Brüssel, 1. März, 2000
Geehrte Kolleginnen, geehrte Kollegen,
das Interesse, aber auch der Unglaube und zum Teil die Sorge, mit denen viele von Ihnen auf die Unterlagen, die ich Ihnen im Laufe der letzten Plenarsitzung habe zukommen lassen, reagiert haben, bringt mich dazu, Ihnen weitere Informationen über eine Affaire zur Verfügung zu stellen, die über den Bereich der bisher verurteilten Personen, unter ihnen Dutroux und Nihoul (der kürzlich wieder frei gelassen worden ist ...) weit hinausgeht.
Die Informationen, die ich Ihnen hier zur Kenntnis bringe, beziehen sich auf zwei Beamte der Gendarmerie, die 1996 der Abteilung des Untersuchungsrichter Neufchateau zugeteilt wurden, um die Ermittlungen in der Affaire Nihoul-Dutroux zu koordinieren. Beide Beamte, bis dahin als erstklassige Polizisten anerkannt, stiessen einige Monate nach Einleitung der Untersuchungen, in deren Rahmen sie etliche Zeugen (Zeugen X) verhört hatten, auf schwere Behinderungen seitens des Apparats der Gendarmerie, stillschweigend unterstüzt von richterlichen Dienststellen. Die Folge davon war ihre Entfernung aus der Untersuchungsabteilung. Dazu wurden sie einer beleidigenden Pressekampagne ausgesetzt.
In dem daraufhin eingeleiteten gerichtlichen Verfahren hat die Justiz nach zwei Jahren ein 'non lieu' ausgesprochen. Seither haben Herr De Beats und Herr Bille mehrere Prozesse gegen die Presse gewonnen, und andere Verfahren stehen vor der Entscheidung. Die Ermittlungen im Rahmen der Schadenersatzklage, die sie gegen die Gendarmerie eingeleitet haben, sind noch in Gang, wie auch Klagen gegen deren Beamte.
Viel besser als ich es tun kann, erklären sie in diesem Brief, was sie durchgemacht haben und weiter durchmachen.
In der Hoffnung, dass diese Mitteilungen auf Ihr Interesse stossen,
mit freundlichen Grüssen
Olivier Dupuis
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