Herr Abgeordneter, ich darf daran erinnern, da ich in meiner Antwort bereits zwei Ma nahmen angedeutet habe, die in die von Ihnen gewünschte Richtung gehen. Das ist zum einen die Einführung nationaler Kontingente, und zum anderen, da die Ergebnisse unserer Untersuchungen hinsichtlich des Baumwollmarktes in Griechenland in das Anlastungsverfahren eingehen, das hei t, da die finanziellen Konsequenzen aus diesen Betrügereien gezogen werden. Die Kommission beabsichtigt, eine gerechtere Stabilisatorenregelung vorzuschlagen. Darüber hinaus will sie den Bericht über das Funktionieren der Beihilferegelung für Baumwolle, den sie dem Rat vor dem Wirtschaftsjahr 1996/97 zusammen mit Änderungsvorschlägen zur Beihilfereglung zu unterbreiten hat, bereits rechtzeitig für ein Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsvorschriften ab dem Wirtschaftsjahr 1995/96, also ab dem nächsten Wirtschaftsjahr vorlegen.