Der Kommission ist bekannt, da die derzeitige Phase der Privatisierungen für die privaten Verbraucher offenbar nicht unerhebliche Auswirkungen hat. Nach dem Bericht des britischen Verbraucherrates vom 11. Juli 1994 "Water Price Control Review - Key Consumer Concerns" sind nach der Privatisierung - und jetzt zitiere ich - "die Wasserrechnungen privater Verbraucher im Durchschnitt um 67 % gestiegen, und die privaten Verbraucher haben an die zehn Wasserwirtschaftsunternehmen schätzungsweise 2886 Millionen Pfund mehr bezahlt, das hei t 2018 Millionen Pfund mehr, als sie hätten bezahlen müssen, wenn die Erhöhung des Wassergeldes nur ein Inflationsausgleich gewesen wäre."
Nach der Veröffentlichung des Berichts kündigte das Wasseraufsichtsamt an, Preiserhöhungen künftig strenger zu kontrollieren. Nach Artikel 129 a) des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der Fassung des Vertrag über die Europäische Union ist die Gemeinschaft verpflichtet, "einen Beitrag zur Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus durch spezifische Aktionen zu leisten, welche die Politik der Mitgliedstaaten zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher unterstützen und ergänzen."
Vor diesem Hintergrund wird die Kommission die Frage des Herrn Abgeordneten sorgfältig prüfen. Beschwerden wegen eines Versto es gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft im Bereich der britischen Wasserversorgung prüft die Kommission nicht. Sollten der Kommission jedoch Anhaltspunkte vorgelegt werden, die auf ein wettbewerbsschädigendes Verhalten schlie en lassen, mü te überprüft werden, ob das beanstandete Verhalten den Handel zwischen den Mitgliedstaaten erheblich beeinträchtigen könnte. Dies ist ja das entscheidende Eingreifkriterium für die Wettbewerbspolitik der Europäischen Kommission. Die Kommission weist darauf hin, da das Vereinigte Königreich über eigene Aufsichtsbehörden verfügt, die für Verstö e gegen die britischen Wettbewerbsvorschriften zuständig sind.