Der Kommission sind keine Studien bekannt, die sich speziell mit den wirtschaftlichen Folgen des amerikanischen Embargos gegen Kuba für die Unternehmen der Europäischen Union befassen. Dieses Embargo hat im Prinzip keine negativen Folgen für die europäischen Unternehmen, da der Handel zwischen der Union und Kuba vollkommen liberalisiert ist. Auf Kuba findet das allgemeine Präferenzsystem der Gemeinschaft Anwendung. Die amerikanische Politik zielt vor allen Dingen darauf ab, den Handel zwischen Kuba und Unternehmen in den Vereinigten Staaten zu unterbinden.
Im Oktober 1992 haben die Vereinigten Staaten das Torricelli-Gesetz verabschiedet, durch das das Embargo verschärft werden soll und mit dem vor allem den Tochtergesellschaften amerikanischer Unternehmen im Ausland der Handel mit Kuba untersagt wird. Dieses Gesetz wirkt sich, soweit es auf bestimmte europäische Unternehmen, nämlich die europäischen Tochtergesellschaften amerikanischer Muttergesellschaften Anwendung findet, auch au erhalb der USA aus. Darum haben die EU und ihre Mitgliedstaaten, insbesondere im Rahmen der Erklärung zur politischen Zusammenarbeit vom 8. Oktober 1992 sehr deutlich ihre Mi billigung des Torricelli-Gesetzes zum Ausdruck gebracht. Auch das Europäische Parlament hat dieses Gesetz in seiner Entschlie ung vom 16. September 1993 verurteilt.