Es trifft zu, da infolge der Dürre die Baumwollanbauflächen in Spanien in den letzten beiden Jahren zurückgegangen sind. Zutreffend ist ferner, da die zu niedrige Schätzung der griechischen Erzeugung im Wirtschaftsjahr 91/92 eine zusätzliche Überschreitung der für die Gemeinschaftserzeugung geltenden garantierten Höchstmengen verursachte. Allerdings wurden die Auswirkungen dieser Überschreitung auf die spanischen Erzeuger dadurch ausgeglichen, da der Rat im Rahmen des Agrarpreispakets 92/93 beschlo , den Höchstsatz für die Kürzung der Gemeinschaftsbeihilfe auf 15% zu begrenzen. Der Kürzungssatz hätte nämlich 34,1% betragen, wenn die ursprünglich vorgesehenen Regeln angewendet worden wären.
Um insbesondere der Dürre in Spanien Rechnung zu tragen, behielt der Rat für das Wirtschaftsjahr 93/94 die höchstmögliche Beihilfekürzung von 15% bei. Für das Wirtschaftsjahr 94/95 einigte sich der Rat grundsätzlich darauf, die zuvor beschlossene höchstmögliche Beihilfekürzung von 20% auf 18,5% zu verringern. Ein Vorschlag zur formellen Änderung der Rechtsvorschriften in diesem Sinn hat die Kommission soeben an Rat und Parlament übermittelt. Darüber hinaus verpflichtet sich die Kommission entsprechend dem Beschlu des Rats vom Dezember 1993, demnächst das Ergebnis ihrer Überlegungen zu unterbreiten, die sich mit der Möglichkeit befassen, die Stabilisatorenregelung im Geiste einer gerechteren Verwaltung anzupassen, d.h. die garantierte Höchstmenge unter den Erzeugermitgliedstaaten aufzuteilen.
Betreffend die in Griechenland festgestellten Betrugspraktiken möchte ich hinzufügen, da eine sehr eingehende Untersuchung durchgeführt wurden, deren Schlu folgerungen beim Rechnungsabschlu ihren Niederschlag finden werden.