Herr Abgeordneter, ich kann nur nochmals darauf hinweisen, da die völker- und verfassungsrechtliche Praxis in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterschiedlich ist und da deshalb eine Anerkennung dieser neuen Regierung in Ruanda durch die Europäische Union nicht erfolgen kann. Die einzelnen Mitgliedsländer der Union müssen gemä ihrer verfassungsrechtlichen Situation entscheiden, ob die Anerkennung erfolgen kann oder nicht, und wenn ja, in welcher Form.