Vermutlich bezieht sich der Herr Abgeordnete mit seinen Hinweisen auf Subventionen für Stahlerzeuger in Deutschland, Italien, Spanien und Portugal, auf die Entscheidungen der Kommission vom 12. April 1994 über Beihilfevorhaben der genannten Mitgliedstaaten zugunsten von sechs Unternehmen. Für diese Beihilfen, mit denen die Umstrukturierung und in bestimmten Fällen die Privatisierung der betroffenen Unternehmen unterstützt werden werden soll, erteilte die Kommission Ausnahmegenehmigungen gemä Artikel 95 des EGKS-Vertrags mit einstimmiger Zustimmung des Rats.
Um mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, wurde als Ausgleich für diese Beihilfen eine substantielle Reduzierung der Kapazitäten, nämlich in dem Fall um 5,5 Millionen Tonnen Warmbreitband vereinbart. Damit wird ein bedeutender Beitrag zur Umstrukturierung dieser Branche geleistet, die wegen der schwierigen Marktlage fortzusetzen ist. Die Entscheidungen lassen keinen Zweifel daran, da die genehmigten Beihilfen als endgültig anzusehen sind und diesen Unternehmen künftig keine weiteren Ausnahmegenehmigungen gemä Artikel 95 EGKS-Vertrag erteilt werden.