(DIE PARTEI NEU - No 7 - MAI 1992)
Das Prinzip der Wahrung der sprachlichen Identität der einzelnen Völker, ursprünglich Ausdruck des Prinzips der Selbstbestimmung der Völker, wird heute allgemein als einer der Aspekte der Wahrung der Menschenrechte anerkannt.
Die Entwicklung der "menschlichen Dimension" des internationalen Rechts hat einen Punkt erreicht, der die Mitgliedsstaaten der "Konferenz über die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa" (KSZE) zu einem klaren Engagement für die Einhaltung der Menschenrechte und der Grundrechte motiviert, wobei das Recht auf die eigene Sprache ausdrückliche Erwähnung findet.
Da zur Zeit die Verhandlungen für eine Erneuerung jener Akte in Gange sind, die man als die verfassunggebende Akte der KSZE betrachten kann (die "Schlu akte von Helsinki"), wäre es wichtig, die 34 Teilnehmerländer bezüglich der Wahrung des Rechts auf die eigene Sprache auf präzise Verpflichtungen festzulegen.
Es geht darum, die Ausfertigung eines Artikels zu beantragen, welcher, mit dem Ziel der Entwicklung einer authentischen "globalen Demokratie" sanktioniert: 1) die Notwendigkeit, die verschiedenen sprachlichen Identitäten zu respektieren; 2) die Notwendigkeit, Kontrollmechanismen einzurichten; 3) die Notwendigkeit, zur Verbreitung der internationalen Sprache Esperanto beizutragen, welche ein konkretes Instrument zur Respektierung der sprachlichen Identität darstellt.