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Il Partito Nuovo - 30 marzo 1992
Ein "Marshall Plan" der Gemeinschaft

ZUSAMMENFASSUNG: Die Analyse der finanziellen Folgen einer Vergrö erung der Gemeinschaft macht die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer weiteren Reform der Institutionen der Gemeinschaft deutlich, um das demokratische Defizit wettzumachen, da auch nach den Beschlüssen von Maastricht bestehen bleibt. Die Zuweisung autonomer Steuerkompetenzen hat schon immer eine wichtige Rolle in der Entwicklung der parlamentarischen Demokratien gespielt.

(DIE PARTEI NEU - No 6 - März 1992)

Das Problem der Erweiterung der Europäischen Union nicht nur um die EFTA-Länder, sondern auch um die osteuropäischen Staaten und teilweise auch einiger der Republiken, die Teil der Sowjetunion waren, steht schon längst auf der politischen Tagesordnung.

In dieser Frage stehen sich zwei Konzeptionen gegenüber. Die erste mit dem Au enminister Gro britanniens Hurd als Fürsprecher sieht in dieser Erweiterung eine günstige Gelegenheit, die Gemeinschaft zu einem riesigen Areal des freien Austausches zu verwässern und endgültig die Gefahr des Zustandekommens einer föderativen Union zu bannen. Die zweite, die vor allem von den föderalistischen Organisationen vertreten wird, aber auch in einigen Verlautbarungen des Präsidenten der Exekutiv-Kommission Delors deutlich wird, unterstreicht die positiven Aspekte einer Erweiterung, die nicht nur positive Auswirkungen auf den in Ost-Europa in Gang gesetzten demokratischen Entwicklungsproze garantieren, sondern auch Gelegenheit bieten, die Gemeinschaft zu stärken und letztendlich eine föderative Union ins Leben rufen.

Die Hilfe für Nicht-EG-Länder

Unter diesen Umständen ist es also angeraten, die Vorschläge für die Finanzierung des EG-Haushaltes zu untersuchen, die in dem sogenannten "Delors-2-Paket" enthalten sind. Sie stellen den Versuch dar, die Leitlinien des in Maastricht verabschiedeten Vertrages für eine politische Union in wirtschaftliche Kriterien zu übersetzen.

Die Delors-Vorschläge schätzen die Steigerung der Ausgaben, die für erweiterte Hilfen an die Länder au erhalb der EG bestimmt werden müssen, auf 3.5 Millionen ECU. Es handelt sich zwar um eine beträchtliche Summe, aber im Grunde reicht sie noch nicht aus, da diese Rechnung noch nicht angemessen berücksichtigt, welche finanziellen Ressourcen notwendig sein werden, um die Entwicklung in den Ländern Ost-Europas und der ehemaligen Sowjetunion zu unterstützen.

Es darf nicht vergessen werden, da der Zusammenbruch der kommunistischen Regimes bereits einen beachtlichen Einflu auf die Politik der internationalen Entwicklungshilfe seitens der Länder der Gemeinschaft gehabt hat. Während die Gemeinschaft und ihre Mitgliedsländer den Entwicklungsländern eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 11% des Gesamtvolumens gewähren (2,5 Milliarden ECU im Jahre 1989 bei einem Gesamtvolumen von 23 Milliarden, was 0,52% des europäischen Bruttosozialproduktes entspricht - wohingegen sich die vergleichbare Quote bei den Vereinigten Staaten und Japan auf 0,16% bzw. 0,37% beläuft) wurden den Ländern Osteuropas - au er der Sowjetunion - vom Juni 1989 bis zum Juni 1990 von der Gemeinschaft 63% eines Gesamtvolumens von 30,5 Milliarden, also 19,2 Milliarden, gezahlt. Es geht also um eine richtige Einschätzung des voraussichtlichen finanziellen Engagements der Gemeinschaft in den nächsten Jahren, und dabei mu berücksichtigt werden, da die Hilfen für die Entwicklung der ehemaligen Sowj

etrepubliken bestimmt sein müssen.

Das Beispiel des Marshall-Plans

Eine derartige Schätzung kann mit verschiedenen Methoden durchgeführt werden, aber eine angemessene Methode scheint auf jeden Fall darin zu bestehen, vom historischen Beispiel des Marshall-Plans auszugehen. In diesem Fall haben die Vereinigten Staaten innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren in Form von nicht rückzahlbaren Hilfsgeldern eine Summe an die Länder Europas gezahlt, die 1% des amerikanischen Bruttosozialprodukts und 2% des Bruttosozialproduktes der Bestimmungsländer entsprach. Wenn man diese beiden Kriterien anwendet und davon ausgeht, da die Gemeinschaft und ihre Mitgliedsstaaten ungefähr die Hälfte der notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen werden, gelangt man zu einer Gesamtsumme europäischer Hilfsgelder für die Länder des Ostens und der ehemaligen Sowjetunion in Höhe von 130 Milliarden ECU. Wenn die Aufteilung der Zahlungsverpflichtungen zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedsländern auf dem aktuellen Stand beibehalten wird, geht eine Summe in Höhe von 100 Milliarden E

CU zu Lasten des Gemeinschaftshaushaltes. Wenn man schlie lich davon ausgeht, da das Hilfsprogramm 10 Jahre lang andauern soll, müssen aus dem Haushalt der Gemeinschaft jedes Jahr etwa 10 Milliarden ECU zum Preis von 1991 abgezweigt werden (das entspricht 0,2% des Bruttosozialproduktes). Es handelt sich also, auch auf der Basis einer vorsichtigen Schätzung, die die Hilfsma nahmen auf einen längeren Zeitraum verteilt, um eine Summe, die weit über den in den Delors-Vorschlägen genannten Zahlen liegt.

Die Besteuerungsautonomie der Gemeinschaft

Aus dieser Analyse kann man, trotz ihrer Vorläufigkeit, zwei wichtige Schlu folgerungen ziehen.

Zunächst ist es notwendig, da die Gemeinschaft ihre Absicht deutlich macht, so schnell wie möglich die Erweiterung in Angriff zu nehmen, um demokratische Entwicklungen in den Ländern Osteuropas und in der ehemaligen Sowjetunion zu garantieren, und um den Gefahren einer Auflösung der internationalen Ordnung im Zusammenhang mit der Zunahme nationalistischer Tendenzen zu begegnen, die in diesem Teil Europas bereits auftreten. Aber dafür ist ein Preis im wirtschaftlichen Sinne zu bezahlen, eine Tatsache, die von Anfang an im Auge behalten werden mu , um zu vermeiden, da in der Folgezeit dieselben Phänomene der Ablehnung und des Widerwillens auftreten, wie sie sich derzeit in Deutschland zeigen.

Aber es gibt noch einen weiteren zu beachtenden Aspekt, der unmittelbarer die institutionelle Entwicklung der Gemeinschaft betrifft. Die Vorschläge des "Delors-2-Paketes" stie en bereits auf heftige negative Reaktionen, weil die Mitgliedsstaaten in Zukunft höhere Beiträge in den Haushalt der Gemeinschaft zahlen müssen. Diese Reaktionen sind verständlich, da die Staaten zwar den politischen Preis der Steuerlast zahlen müssen, die positive Wirkung der Ausgaben aber der Gemeinschaft zugeschrieben wird. Der einzige Ausweg aus diesem offensichtlichen Dilemma besteht darin, der Gemeinschaft auf der Grundlage der Prinzipien eines korrekten steuerlichen Föderalismus' eine Besteuerungsautonomie zu verleihen. Damit würden die beiden Zweige der Haushaltsvollmacht: der Europarat und das Europaparlament im Entscheidungsproze vereinigt. Auf diese Weise haben die politischen und gesellschaftlichen Kräfte die Möglichkeit, in den Proze einer Definition der Steuerpolitik der Gemeinschaft einzugreifen. Erhöhungen des Ausgabe

nvolumens können dann nur mit allgemeiner Zustimmung beschlossen werden, ob es um die Kürzung anderer Ausgaben oder um eine Erhöhung der steuerlichen Belastung geht.

Erweiterung und Demokratisierung

Letztendlich führt die Anlyse der finanziellen Auswirkungen der Erweiterung unmittelbar auf die Tatsache, da eine weitere Reform der Institutionen der Gemeinschaft dringend notwendig ist, um den Mangel an Demokratie zu beheben, der auch nach den Beschlüssen von Maastricht noch weiterbesteht.

Kehrt man das Motto der amerikanischen Revolution um, könnte man damit schlie en, da für das Europaparlament das Prinzip "Keine Vertretung ohne Besteuerung" gelten sollte. Tatsächlich hat die autonome Besteuerungsvollmacht bei der Entwicklung aller parlamentarischen Demokratien eine entscheidende Rolle gespielt.

Es geht also darum, gemeinsam den Kampf für die Erweiterung und für die Demokratisierung der Gemeinschaft in dem Bewu tsein fortzuführen, da beide Ziele gleichzeitig und unverzüglich verfolgt werden müssen, damit ganz Europa in der zukünftigen neuen Weltordnung ein Pol der Stabilität und des Fortschritts darstellen darf.

Alberto Majocchi, Ordinarius für Finanzwissenschaften an der Universität Pavia

 
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