Die Kommission teilt die Auffassung des Herrn Abgeordneten Killilea, da es wünschenswert wäre, alle Ausgaben und Einnahmen der Gemeinschaft im allgemeinen Haushaltsplan aufzuführen. Sie weist aber darauf hin, da die bestehende Rechtslage, die sich ja aus Primär- und Sekundärrecht ergibt, zur Zeit noch nicht vollständig gestaffelt ist. Der noch bis zum Jahr 2002 geltende EGKS-Vertrag sieht zum Beispiel in den Artikeln 49 ff. die Regeln über das Finanzgebaren der EGKS vor. Die Kommission hat bereits im Jahr 1992 in einer Mitteilung an Rat und Parlament ihre Vorstellungen über einen allmählichen Übergang dieser Aktivitäten in den Gesamthaushalt entwickelt und das mit den Schlagworten "phasing out" und "phasing in" deutlich gemacht.
Dies bedeutet, da parallel zu einer graduellen Verringerung des operationellen Haushalts der EGKS, was in erster Linie durch eine Reduzierung der Umlage geschieht, der Kohle- und Stahlsektor in zunehmendem Ma e auch über den allgemeinen Haushalt an den bestehenden Gemeinschaftsaktivitäten, z.B. im Bereich der Forschung und der Strukturfonds, teilhaben kann. Die Verwaltungsausgaben sind im übrigen bereits über einen Pauschalbetrag von 5 Mio. ECU im allgemeinen Haushalt verankert. Was die Anleihen und Darlehen betrifft, so sieht Artikel 20 Absatz 5 der Haushaltsordnung vor, welche Elemente in welcher Form im allgemeinen Haushalt erscheinen müssen. Die Ausfallbürgschaften der Gemeinschaft für diese Transaktionen erscheinen mit einem Erinnerungsvermerk, da es sich um die Deckung von sogenannten Eventualverbindlichkeiten handelt.
Darüber hinaus liefert der Anhang zum Haushalt detaillierte Angaben über den Stand der Anleihen und Darlehensoperationen und die Verwendung der entsprechenden Garantie. Ich möchte auch darauf hinweisen, da die Kommission bereits seit 1973 die Eingliederung des europäischen Entwicklungsfonds in den Gesamthaushalt fordert, und ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, da Sie auch in dem vorläufigen Haushalt, den die Kommission jedes Jahr vorlegt, eine entsprechende Eintragung finden, allerdings ohne Zahlenangaben.
Im Juni 1994 hat die Kommission einen Bericht vorgelegt, in dem die Möglichkeiten und die Modalitäten einer Budgetisierung der Fonds überprüft und die dabei entstehenden haushaltsmä igen und institutionellen Probleme sowie deren eventuelle Lösungsmöglichkeiten aufzeigt werden. Die Kommission hofft, da eine zügige und sorgfältige Behandlung dieser Vorschläge durch den Rat zu einer baldigen Budgetisierung führen wird.