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Schmidhuber Peter - 28 settembre 1994
Schmidhuber, Mitglied der Kommission

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, mit der Beantwortung der Frage von Herrn Bonde die Antwort auf die nachfolgende Frage zu verknüpfen, was auch der Herr Präsident vorgeschlagen hat, da ja beide Fragen in einem engen Zusammenhang stehen. Die Kommission hat bisher drei Mitteilungen nach Artikel 100 a) Absatz 4 erhalten. 1992 hat die Kommission die deutsche PCP-Verordnung bestätigt. Diese Entscheidung wurde im Amtsblatt vom 18. Dezember 1992 veröffentlicht. Allerdings wurde diese Entscheidung anschlie end vom Gerichtshof mangels Rechtfertigung am 17. Mai 1994 annulliert. Das ist die Rechtssache C 41/93, Frankreich gegen die EU-Kommission. Am 14. September 1994 hat die Kommission eine neue Entscheidung erlassen, die die deutsche Gesetzgebung bestätigt. Diese Entscheidung wird im Amtsblatt zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Au erdem prüft die Kommission zur Zeit zwei Mitteilungen der Niederlande über PCP und Cadmium. Die Kommission hat von Dänemark keinerlei Mitteilung über Lebensmittelzusätze erhalten und hat auch keinen Grund zu der Annahme, da dies in Kürze geschehen wird. Da der Rat bislang weder den Kommissionsvorschlag über Biozide noch den über Kreosod angenommen hat, kann von einer Mitteilung in diesem Stadium keine Rede sein. Laut der Entscheidung des Gerichtshofs vom 17. Mai 1994 hat die Kommission nach Artikel 100 a) Absatz 4 in jedem Fall vor einer Stellungnahme die betreffenden innerstaatlichen Bestimmungen eingehend zu prüfen. Daher kann ich nicht sagen, wie die Kommission über die einzelnen Anträge entscheiden wird.

 
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