Herr Abgeordneter! Die Kommission ist gegenüber den portugiesischen Behörden in zweierlei Hinsicht tätig geworden: zum einen in Form eines Vertragsverletzungsverfahrens (Nr. 94/4735) wegen der zum Teil nicht ordnungsgemä en Durchführung der besagten Richtlinie und zum anderen in Form eines förmlichen Ersuchens an die portugiesischen Behörden, die Verwendung streunender Hunde zu experimentellen Zwecken unverzüglich zu untersagen und mit einem Überwachungssystem dafür zu sorgen, da eine derartige Praxis nicht länger geduldet wird.