Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Kommission kann nur wiederholen, da die Ausweisung von Regionen und eventuelle Änderungen von Verwaltungsgrenzen in einem Mitgliedstaat nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Die Gründe, warum die Planungsregion Südwestengland in der vom Londoner Büro der Kommission herausgegebenen Informationsbroschüre, auf die sich die frühere Antwort der Kommission bezieht, in zwei Gebiete aufgeteilt wurde, sind schon in dieser früheren Antwort erläutert worden. Damit war aber keineswegs gesagt, da die Kommission die Absicht hatte, sich zur Ausweisung von Regionen und Verwaltungsgrenzen in England zu äu ern, weil dies, wie schon gesagt, nicht in ihre Zuständigkeit fällt und weil es nicht angezeigt wäre, da sie Konsultationen über solche Fragen durchführt.