Herr Abgeordneter, wie ich soeben betont habe, bemühen der Rat und die Mitgliedstaaten sich intensiv darum, der Ausweitung der Rauschgiftsucht in Europa Einhalt zu gebieten. Was allerdings den Gedanken anbelangt, den Erzeugerländern mit einem Wirtschafts- und Handelsembargo zu drohen, um sie zu einer Aufgabe des Anbaus von Pflanzen zu bewegen, die der Drogenherstellung dienen, so zweifle ich an der Wirksamkeit einer solchen Ma nahme. In der Regel handelt es sich dabei nämlich um die wirtschaftlich ärmsten Länder dieser Welt, Entwicklungsländer, die oftmals nicht über die Mittel verfügen, um die mächtigen Drogentrusts zu bekämpfen. Au erdem würden solche Ma nahmen die gesamte Bevölkerung dieser Länder ausnahmslos und unterschiedslos treffen und könnten sich als kontraproduktiv erweisen. Eine Einstellung der Produktion von Drogenausgangsstoffen lie e sich damit nicht erreichen, denn diese Produktion bräuchte nur verlagert zu werden, um fortgeführt werden zu können.
Aus all diesen Gründen, Herr Abgeordneter, haben es die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft bei ihrer Politik gegenüber den Erzeugerländern traditionell vorgezogen, diesen Ländern eine Hilfe zukommen zu lassen, mit der hauptsächlich erreicht werden soll, da anstelle der zur Drogenherstellung verwendeten Pflanzen andere Pflanzen angebaut werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang z.B. auf die Vereinbarungen, die mit den Andenrepubliken geschlossen wurden. Die Ratspräsidentschaft und der Rat sind der Ansicht, da ein Embargo sicherlich nicht die gewünschte Wirkung haben wird, da andere Mittel und Ma nahmen auf Dauer effektiver sein werden als ein Wirtschaftsembargo gegen die von Ihnen genannten Länder.