Herr Abgeordneter, ich mu noch einmal wiederholen, da der Tatbestand, an dem die Wettbewerbskontrolle durch die Europäische Union anknüpft, der Handelsverkehr über Binnengrenzen hinweg ist. Das ist bei der Wasserversorgung natürlich sehr schwierig nachzuweisen. Ich darf aber vielleicht noch zu der Frage Stellung nehmen, die damit im Zusammenhang steht, unter welchen Umständen die Kommission in dieser Angelegenheit eingreifen kann. Erlauben Sie, da ich jetzt auf Englisch fortfahre.