- Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich darf nach Abschlu der Aussprache noch die Stellungnahme der Kommission zu den Änderungsanträgen zum Bericht von Herrn Colom i Naval über die Verordnung betreffend den Gemeinschaftsbeitrag zum internationalen Fonds für Irland bekanntgeben.
Die Kommission ist bereit, die Änderungsanträge Nr. 3, 4 und 5 zu übernehmen. Der Änderungsantrag Nr. 1 weist auf eine Selbstverständlichkeit hin, nämlich da die Beiträge der Gemeinschaft im jährlichen Haushaltsverfahren bestimmt werden. Die Kommission hält es nicht für angebracht, diesen Verordnungstext noch einmal festzuhalten, weil dies ja im Haushaltsrecht geregelt ist.
Dem Ändeurngsantrag Nr. 2 steht folgende Schwierigkeit entgegen: Der Fonds beruht auf einer Konvention des Völkerrechts, die zwischen zwei Staaten abgeschlossen worden ist. In diesem völkerrechtlichen Vertrag kann nicht mit einer gemeinschaftlichen Verordnung eingegriffen werden.