Herr Präsident, ich möchte gemä Artikel 162 Absatz 5 der Geschäftsordnung unseren Vorbehalt anmelden. Im Punkt 3 des Sitzungsprotokolls wird eine Interpretation des Artikels 8 Absatz 3 der Geschäftsordnung vorgeschlagen, was den Rücktritt von Abgeordneten angeht und die Feststellung, da dieser Rücktritt wirksam geworden ist. Ich möchte jetzt nicht auf das Thema eingehen, sondern nur zeitgerecht unseren Vorbehalt anmelden, damit nicht automatisch das passiert, was immer passiert, wenn niemand Einspruch erhebt, nämlich da das als die gültige Interpretation angesehen wird. Wir möchten uns damit noch nicht zufriedengeben und sicherstellen, da alle Mitglieder dieses Hauses, wenn sie zurücktreten, sich auch an die Vorschriften halten, damit alle Mitglieder des Hauses, die sie ersetzen, auch tatsächlich legitimiert sind.