlen stützen können, heute über politische und institutionelle Mittel verfügen, die es ihnen erlauben sollten, das Land mit Hilfe des politischen Dialogs, der sich auf alle politischen Kräfte stützt, die Gewaltanwendung ablehnen, das Land aus der Spirale der Gewalt zu befreien,

F. in der Erwägung, da sich die Europäische Union zwar nicht direkt einmischen sollte, da sie jedoch einer Situation, in der die Menschenrechte verletzt werden, und den Ereignissen in den Maghreb-Ländern und in ganz Afrika, insbesondere in Algerien, in einer Zeit, in der jede Gefahr einer Destabilisierung der Länder in dieser Region vermieden werden mu, nicht tatenlos gegenüberstehen darf,

1. verurteilt mit gröter Entschiedenheit alle gegen die algerische Zivilbevölkerung begangenen terroristischen Akte und Massaker und bekundet seine Solidarität mit dem algerischen Volk;

2. ersucht die politischen und religiösen Verantwortlichen Algeriens, die einen gewissen Einflu auf die Urheber der Massaker ausüben könnten, alles daranzusetzen, um der Gewalt in Algerien Einhalt zu gebieten;

3. ruft die algerische Regierung auf, den Dialog mit allen politischen und demokratischen Kräften des Landes, die Gewaltanwendung ablehnen, zu intensivieren, um das Land aus seiner tragischen Situation zu befreien, und für die Wiederherstellung des Rechtsstaates und der Wahrung der Menschenrechte, darunter auch der Presse- und der Versammlungsfreiheit, zu sorgen;

4. fordert die Einsetzung einer Ad-hoc-Delegation, damit die unverzügliche Aufnahme einessowohl in Straburg als auch in Algier stattfindenden Dialogs mit dem neuen algerischen Parlament über die derzeitig kritische Lage in Algerien ermöglicht wird;

5. ersucht die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in ihrem Hoheitsgebiet lebenden algerischen Staatsangehörigen, deren Sicherheit bei einer Abschiebung nach Algerien bedroht ist, nicht in ihr Heimatland zurückzuschicken;

6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlieung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament Algeriens zu übermitteln.

 
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