- Herr Präsident, Sie sagten, da die mündliche Anfrage nicht fristgerecht eingereicht worden ist. Das trifft nicht zu. Ich habe diese mündliche Anfrage an den Rat fristgerecht im Namen meiner Fraktion eingereicht. Die Frist beträgt drei Wochen und diese Frist wurde eingehalten. Wenn der Rat diese mündliche Anfrage nicht beantworten will, ist dies eine andere Sache.