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Menrad Winfried - 15 settembre 1994
MEP*MPE - Menrad (PPE), Berichterstatter.

- Herr Präsident, mit der Einigung im Ministerrat im Juni 1994 auf eine Richtlinie zur Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates und durch die zügige Behandlung dieses Gemeinsamen Standpunkts im Ausschu für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Arbeitsumwelt des Parlaments hat sich eine gro e sozialgeschichtliche Chance ergeben. Die zwanzigjährige Diskussion über Unterrichtung und Anhörung kann noch in diesem Jahr zu einem erfolgreichen Abschlu gebracht werden. Trotz intensiver Bemühungen gerade in der letzten Legislaturperiode sind bisher entsprechende Richtlinienvorschläge gescheitert, obwohl der Handlungsbedarf immer dringender wurde. Jedes Jahr wächst in der Europäischen Union die Zahl der grenzüberschreitenden Fusionen. Das ist keine Kritik, nur eine Feststellung. Zentrale Konzernleitungen, die sich möglicherweise in einem anderen Mitgliedstaat befinden, entscheiden über Standorte, Betriebsschlie ungen und Personalabbau, konzernweit und vor Ort. Die betroffenen Arbeitnehmer erfahren dies meist

viel zu spät, manchmal erst über die Presse, wie wir das im spektakuläen Hoover-Fall erlebt haben.

Zwar sieht das Arbeitsrecht einiger europäischer Staaten Information und Konsultation der Arbeitnehmervertreter bei strukturellen Veränderungen vor, doch die Wirkung nationaler Gesetze endet an den innergemeinschaftlichen Grenzen, wenn zum Beispiel ein inländisches Tochterunternehmen selbst keine Kenntnis der Pläne der Konzernmutter hat, gibt es auch keine Möglichkeiten, dem Informationsanspruch der betroffenen Arbeitnehmer nachzukommen. An diesem wunden Punkt setzt das Konzept eines Europäischen Betriebsrates zum Beispiel auch nach dem Gemeinsamen Standpunkt an. Er enthält nun einen wichtigen Antrag des Europäischen Parlaments aus der Ersten Lesung. Danach ist die Hauptpflicht des Europäischen Betriebsrats, die von der zentralen Leitung erhaltenen Informationen an die lokalen Betriebsräte weiterzuleiten, damit diese funktionsfähig bleiben. Es geht also bei dieser Richtlinie nur um Information und Konsultation, nicht um die wirtschaftliche Mitwirkung oder Mitbestimmung. Das gilt übrigens für alle entsprechen

den Richtlinienvorschläge seit 1990. Dennoch scheiterten sie immer wieder an der Einstimmigkeitserfordernis im Ministerrat.

Durch den Maastrichter Vertrag mit seiner Vereinbarung der Elf und dem darin festgeschriebenen sozialen Dialog erhielt der Europäische Betriebsrat eine neue Chance. Der Dialog führte zu einer weitgehenden Annäherung der Positionen der europäischen Sozialpartner. Davon profitierte der Gemeinsame Standpunkt, der ein Wirken des Europäischen Betriebsrats im Geiste der Zusammenarbeit festschrieb, eine Formulierung, die das Europäische Parlament bereits 1991 vorschlug. Auf dieses Prinzip der Partnerschaft einigte sich die gro e Mehrheit im Parlament in der Vergangenheit und jetzt auch im Ausschu für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Arbeitsumwelt. Überhaupt waren die parlamentarischen Beratungen durch ein konstruktives Zusammenwirken der Fraktionen gekennzeichnet. An dieser STelle möchte ich für diese gute Zusammenarbeit danken.

Die Richtlinie ist bestimmt von dem Gedanken der Subsidiarität und der Autonomie der betrieblichen Sozialpartner, die in einer schriftlichen Vereinbarung einen speziellen Ma anzug für das gesamte Unternehmen bzw. den Konzern schneidern können, zum Beispiel im Blick auf die Zusammensetzung und die Zuständigkeiten des Europäischen Betriebsrats, aber auch hinsichtlich der Feststellung eines alternativen Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens ohne dieses Gremium.

Der Ausschu für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Arbeitsumwelt hat in der Ersten Lesung vorgeschlagen, die Anwendung der Mindestbedingungen des Anhangs in jedem Fall fortzuschreiben. Er ist nun bereit, auf der Einhaltung dieser sogenannten subsidiären Bestimmungen nur für den Fall zu bestehen, da die Leitung sich weigert, mit den Arbeitnehmern Verhandlungen aufzunehmen bzw. sie innerhalb einer bestimmten Frist zum Abschlu zu bringen.

Es gibt Meinungsverschiedenheiten darüber, wie lange diese Verhandlungen höchstens dauern sollten. Der Ausschu für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Arbeitsumwelt ist überzeugt, da man spätestens nach 1 1/2 Jahren zu einem Ergebnis kommen kann. Der Ministerrat schlägt als Höchstdauer 3 Jahre vor. Wir bitten hierbei die Kommission um Unterstützung, und wir fordern vom Ministerrat Kompromi bereitschaft. Das gleiche gilt im Zusammenhang mit anderen Anträgen, von denen ich nur einen kurz erwähnen möchte, nämlich den Tendenzschutz. Er ist eigentlich gedacht für Unternehmen und Betriebe, in denen das volle Mitbestimmungsrecht gilt. Bei unserer Richtlinie hier handelt es sich nur um Information und Konsultation. Deshalb schlägt der Ausschu für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Arbeitsumwelt vor, für eine Besitzstandsklausel dort zu plädieren, wo dieser Tendenzschutz besteht. Ein Wort an meine sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen: Bei einer Ablehnung dieses Antrags laufen sie Gefahr, T

endenzschutz pur zu bekommen.

Manches andere am Gemeinsamen Standpunkt ist noch verbesserungswürdig, doch ist er insgesamt gesehen ausgewogen und praktikabel. Als Berichterstatter möchte ich zu einem pragmatischen Vorgehen raten. Das Machbare steht vor dem Wünschenswerten.

Gestatten Sir mir noch eine weitere Bemerkung. Die Richtlinie legt fest, da die zentrale Leitung die Kosten für den Europäischen Betriebsrat übernehmen mu . Sehr oft fragen Kritiker: Wie hoch sind allein die Dolmetscherkosten, wie teuer ist dieser EBR?

Die Frage mü te eigentlich lauten: Wie teuer ist es für das Unternehmen und für die ganze Volkswirtschaft, wenn wir solche Europäischen Betriebsräte nicht haben? Vor ungefähr 200 Jahren schrieb der Dichter Jean Paul die nette Geschichte vom braven Schulmeisterlein Wutz, der trotz geringer Einkünfte ein glücklicher Mensch war. In der Buchführung von seinem privaten Haushalt errechnete er immer nur Gewinne, weil er allein die Einnahmen addierte und nie seine Ausgaben absetzte. Manche Kritiker des EBR verhalten sich gerade umgekehrt. Sie addieren nur die Ausgaben und Kosten, sie erkennen aber nicht den Produktivitätsgewinn durch Information und Konsultation der Arbeitnehmer.

Herr Präsident, gestatten Sie mir, da ich zum Abschlu den Präsidenten des Sozialministerrats zitiere. Er sagt zum EBR: "Fehlende Unterrichtung hat Unsicherheit, Mi trauen und am Ende nur Angst zur Folge, die zur Blockade führt. Informationen bedeuten Transparenz, die Vertrauen schafft und Reibungsverluste in den europäischen Unternehmen vermeidet. Gewinner sind dabei Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleichem Ma e."

 
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