Herr Präsident, ich beziehe mich auf Artikel 40 der Geschäftsordnung dieses Parlamentes. Es ist nur ein Geschäftsordnungsantrag, um irgendwie ans Wort zu kommen, sondern es ist Artikel 40: Anfragen zur mündlichen Beantwortung. Da steht im Absatz 2: "Anfragen an die Kommission müssen mindestens eine Woche, Anfragen an den Rat mindestens drei Wochen vor der Sitzung, auf deren Tagesordnung sie stehen sollen, dem Organ übermittelt sein." Ich stelle fest, Herr Präsident, da ich diese Anfrage mindestens drei Wochen vorher eingereicht habe. Dann stimmt entweder das mit den sechs Wochen nicht, was die Frau Staatsministerin eben gesagt hat, oder unsere Geschäftsordnung stimmt nicht. Dann mü te sich die Präsidentschaft darum kümmern.