Der Rat teilt die Auffassung, da alles getan werden mu , um die Öffentlichkeit möglichst umfassend über die Ma nahmen zu informieren, die gemä den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft von den Organen auf europäischer Ebene getroffen werden. Ich kann meinerseits nur noch einmal darauf hinweisen, da der Rat konkrete Ma nahmen ergriffen hat, um den Schlu folgerungen des Europäischen Rates von Edinburgh sowie der interinstutionellen Erklärung über Demokratie, Transparenz und Subsidiarität Folge zu leisten. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf meine vorhergehenden Antworten verweisen und versichern, da der Vorsitz keine Mühe scheuen wird, um den Zugang der Öffentlichkeit zu den Ratsdokumenten im Rahmen einer verstärkten Transparenz der Arbeit des Rates zu verbessern.
Zu der Anfrage des Herrn Abgeordneten möchte ich für den Rat feststellen, da beispielsweise die Wahlen zum Europäischen Parlament eine günstige Gelegenheit bieten, um allen Bürgern die Realitäten der Gemeinschaft näherzubringen. Diese Wahlen und der ihnen vorausgehende Wahlkampf bilden in der Tat einen besonders geeigneten Rahmen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit. Im Rahmen des Wahlkampfes obliegt es den Parteien und den Kandidaten, die Wähler angemessen zu informieren, damit diese ihre Wahlentscheidung in voller Sachkenntnis treffen können. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals darauf aufmerksam machen, da alle Organe der Union Öffentlichkeitsarbeit leisten sollten und leisten müssen. Insbesondere ist natürlich die Kommission für die Informationspolitik zuständig. Sie verfügt über Presse- und Informationsbüros in den Mitgliedstaaten und über ein Amt für Veröffentlichungen, das eine Reihe von Publikationen über sämtliche Tätigkeiten und Politiken der Union in allen Sprachen der Gemeinschaft her
ausgibt. Wir sind der Ansicht, da dies eine exzellente Grundlage für die Information der Öffentlichkeit ist. Zusammenfassend ist jedoch nochmals festzuhalten, da alle Organe der Union Öffentlichkeitsarbeit leisten müssen.