Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dem Herrn Abgeordneten ist sicherlich bekannt, da es ausschlie lich Sache der Kommission selbst ist, unter der Federführung ihres Präsidenten die Verteilung der Geschäftsbereiche unter ihren Mitgliedern vorzunehmen, gegebenenfalls durch Mehrheitsbeschlu . Es ist gängige Praxis, da der designierte Kommissionspräsident bei den Regierungschefs der Mitgliedstaaten vorstellig wird, um sich über ihre Absichten hinsichtlich der Ernennung der künftigen Kommissionsmitglieder und ihre Überlegungen zur weiteren Entwicklung des europäischen Aufbauwerks zu informieren, und ich darf in diesem Zusammenhang auch auf Artikel 158 Absatz 2 des Vertrags hinweisen.
Da eine Regierung bei dieser Gelegenheit besonderes Interesse für die eine oder andere Politik oder Ma nahme bekundet oder auch den Wunsch äu ert, da einem Kommissionsmitglied ihres Staates ein bestimmtes Ressort übertragen wird, erscheint aus praktischen Gründen durchaus verständlich. Derartige Gespräche stellen keinesfalls einen Eingriff in die Unabhängigkeit der Kommission dar, sondern vermitteln dem designierten Kommissionspräsidenten wertvolle Anregungen für die Wahrnehmung seiner Aufgaben. Die gegenwärtig auch in den Medien geführte Diskussion über die Ressortverteilung in der Kommission beweist, da dieser im europäischen Aufbauwerk eine ganz besondere Rolle zukommt, eine Feststellung, die uns mit einer gewissen Genugtuung erfüllt.