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Partito Radicale Centro Radicale - 23 ottobre 1997
EP/Kosovo: Entschlieung

B4-0828, 0837, 0848, 0854, 0865 und 0878//97

Entschlieung zum Kosovo

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschlieungen und Empfehlungen zur Lage im Kosovo und im ehemaligen Jugoslawien,

in Kenntnis der Schlufolgerungen des Rates zum ehemaligen Jugoslawien vom 31. Oktober 1997,

A. in groer Besorgnis darauf hinweisend, da die Vereinbarung über die Normalisierung im Bildungsbereich im Kosovo von 1996 noch immer nicht umgesetzt worden ist,

B. in der Erwägung, da die friedlichen Demonstrationen vom 1. Oktober 1997 gegen die ausbleibende Normalisierung des Bildungssystems von serbischer Polizei gewaltsam aufgelöst wurden,

C. unter Hinweis darauf, da albanischsprachige Schüler und Studenten seit Jahren systematisch diskriminiert werden und diese Diskriminierung auch in den meisten anderen gesellschaftlichen Bereichen festzustellen ist,

D. unter Hinweis darauf, da die Normalisierung im Bildungsbereich im Kosovo ein erster Schritt zu einer umfassenden politischen Beseitigung der Spannungen in diesem Raum sein könnte,

E. in der Erwägung, da der Rat die Einrichtung eines EU-Büros in Pristina beschlossen hat, wie es vom Europäischen Parlament wiederholt gefordert worden war,

F. in der Erwägung, da zusammen mit der EU auch die Rückkehr einer langfristigen OSZE-Mission eine entscheidende Rolle in dieser Region spielen könnte,

1. verurteilt das gewaltsame Vorgehen der serbischen Polizei gegen friedliche Demonstrationen im Kosovo und fordert die serbischen Behörden auf, sich weitererGewalthandlungen bei den für die nächsten Tage angekündigten Demonstrationen zu enthalten;

2. fordert die serbischen Behörden auf, unverzüglich die 1996 unterzeichnete Vereinbarung über die Bildungseinrichtungen umzusetzen, und fordert die Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien und die Vertreter der Bevölkerung des Kosovo auf, unverzüglich Verhandlungen über eine umfassende politische Regelung der Verhältnisse im Kosovo zu beginnen;

3. fordert die Kommission und den Rat auf, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um aktiv zu einer derartigen Vereinbarung beizutragen, und der Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien erneut deutlich zu machen, da die künftigen Beziehungen zur EU von der Achtung der Menschenrechte und der positiven Entwicklung der Lage im Kosovo abhängen;

4. fordert die Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien auf, positiv auf das Verlangen der EU nach Einrichtung eines Büros in Pristina zu reagieren;

5. fordert die serbischen Behörden auf, dem Hochkommissar der OSZE Max van der Stoel ein Visum für einen Besuch des Kosovo auszustellen;

6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlieung dem Rat, der Kommission, der Regierung und dem Parlament der Bundesrepublik Jugoslawien und Herrn Ibrahim Rugova zu übermitteln.

 
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